Urteil – Teilen auf Facebook ist kein Zueigenmachen

Urteil - Teilen auf Facebook ist kein Zueigenmachen

Wiederholt jemand eine strafwürdige Aussage eines Dritten, macht er sich ggf. die Meinung zu eigen. Damit entsteht ein neuer ahndungswürdiger Verstoß. Ob das auch beim Teilen von Social-Media-Inhalten zutrifft, musste das Oberlandesgericht Dresden klären. Die Richter kamen am 07. Februar 2017 (Az.: 4 U 1419/16) zum Urteil, dass Nutzer sich mit dem bloßen Teilen eines Inhalts diesen nicht zu eigen machen. Allerdings ist dies kein Freifahrtschein für Nutzer von Social-Media-Angeboten.

Teilen ist erlaubt, liken nicht

Der vorliegende Fall ist sehr komplex. Im Kern ging es inhaltlich um die Frage, ob ein Nutzer sich durch das Teilen, Liken oder Kommentieren eines Beitrags dessen Inhalt zu eigen macht und so ggf. selbst belangt werden kann. Die Richter unterschieden dabei zwischen diesen drei Möglichkeiten. Demnach ist ein Teilen noch keine Übernahme einer Meinung, sondern lediglich ein Hinweis. Wird der Originalbeitrag jedoch gelikt, sehen die Richter darin eine zustimmende Meinungsäußerung, die strafbar sein kann. Noch komplizierter wird es beim Kommentieren. Hier sehen die Richter eine zustimmende oder positive Äußerung zu einem strafrechtlich relevanten Inhalt als verboten an.

Im entsprechenden Fall hatte ein Nutzer eine rechtlich fragwürdige Äußerung übernommen und kommentiert. Er schrieb, dass die Äußerung „zu erwägenswert“ sei, um sie nicht zu teilen. In dieser Äußerung sahen die Richter eine zustimmende Kommentierung.

Das Zueigenmachen durch Kommentieren bleibt strittig

Das Urteil stößt in der Juristenszene auf geteiltes Echo. Einige Kritiker sehen das Urteil als diskussionswürdig an. Denn der Kommentar „zu erwägenswert“ müsse nicht automatisch eine Zustimmung bedeuten. In diesem Zusammenhang sei die Rechtslage derzeit schwierig einzuschätzen und in alle Richtungen interpretierbar.

Nutzer von Social-Media-Plattformen sollten zukünftig extrem vorsichtig agieren. Teilen, Liken und Kommentieren von rechtlich fragwürdigen oder moralisch anstößigen Äußerungen können im Einzelfall verfolgt werden. Wie die Gerichte jeweils entscheiden ist nach dem strittigen Urteil des Oberlandesgerichtes völlig offen.

Mehr Informationen

Weitere Urteile aus der Rubrik Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Der Black Friday steht vor der Tür – darauf müssen Verbraucher achten

Der Black Friday steht vor der Tür

Darauf müssen Verbraucher achten

In kurzer Zeit startet wieder der Black Friday. Verbraucher werden mit riesigen Rabatten angelockt. Einige der Angebote sind jedoch trügerisch. Daher sollten Käufer stets Ruhe und Vorsicht walten lassen und Preisvergleiche durchführen. Wer bewusst shoppt, kann wirklich sparen. […]

Versteckte Kosten bei Handyverträgen – clever sparen im Tarifdschungel

Versteckte Kosten bei Handyverträgen

Clever sparen im Tarifdschungel

Handyverträge wirken oft günstig, verbergen jedoch Kostenfallen wie automatische Preissteigerungen und Zusatzoptionen. Wer Tarife sorgfältig prüft, kann das Sparpotenzial im Mobilfunkmarkt effektiv nutzen. […]

Speedport 7

Neuer Router & WLAN-Pakete der Telekom

Speedport 7

Der neue Speedport 7 Router der Telekom kombiniert modernste Wi-Fi-7-Technologie mit intuitiver App-Steuerung sowie smarten Zusatzfunktionen. Kunden können zwischen drei WLAN-Paketen wählen, die maximale Stabilität, Komfort und Sicherheit bieten sollen. […]

Wie KI den Büroarbeitsmarkt bis 2030 verändert – was sind die Risiken?

Wie KI den Büroarbeitsmarkt bis 2030 verändert

Was sind die Risiken?

Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt enorm. Besonders klassische Bürojobs geraten dabei zunehmend unter Druck. Viele KI-Assistenten sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt in der Lage, Aufgaben automatisiert zu übernehmen. Insbesondere für Berufseinsteiger wird sich künftig einiges verändern. […]

Weiße Flecken 2025 - Warum Deutschlands Mobilfunk noch Lücken hat

Weiße Flecken 2025

Warum Deutschlands Mobilfunk noch Lücken hat

Deutschland ist fast flächendeckend mit Mobilfunk versorgt – aber noch nicht ganz. Laut einer aktuellen Studie des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bleiben trotz jahrelangen Ausbaus noch rund zwei Prozent der Landesfläche ohne Empfang. Warum gerade Wälder, Berge und Grenzregionen so hartnäckig vom Netz ausgeschlossen bleiben, zeigt eine detaillierte Analyse. […]