Werbeanrufe – Meldung bei der Bundesnetzagentur hilft

Werbeanrufe - Meldung bei der Bundesnetzagentur hilft
Dienstgebäude der Bundesnetzagentur in Mainz

Immer wieder beklagen sich private Telefonkunden, dass sie von einem unbekannten Unternehmen angerufen werden. Dieses versucht, ihnen Produkte zu verkaufen, sie zur Teilnahme an Gewinnspielen zu animieren oder nach bestimmten Meinungen zu fragen. Besonders ärgerlich wird es, wenn die Anrufer nicht aufgeben und daraus ein regelrechter Telefonterror erwächst.

Wer für diese Anrufe keine explizite Einwilligung gegeben hat, kann sich jedoch wehren. Denn dann handelt es sich um sogenannte „Cold Calls“ – nicht genehmigte (ungewünschte) Werbeanrufe. Auch Anrufe mit sofortigen Bandansagen, bei denen der Teilnehmer angeblich etwas gewonnen hat, fallen unter diese Rubrik, wie auch das Werbefax. Doch die Betroffenen können sich wehren und die Bundesnetzagentur einschalten.

Die Bundesnetzagentur kennen nicht viele Verbraucher. Die wenigsten wissen, dass diese Behörde eine wichtige Hilfestellung bei nervenden Werbeanrufen bietet. Denn zu den Aufgaben des Wettbewerbshüters, der unter anderem für den Telekommunikationsmarkt zuständig ist, gehört unter anderem der Schutz der Verbraucher. Daher werden Verstöße gegen das Telekommunikationsgesetz verfolgt und mit enormen Bußgeldern belegt. Die Bundesnetzagentur kann dann sogar Nummern sperren. Doch wie können Betroffene gegen Werbeanrufe vorgehen?

Unerwünschte Anrufe bei der Bundesnetzagentur melden

Um Missbrauch in Form unerwünschter Anrufe verfolgen zu können, benötigt die Bundesnetzagentur Unterstützung durch die Angerufenen. Diese sollten sich in solchen Fällen per E-Mail, Post, Fax oder Online-Formular an die Behörde wenden. Die auf der Webseite hinterlegten, dazu geeigneten Formulare sind selbsterklärend und sollten möglichst detailliert ausgefüllt werden. Zu den wichtigen Punkten gehören der Name und die Anschrift sowie die Telefonnummer des Angerufenen, der Zeitpunkt des Anrufs, die angezeigte Nummer und idealerweise ein möglichst ausführliches Gesprächsprotokoll. Speziell der letzte Punkt ist bedeutungsvoll, da die Bundesnetzagentur dann sehr gezielt Maßnahmen gegen den Anrufer einleiten kann.

Wichtig: Der Angerufene sollte genau prüfen, ob er dem Anrufer eine Einwilligung zur Werbung gegeben hat. Denn in diesem Fall läuft eine Beschwerde ins Leere. Es hilft nur ein schriftlicher Widerruf der Einwilligung.

Die Bundesnetzagentur geht den Beschwerden Fall für Fall nach. Je nach Sachlage verhängt die Behörde dann Bußgelder gegen den Anrufer oder schaltet im Extremfall sogar dessen Nummer ab. Das gilt für jede Form des Verstoßes gegen geltende Gesetze. So hat die Bundesnetzagentur beispielsweise im Januar 5.100 vorgetäuschte Ortsrufnummern eines Entrümpelungsunternehmens gesperrt, da dieses in den Orten gar nicht ansässig war. Aktuelle Maßnahmen sind hier aufgelistet.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Schadensersatzklage – Android-Nutzer können ihr Klagerecht verkaufen

Schadensersatzklage

Android-Nutzer können ihr Klagerecht verkaufen

Nutzer von Android-Handys können ihr Klagerecht gegen Google für 40 Euro verkaufen. Die Kampagne Privacy Reclaim plant eine Schadensersatzklage gegen den Tech-Riesen. Ob sich der Verkauf des Klagerechts für die Android-User wirklich lohnt, bleibt allerdings fraglich. […]

Telegram ändert Nutzungsbedingungen – künftige Kooperation mit Ermittlern

Telegram ändert Nutzungsbedingungen

Künftige Kooperation mit Ermittlern

Lange Zeit weigerte sich der Messenger-Dienst Telegram, Nutzerdaten an zuständige Ermittlungsbehörden herauszugeben. Nach der Festnahme des CEOs in Frankreich wurden jetzt die Nutzungsbedingungen geändert und die Bereitschaft zur Kooperation mit Behörden angekündigt. […]

Internetstörung und 500 € Inkassoforderung – Verbraucherzentrale deckt kuriosen Fall auf

Internetstörung

o2 entstört nicht und verlangt 500 € Entschädigung

Ein niedersächsischer Verbraucher kämpfte monatelang mit Internetstörungen bei o2, erhielt jedoch widersprüchliche Antworten und am Ende eine Inkassoforderung über 500 Euro. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen konnte den Fall klären und die Forderung zurückziehen. Erfahren Sie, wie Betroffene ihre Rechte bei Internetproblemen durchsetzen können. […]

iOS18 ist da – das sind die Neuheiten des Apple-Betriebssystems

iOS18 ist da

Das sind die Neuheiten des Apple-Betriebssystems

iOS18 kann ab sofort heruntergeladen werden. Die neueste Version des Betriebssystems von Apple bringt viele neue, nützliche Funktionen. Zahlreiche KI-Features werden vorerst allerdings für iPhone-User in Deutschland nicht zur Verfügung stehen. Grund ist der Digital Markets Act der Europäischen Union. […]