Landgericht Berlin – Apple bietet keine rechtlich ausreichende Garantie

iPhone 6

Apple begeistert seine Anhängerschaft mit tollen Designs und aus ihrer Sicht mit innovativer Technik. Weniger innovativ ist die Herstellergarantie des Konzerns. Diese bleibt hinter den gesetzlichen Mindestanforderungen deutlich zurück. Zu diesem Schluss kommt das Landgericht Berlin in einem Urteil (Az. 15 O 601/12) vom 28.11.2014. Die Richter erklären darin 16 Klauseln der Herstellergarantie von Apple für ungültig, da sie Kunden unangemessen benachteiligen.

Unzureichende Garantie – Apple erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Apple Distribution International. Dieser bemängelt, dass Apple bisher die Haftung für Produktmängel gravierend einschränkt. Konkret geht es um elf Klauseln zur einjährigen Garantie für Geräte sowie fünf Klauseln der kostenpflichtigen erweiterten Garantie unter dem Namen AppleCare Protection Plan. Diese verstoßen nach Ansicht der Verbraucherschützer gegen das Transparenzgebot.

Einige Beispiele zeigen, wie stark Apples Garantieleistung von den gesetzlichen Regelungen abweicht. So wirbt der Konzern mit einer einjährigen Hardwaregarantie für Material- und Herstellungsfehler. Gesetzlich vorgeschrieben sind jedoch zwei Jahre. Ausgeschlossen sind dabei auch Dellen und andere leichte Beschädigungen, sofern sie die Funktion des jeweiligen Gerätes nicht beeinflussen. Zudem müssten Kunden das Gerät „normal“ und gemäß der Apple-Richtlinien nutzen. Das Gericht urteilt hierzu, dass dadurch der Garantieanspruch deutlich entwertet wird und Vielnutzer sogar gar keinen Garantieanspruch hätten. Ebenfalls kritisch sieht das Gericht eine Klausel, nach der die Kunden Versandkosten zu zahlen haben, wenn eine Reparatur im Ausland erforderlich sei. Weiterhin besagt die Hardwaregarantie von Apple, dass Sie anstelle der sonstigen Ansprüche der Nutzer treten. Dies wertet das Gericht als unzulässig, da eine Produktgarantie nur neben den gesetzlichen Ansprüchen bestehen könne.

Urteil gegen Apple bisher nicht rechtskräftig

Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, Apple kann noch vor die nächste Instanz ziehen. Dennoch ist das Urteil in seiner Klarheit kaum zu überbieten. Alle 16 von der Verbraucherzentrale beanstandeten Klauseln sind laut Gericht unzulässig. Derweil hat Apple die Garantieklauseln bereits angepasst. Der Konzern muss nun prüfen, inwieweit diese Änderungen bereits die Beanstandungen durch das Gericht aufheben. Sollte dies nicht der Fall sein, muss Apple erneut nachbessern oder vor das Oberlandesgericht ziehen.

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