Urteil – kein Suchmaschinenhaftungsprivilegierung für wer-ist.org

Urteil Suchmaschinenhaftungsprivilegierung

Das Portal wer-ist.org ist eine Personensuchmaschine. Bei der Suche nach einem Namen werden aggregierte Inhalte angeboten, die unter anderem aus Informationen der verschiedenen Suchmaschinen generiert werden. Das Oberlandesgericht Hamburg hat am 18.09.2014 in einem Urteil (Az.: 7 W 88/14) entschieden, dass sich wer-ist.org nicht auf eine Suchmaschinenhaftungsprivilegierung berufen kann. Geklagt hatte in zweiter Instanz eine Frau, bei deren Namen das Portal unter anderem freizügige und sexuell anstößige Inhalte anzeigte.

Die Klägerin sah sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Denn bei der Eingabe ihres Namens ergänzte das Portal Aussagen wie „Wer ist das eigentlich?„ und „Hier finden Sie alle Informationen zu [Personenname] aus dem Web“. Die dann gezeigten Inhalte waren jedoch nicht nur anstößig, sondern hatten mit der Klägerin nichts zu tun. Die Klägerin wurde beruflich und privat auf die Angaben angesprochen und erlitt Nachteile. Sie klagte auf Unterlassung, verlor jedoch in erster Instanz am 23.06.2014 vor dem Landgericht Hamburg (Az.: 324 O 329/14). Das Portal berief sich auf die Suchmaschinenhaftungsprivilegierung, wonach solche Portale keine Haftung für im Web gefundene automatisch gefilterte Inhalte übernehmen müssten. Die Richter sahen zudem nicht, dass die Klägerin zur Klage berechtigt ist, da es viele Menschen mit dem Vor- und Zunahmen geben würde.

In zweiter Instanz kam das Oberlandesgericht zu einem anderen Urteil. Die Richter erklärten: „Wer fremde Suchmaschinen-Ergebnisse mit eigenen Überschriften/Hinweisen versieht, kann sich nicht auf die Haftungsprivilegierung für Suchmaschinen berufen. Vielmehr handelt es sich bei den Informationen dann um eigene Inhalte.„ In dem Zusammenhang stellte das Oberlandesgericht klar: „Eine Person ist durch Internet-Äußerungen bereits dann in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn bei Eingabe des Namens vorwiegend Google-Treffer zur ihr angezeigt werden.„ Die Richter begründeten dies unter anderem damit, dass wer-ist.org die Inhalte so aufbereite, dass die Seite für sich den Anspruch erhebe, „auf den Seiten über konkrete Personen zu informieren.„ Dabei spiele es keine Rolle, ob die Zuordnung der im Web gefundenen Inhalte automatisch per Software erfolge.

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