Urteil OLG München: Scheingebote bei eBay sind unwirksame Willenserklärungen

Urteil ebay Scheinangebot

Scheinangebote, die auf der Auktionsplattform eBay abgegeben werden, um den Preis künstlich in die Höhe zu treiben, sind in Bezug auf den Kaufvertrag unwirksam. Das entschied das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 26.09.2018 (Az.: 20 U 749/18). Im vorliegenden Fall ging es um einen PKW, der durch ein Scheingebot einen deutlich höheren Verkaufspreis erzielte. Der Käufer, der den Zuschlag erhalten hatte, musste jedoch nur den Preis zahlen, den er als sein aktuelles Höchstgebot vor Abgabe des Scheingebotes durch einen Dritten angesetzt hatte.

Der Fall: Scheingebot treibt Verkaufspreis für den PKW in die Höhe

Der Beklagte, als Verkäufer, hatte auf der Auktionsplattform eBay einen PKW zum Verkauf angeboten. Der Kläger, als Käufer, gab ein Gebot in Höhe von 2.010 Euro ab, gleichzeitig hatte er ein Maximalgebot in Höhe von 6.970 Euro in das automatische Bietersystem von eBay eingetragen.

Der Verkäufer hatte sich mit einem sehr guten Freund dahingehend abgesprochen, dass dieser den Maximalbetrag des Klägers in Erfahrung bringt und dann ein Scheingebot abgibt. Wie sich im Verfahren herausstellte, erlangte der Freund des Beklagten durch Eintippen einer hohen fünfstelligen Summe Kenntnis vom Maximalgebot. Daraufhin löschte er diesen Betrag wieder aus der Bietervorschau und gab einen Betrag in Höhe von 6.920 Euro ein, der 50 Euro unter dem Maximalgebot des Klägers lag, worauf das System automatisch auf 6.970 Euro für den Kläger erhöhte. Weitere Gebote gab es bis zum Auktionsende nicht. Der Kläger erhielt den Zuschlag und erwarb das Fahrzeug zum Preis von 6.970 Euro. Zwischen den beiden Parteien kam es zu Auseinandersetzungen, da es sich offensichtlich um eine fingierte Preistreiberei handelte.

Das Urteil: Scheingebot von Anfang an nichtig

Das Oberlandesgericht München entschied in seinem Urteil, dass durch die Abgabe eines Scheingebotes, das dazu dient, den Kaufpreis in die Höhe zu treiben, das letzte Gebot des Klägers vor Abgabe des Scheingebotes nicht berührt wird. Demnach hat der Kläger das Fahrzeug zum letzten, aufgerufenen Gebot von 2.010 Euro erworben. Nur diese Summe ist auch zu zahlen. Ein Scheingebot musste der Kläger nicht überbieten, da es von Anfang an nichtig war.

Der Verkäufer weigerte sich jedoch, das Fahrzeug zu diesem Preis herauszugeben, wodurch dem Kläger ein Schaden entstand, da er das gekaufte Fahrzeug nicht nutzen konnte. Deshalb wurde dem Kläger ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 5.010 Euro zugestanden. Dieser Betrag entsprach dem Marktwert des Fahrzeuges zum Kaufzeitpunkt in Höhe von etwa 7.020 Euro, von dem der gültige Kaufpreis von 2.010 Euro in Abzug gebracht wurde.

Weitere Informationen

  • Gerichtsbarkeit für Deutschland
  • Akte Internet – alles, was im Internet Recht und richtig ist inklusive Urheberrechtsverletzungen, Vergehen am Arbeitsplatz und Co.
  • Akte Mobilfunk – alles, was im Mobilfunk erlaubt und verboten ist inklusive eine klare Rechtsprechung zu Nutzungsbedingungen und Verträgen.
  • Akte Telefonanschluss – alles, was im Festnetz Gültigkeit hat inklusive Servicerufnummern, Werbeanrufe und vieles mehr.
  • Akte ebay – alles rund um die aktuelle Rechtsprechung zu Auktionen und Kauf/Verkauf auf dem beliebten Portal.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]