Werbeanrufe – Meldung bei der Bundesnetzagentur hilft

Werbeanrufe - Meldung bei der Bundesnetzagentur hilft
Dienstgebäude der Bundesnetzagentur in Mainz

Immer wieder beklagen sich private Telefonkunden, dass sie von einem unbekannten Unternehmen angerufen werden. Dieses versucht, ihnen Produkte zu verkaufen, sie zur Teilnahme an Gewinnspielen zu animieren oder nach bestimmten Meinungen zu fragen. Besonders ärgerlich wird es, wenn die Anrufer nicht aufgeben und daraus ein regelrechter Telefonterror erwächst.

Wer für diese Anrufe keine explizite Einwilligung gegeben hat, kann sich jedoch wehren. Denn dann handelt es sich um sogenannte „Cold Calls“ – nicht genehmigte (ungewünschte) Werbeanrufe. Auch Anrufe mit sofortigen Bandansagen, bei denen der Teilnehmer angeblich etwas gewonnen hat, fallen unter diese Rubrik. Doch die Betroffenen können sich wehren und die Bundesnetzagentur einschalten.

Die Bundesnetzagentur kennen nicht viele Verbraucher. Die wenigsten wissen, dass diese Behörde eine wichtige Hilfestellung bei nervenden Werbeanrufen bietet. Denn zu den Aufgaben des Wettbewerbshüters, der unter anderem für den Telekommunikationsmarkt zuständig ist, gehört unter anderem der Schutz der Verbraucher. Daher werden Verstöße gegen das Telekommunikationsgesetz verfolgt und mit enormen Bußgeldern belegt. Die Bundesnetzagentur kann dann sogar Nummern sperren. Doch wie können Betroffene gegen Werbeanrufe vorgehen?

Unerwünschte Anrufe bei der Bundesnetzagentur melden

Um Missbrauch in Form unerwünschter Anrufe verfolgen zu können, benötigt die Bundesnetzagentur Unterstützung durch die Angerufenen. Diese sollten sich in solchen Fällen per E-Mail, Post, Fax oder Online-Formular an die Behörde wenden. Die auf der Webseite hinterlegten dazu geeigneten Formulare sind selbsterklärend und sollten möglichst detailliert ausgefüllt werden. Zu den wichtigen Punkten gehören der Name und die Anschrift sowie die Telefonnummer des Angerufenen, der Zeitpunkt des Anrufs, die angezeigte Nummer und idealerweise ein möglichst ausführliches Gesprächsprotokoll. Speziell der letzte Punkt ist sehr wichtig, da die Bundesnetzagentur dann sehr gezielt Maßnahmen gegen den Anrufer einleiten kann.

Wichtig: Der Angerufene sollte genau prüfen, ob er dem Anrufer eine Einwilligung zur Werbung gegeben hat. Denn in diesem Fall läuft eine Beschwerde ins Leere. Es hilft nur ein schriftlicher Widerruf der Einwilligung.

Die Bundesnetzagentur geht den Beschwerden Fall für Fall nach. Je nach Sachlage verhängt die Behörde dann Bußgelder gegen den Anrufer oder schaltet im Extremfall sogar dessen Nummer ab. Das gilt für jede Form des Verstoßes gegen geltende Gesetze. So hat die Bundesnetzagentur beispielsweise im Januar 5.100 vorgetäuschte Ortsrufnummern eines Entrümpelungsunternehmens gesperrt, da dieses in den Orten gar nicht ansässig war. Aktuelle Maßnahmen sind hier aufgelistet.

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