WhatsApp – Abofalle lauert hinter angeblich neuen Funktionen

WhatsApp Abofalle

Wer auf einen Link im Messenger von WhatsApp klickt, soll angeblich neue Funktionen des Messengers kennenlernen. Doch weit gefehlt. Dahinter versteckt sich eine Abofalle, die unbedarfte Nutzer anlockt. Ganze 4,99 Euro kostet das monatliche Abo, das ein Drittanbieter über die Telefonrechnung danach regelmäßig abbucht. Darauf weist derzeit die Verbraucherzentrale Sachsen hin.

Abofalle wirbt mit neuen Funktionen

Spam ist im Internet zu einer echten Plage geworden. Seit geraumer Zeit gibt es immer mehr Spam auch im Mobilfunkbereich. Bei Messengerdiensten ist dieses Phänomen in dem Ausmaß noch relativ neu. Die aktuelle Abofalle ist besonders tückisch. Denn sie wird über einen Link aus dem Messenger weiterverbreitet. Der Anbieter bietet allen Nutzern, die neuen Funktionen auch den eigenen Freunden vorzustellen. Das hat den Effekt, dass diese den Link als vertrauenswürdig einschätzen und selbst anklicken. Das Resultat ist ein erneutes Abo über unnötige Dienste.

Abgerechnet wird das ungewollte Abo über WAP-Billing. Das heißt: Der Drittanbieter bekommt vom Mobilfunkanbieter die Handynummer des Nutzers übertragen. Auf der nächsten Handyrechnung wird dann das Abo mit 4,99 Euro abgerechnet.

Schutz gegen die WhatsApp-Abofalle

Einen wirksamen Schutz gegen die Abofalle gibt es nur indirekt. Klickt der Nutzer erst einmal auf den Link, folgt eine Rechnung. Anzusetzen ist schon vorher: Selbst bei vertrauenswürdigen Quellen sollten Nutzer immer genau prüfen, ob sich hinter einem Klick ein glaubhafter Inhalt verbergen kann. Ist der Klick erfolgt, kann der Nutzer beim Mobilfunkanbieter und beim Abofallenbetreiber dem Zustandekommen des Abo-Vertrages widersprechen. Der Betrag sollte dann nicht bezahlt werden, eine mögliche Lastschrift kann und sollte sogar innerhalb von acht Wochen zurückgebucht werden. Doch Vorsicht: Nutzer müssen zuvor widersprochen haben, sonst droht beim eigenen Mobilfunkanbieter ggf. eine Gebühr für die Lastschriftrückgabe.

Die einzige Alternative zu dieser Vorgehensweise ist, eine Drittanbietersperre einzurichten. Das verhindert dann das Abbuchen von Beträgen über Drittanbieter. Eine Komplettsperre ist nicht immer im Interesse der Nutzer, daher sind auch einzelne Nummern oder Nummernblöcke sowie bestimmte Dienste blockierbar. Das wiederum lässt die Tür für Abzocker einen Spalt offen.

Nach dem Einrichten einer Drittanbietersperre darf der Mobilfunkbetreiber die Nummer nicht mehr weitergeben, der Abofallenanbieter weiß also nicht, wo er abbuchen soll. Die Mobilfunkunternehmen sind dazu verpflichtet, die Bitte einer formlosen Drittanbietersperre umzusetzen – kostenlos! Meistens stehen entsprechende Funktionen auf der Webseite der Mobilfunkunternehmen zur Verfügung.

Mehr Informationen

Rechte und Pflichten von Telefonkunden – Strittige Punkte zwischen Telefonanbieter und Kunde
Fehlerhafte Telefonrechnung – Wie ist zu reagieren, wenn die Telefonrechnung nicht stimmt?
Leistungsmerkmale – Leistung & Möglichkeiten des Telefonanschluss

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]