Spionage-App – wenn aus Eifersucht eine Straftat wird

Spionage-App

Wie wäre es mit einem Blick auf das Smartphones des Partners? Vielleicht schnell eine SMS oder WhatsApp-Nachricht lesen? Oder die Fotos durchstöbern? Termine checken? Nur für den Fall, dass da doch noch eine Dritte Person ist … So etwas kann jeder klammheimlich versuchen, so er denn unbemerkt an das ungesicherte Gerät kommt. Es gibt aber auch Spionage-Apps, deren Macher aus der Eifersucht und Misstrauen von Menschen Kapital schlagen wollen. Solche Apps sind in größerer Zahl über das Internet zu finden und lassen sich schnell auf dem Smartphone des Partners installieren. Sie laufen als Spionage-App unbemerkt im Hintergrund und informieren über jeden Schritt des Partners. Das Problem ist nur: Der Einsatz ist ohne Zustimmung des Überwachten strafbar. Das fand auch das Amtsgericht Heilbronn und verurteilte einen 20-Jährigen, der auf diese Weise seiner Freundin nachstellte.

Der Fall: Krankhafte Eifersucht führt zum Vertrauensbruch

Der junge Mann gab vor Gericht selbst zu, dass sein Verhalten krankhaft sei. Aus Eifersucht installierte er eine Spionage-App auf dem Smartphone seiner Freundin und überwachte sie mehrere Wochen lang. Auf die Schliche kam ihm aber nicht seine inzwischen ehemalige Freundin, sondern die Polizei. Denn Fotos seiner Partnerin tauchten in einem anderen Zusammenhang bei einer Ermittlung auf. Die Freundin nahm die Überwachung erstaunlicherweise gelassen hin, ihre Eltern flippten dagegen regelrecht aus. Es kam zu einer Anzeige und einer Gerichtsverhandlung. Die Richter fanden nach dem Geständnis und der gleichgültigen Reaktion der Betroffenen ein sehr mildes Urteil: 30 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Lehren aus dem Urteil zur Handyüberwachung

Für Verbände wie den Weißen Ring ist die Überwachung per Handy dem Stalking ähnlich. In der Tat ist die Überwachung aus Eifersucht mehr als nur ein Vertrauensbruch. Denn der Täter greift hier tief in die Privatsphäre des Opfers ein und begeht eine Straftat. Da nutzen auch die Nutzungsbedingungen der App-Anbieter nichts. Fakt ist: Wer solche Software zum Ausspionieren von Personen nutzt, muss mit einer Verurteilung rechnen. Dass diese im vorliegenden Fall extrem milde ausfiel, ist auf die besonderen Umstände zurückzuführen. In anderen Fällen drohen mehrjährige Gefängnisstrafen.

Allerdings zeigt der Fall zwei Dinge, die in der Berichterstattung schnell vergessen werden. Zum einen scheint ein Teil der jungen Menschen inzwischen so abgestumpft zu sein, dass er eine solche Straftat willenlos akzeptiert. Die für alle Menschen wichtige Privatsphäre ist offenbar trotz der deutschen Überwachungsvergangenheit kein hohes Gut mehr. Zum anderen sind Fotos vom Handy von der Polizei in einem anderen Zusammenhang entdeckt worden. Jedem Überwachten und jedem Täter sollte klar sein, dass beim Einsatz einer solchen Software die privaten Dinge auf einem Smartphone eben nicht unter vier Augen bleiben. Daraus ergeben sich neben dem enormen Vertrauensbruch und der eigentlichen Straftat ungewünschte Nebeneffekte bis hin zur nicht mehr zu unterbindenden Veröffentlichung und Verbreitung intimer Aufnahmen.

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