Urteil des BGH – Haftung bei verzögerter Warenlieferung

Urteil des BGH - Haftung bei verzögerter Warenlieferung

Waren und Dienstleistungen in dem Internet zu bestellen, ist inzwischen für viele Verbraucher selbstverständlich. Benötigt der Käufer etwa ein neues Sofa, hat er zwischen vielen Onlineshops die Wahl. Ist die Entscheidung gefallen und die Ware bestellt, beginnt das Warten auf die Lieferung.

Verbraucherschützer hatten gegen einen Möbelhändler geklagt, der seine Waren in dem Internet anbot. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens war folgende Klausel hinterlegt:

„Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.“

Die hielten die Verbraucherschützer für unwirksam und verlangten von dem Händler, diese Klausel zu entfernen.

Vor dem Landgericht Ellwangen wurde der Klage stattgegeben. (Aktz. (5 O 234/11) Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Berufung des Onlineshops ab. (Aktz. 2 U 45/12) In der Revision hatte der Kläger Erfolg. Der Bundesgerichtshof erklärte, die Klausel beziehe sich auch auf Möbelverkäufe, bei denen der Händler zur Montage der Möbel verpflichtet sei. Der Kunde werde demnach durch die Klausel unangemessen benachteiligt. Zudem schließe sie die Haftung für ein Verschulden des Transportunternehmens als Erfüllungsgehilfen des Möbelhändlers aus, was gegen das Klauselverbot verstoße.

Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 353/12 vom 06.11.2013

Weitere Informationen

Gerichtsurteile Internetrecht
Gerichtsurteile Smartphone

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
eazy

Eazy erweitert sein Angebot

Jetzt gibt es auch Mobilfunk-Tarife

Mit den neuen „eazyGo“-Tarifen erweitert der Anbieter sein Angebot um Mobilfunktarife im Vodafone-Netz. Drei günstige Tarife sowie Kombi-Optionen mit Kabel-Internet bieten flexible Laufzeiten und eine einfache Online-Bestellung. […]

Smartphone als Keimträger: Jeder Sechste reinigt nie sein Display

Smartphone als Keimträger

Jeder Sechste reinigt nie sein Display

Viele Menschen tragen ihr Smartphone überallhin – doch bei der Reinigung herrscht Nachlässigkeit. Eine aktuelle Umfrage zeigt: Jeder Sechste putzt sein Display nie. Warum das problematisch ist – und wie man es richtig macht. […]