Urteil des BGH – Haftung bei verzögerter Warenlieferung

Urteil des BGH - Haftung bei verzögerter Warenlieferung

Waren und Dienstleistungen in dem Internet zu bestellen, ist inzwischen für viele Verbraucher selbstverständlich. benötigt der Käufer beispielsweise ein neues Sofa, hat er zwischen vielen Onlineshops die Wahl. Ist die Entscheidung gefallen und die Ware bestellt, beginnt das Warten auf die Lieferung.

Verbraucherschützer hatten gegen einen Möbelhändler geklagt, der seine Waren in dem Internet anbot. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens war folgende Klausel hinterlegt: „Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.“ Die hielten die Verbraucherschützer für unwirksam und verlangten von dem Händler, diese Klausel zu entfernen.

Vor dem Landgericht Ellwangen wurde der Klage stattgegeben. (Aktz. 5 O 234/11) Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Berufung des Onlineshops ab. (Aktz. 2 U 45/12) In der Revision hatte der Kläger Erfolg. Der Bundesgerichtshof erklärte, die Klausel beziehe sich auch auf Möbelverkäufe, bei denen der Händler zur Montage der Möbel verpflichtet sei. Der Kunde werde demnach durch die Klausel unangemessen benachteiligt. Zudem schließe sie die Haftung für ein Verschulden des Transportunternehmens als Erfüllungsgehilfen des Möbelhändlers aus, was gegen das Klauselverbot verstoße.

Bundesgerichtshof, Aktz. VIII ZR 353/12 vom 06.11.2013

Weitere Informationen

Gerichtsurteile Internetrecht
Gerichtsurteile Smartphone

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Teurer Facebook-Post –  insgesamt 10 000 Euro wegen Badewannenfoto

Teurer Facebook-Post

Insgesamt 10 000 Euro wegen Badewannenfoto

Ein Facebook-Post vor Jahren, den der Verfasser bereits längst vergessen hatte, kostet diesen jetzt insgesamt 10 000 Euro. Denn nachdem der Künstler, der das Foto erstellte, klagte, bestätigte das OLG Köln die Urheberrechtsverletzung. Auch eine Verfassungsbeschwerde scheiterte. […]

Hammer Black-Deal bei Vodafone – Allnet-Flat-Tarif 3 Monate kostenlos

Hammer Black-Deal bei Vodafone

Allnet-Flat-Tarif 3 Monate kostenlos

Vodafone hat aktuell einen echten Black-Week-Hammer im Angebot: Die CallYa Allnet-Flat S kann aktuell 12 Wochen lang komplett kostenlos genutzt werden. Kunden gehen hierbei keinerlei Verpflichtungen ein, da es sich um einen Prepaid-Tarif handelt. […]