Urteil – kein Suchmaschinenhaftungsprivilegierung für wer-ist.org

Urteil Suchmaschinenhaftungsprivilegierung

Das Portal wer-ist.org ist eine Personensuchmaschine. Bei der Suche nach einem Namen werden aggregierte Inhalte angeboten, die unter anderem aus Informationen der verschiedenen Suchmaschinen generiert werden. Das Oberlandesgericht Hamburg hat am 18.09.2014 in einem Urteil (Az.: 7 W 88/14) entschieden, dass sich wer-ist.org nicht auf eine Suchmaschinenhaftungsprivilegierung berufen kann. Geklagt hatte in zweiter Instanz eine Frau, bei deren Namen das Portal unter anderem freizügige und sexuell anstößige Inhalte anzeigte.

Die Klägerin sah sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Denn bei der Eingabe ihres Namens ergänzte das Portal Aussagen wie „Wer ist das eigentlich?„ und „Hier finden Sie alle Informationen zu [Personenname] aus dem Web“. Die dann gezeigten Inhalte waren jedoch nicht nur anstößig, sondern hatten mit der Klägerin nichts zu tun. Die Klägerin wurde beruflich und privat auf die Angaben angesprochen und erlitt Nachteile. Sie klagte auf Unterlassung, verlor jedoch in erster Instanz am 23.06.2014 vor dem Landgericht Hamburg (Az.: 324 O 329/14). Das Portal berief sich auf die Suchmaschinenhaftungsprivilegierung, wonach solche Portale keine Haftung für im Web gefundene automatisch gefilterte Inhalte übernehmen müssten. Die Richter sahen zudem nicht, dass die Klägerin zur Klage berechtigt ist, da es viele Menschen mit dem Vor- und Zunahmen geben würde.

In zweiter Instanz kam das Oberlandesgericht zu einem anderen Urteil. Die Richter erklärten: „Wer fremde Suchmaschinen-Ergebnisse mit eigenen Überschriften/Hinweisen versieht, kann sich nicht auf die Haftungsprivilegierung für Suchmaschinen berufen. Vielmehr handelt es sich bei den Informationen dann um eigene Inhalte.„ In dem Zusammenhang stellte das Oberlandesgericht klar: „Eine Person ist durch Internet-Äußerungen bereits dann in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn bei Eingabe des Namens vorwiegend Google-Treffer zur ihr angezeigt werden.„ Die Richter begründeten dies unter anderem damit, dass wer-ist.org die Inhalte so aufbereite, dass die Seite für sich den Anspruch erhebe, „auf den Seiten über konkrete Personen zu informieren.„ Dabei spiele es keine Rolle, ob die Zuordnung der im Web gefundenen Inhalte automatisch per Software erfolge.

Mehr Informationen

IP-Adresse, Cookies – was diese aussagen
Spam – unerwünschte Werbe-eMails
Gerichtsurteile – Internet – interessante & abstrakte Urteile

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Abzocke mit „Amazon-Paletten“ – Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Abzocke mit „Amazon-Paletten“

Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Mit vermeintlichen Schnäppchen locken Betrüger arglose Verbraucher in eine Falle und ziehen ihnen das Geld aus der Tasche. Die Ware erhalten die Kunden nie. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell vor der Betrugsmasche mit angeblichen „Amazon-Paletten“. […]

Illegale Streaming-Plattform – Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Illegale Streaming-Plattform

Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Der Alliance for Creativity and Entertainment ist ein Schlag gegen die beliebte illegale Streaming-Plattform Streamzz gelungen. Die Ermittler konnten die Seite offline nehmen, auf der mehr als 75 000 Filme illegal angeboten wurden. Betrieben wurde die Plattform aus Deutschland. […]

Gerichtsurteil – Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Gerichtsurteil

Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass ein Abo-Dienst, der über das Drücken einer Tastenkombination im Festnetz abgeschlossen wird, rechtswidrig ist. Grund ist ein Verstoß gegen die Preistransparenz und das Wettbewerbsgesetz sowie eine rechtswidrige Rufnummernnutzung. […]