WhatsApp – Abofalle lauert hinter angeblich neuen Funktionen

WhatsApp Abofalle

Wer auf einen Link im Messenger von WhatsApp klickt, soll angeblich neue Funktionen des Messengers kennenlernen. Doch weit gefehlt. Dahinter versteckt sich eine Abofalle, die unbedarfte Nutzer anlockt. Ganze 4,99 Euro kostet das monatliche Abo, das ein Drittanbieter über die Telefonrechnung danach regelmäßig abbucht. Darauf weist derzeit die Verbraucherzentrale Sachsen hin.

Abofalle wirbt mit neuen Funktionen

Spam ist im Internet zu einer echten Plage geworden. Seit geraumer Zeit gibt es immer mehr Spam auch im Mobilfunkbereich. Bei Messengerdiensten ist dieses Phänomen in dem Ausmaß noch relativ neu. Die aktuelle Abofalle ist besonders tückisch. Denn sie wird über einen Link aus dem Messenger weiterverbreitet. Der Anbieter bietet allen Nutzern, die neuen Funktionen auch den eigenen Freunden vorzustellen. Das hat den Effekt, dass diese den Link als vertrauenswürdig einschätzen und selbst anklicken. Das Resultat ist ein erneutes Abo über unnötige Dienste.

Abgerechnet wird das ungewollte Abo über WAP-Billing. Das heißt: Der Drittanbieter bekommt vom Mobilfunkanbieter die Handynummer des Nutzers übertragen. Auf der nächsten Handyrechnung wird dann das Abo mit 4,99 Euro abgerechnet.

Schutz gegen die WhatsApp-Abofalle

Einen wirksamen Schutz gegen die Abofalle gibt es nur indirekt. Klickt der Nutzer erst einmal auf den Link, folgt eine Rechnung. Anzusetzen ist schon vorher: Selbst bei vertrauenswürdigen Quellen sollten Nutzer immer genau prüfen, ob sich hinter einem Klick ein glaubhafter Inhalt verbergen kann. Ist der Klick erfolgt, kann der Nutzer beim Mobilfunkanbieter und beim Abofallenbetreiber dem Zustandekommen des Abo-Vertrages widersprechen. Der Betrag sollte dann nicht bezahlt werden, eine mögliche Lastschrift kann und sollte sogar innerhalb von acht Wochen zurückgebucht werden. Doch Vorsicht: Nutzer müssen zuvor widersprochen haben, sonst droht beim eigenen Mobilfunkanbieter ggf. eine Gebühr für die Lastschriftrückgabe.

Die einzige Alternative zu dieser Vorgehensweise ist, eine Drittanbietersperre einzurichten. Das verhindert dann das Abbuchen von Beträgen über Drittanbieter. Eine Komplettsperre ist nicht immer im Interesse der Nutzer, daher sind auch einzelne Nummern oder Nummernblöcke sowie bestimmte Dienste blockierbar. Das wiederum lässt die Tür für Abzocker einen Spalt offen.

Nach dem Einrichten einer Drittanbietersperre darf der Mobilfunkbetreiber die Nummer nicht mehr weitergeben, der Abofallenanbieter weiß also nicht, wo er abbuchen soll. Die Mobilfunkunternehmen sind dazu verpflichtet, die Bitte einer formlosen Drittanbietersperre umzusetzen – kostenlos! Meistens stehen entsprechende Funktionen auf der Webseite der Mobilfunkunternehmen zur Verfügung.

Mehr Informationen

Rechte und Pflichten von Telefonkunden – Strittige Punkte zwischen Telefonanbieter und Kunde
Fehlerhafte Telefonrechnung – Wie ist zu reagieren, wenn die Telefonrechnung nicht stimmt?
Leistungsmerkmale – Leistung & Möglichkeiten des Telefonanschluss

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