Auslandsanrufe – Telefonieren in Europa wird billiger

Auslandsanrufe - Telefonieren in Europa wird billiger

Das Europaparlament hat heute den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation beschlossen. Neben weiteren Aspekten beinhaltet dieser unter anderem eine Deckelung der Telefonkosten für Anrufe in das EU-Ausland. Diese liegen zukünftig bei maximal 19 Cent pro Minute, die Kosten für eine Nachricht bei maximal 6 Cent. Die Begrenzung wird ab 15. Mai 2019 in Kraft treten.

19 Cent für alle Anrufe ins EU-Ausland

Die Begrenzung der Kosten für Auslandsanrufe ist die konsequente Fortsetzung der verbraucherorientierten Politik der letzten Jahre. Nachdem die Roaming-Gebühren bereits gekappt wurden, hat das Parlament nun den Telefonkosten für Auslandsanrufe den Kampf angesagt. Da die Telefonkunden in der ganzen EU gleichgestellt sein sollen, wird dieser Betrag ab 15. Mai 2019 auf maximal 19 Cent pro Minute begrenzt. Zusätzlich sollen auch Nachrichten (SMS) nur noch maximal 6 Cent kosten. Dieser Zusatz ist besonders für deutsche Kunden interessant, da viele Tarife die Kosten für eine SMS sogar im Inland höher ansetzen. Daher könnte der Europäische Kodex für elektronische Kommunikation Auswirkungen auf die Preisgestaltung für Prepaidtarife und andere Verträge mit Einzelkosten für Nachrichten haben.

Call-by-Call-Anbieter müssen Tarife überdenken

Betroffen von der Änderung sind auch Call-by-Call-Anbieter. Diese nutzen bisher häufig täglich wechselnde Preise, die zeitweise sehr gering, teilweise aber auch über den zukünftig maximal zulässigen 19 Cent liegen. Die Tarifstruktur bei diesen Anbietern wird sich voraussichtlich entsprechend ändern müssen. Die Call-by-Call-Unternehmen müssen jedoch anders als normale Anbieter eine Tarifansage zu den gültigen Tarifen vorschalten, sodass jeder Kunde die möglichen Kosten eines Anrufs abschätzen kann.

Telefon: Vertragslaufzeiten ändern sich

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Vertragslaufzeit. Diese darf zukünftig zwar weiterhin 24 Monate dauern. Allerdings darf sie sich nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Der Kunde muss zukünftig über seine Kündigungsmöglichkeit zum Laufzeitende informiert werden. Kommt es dennoch zu einer automatischen Vertragsverlängerung, kann er innerhalb von einem Monat kündigen.

Entschädigung bei geplatztem Technikertermin

Teuer kann es für die Telekommunikationsunternehmen werden, wenn Technikertermine platzen. Kunden haben zukünftig einen Anspruch auf Entschädigung. Das gilt auch, wenn ein Anbieterwechsel nicht wie geplant funktioniert oder sich verzögert. Eine weitere Änderung betrifft den Start des neuen G5-Mobilfunknetzes. Für dieses müssen die Mitgliedsstaaten nun ab 2020 Frequenzen zur Verfügung stellen. In Deutschland werden diese bereits Anfang 2019 versteigert.

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