Handyvertrag – Kundenkennwort erraten, Vertrag auf Dritten abgeschlossen

Handyvertrag - Kennwort erraten, Vertrag auf Dritten abgeschlossen

Kundenkennwörter für Mobilfunkverträge werden oft zu leichtfertig vergeben – das zeigt der Fall des Monats Oktober der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der ehemalige Partner einer Verbraucherin aus Stade hatte ihr Kennwort erraten und einen gekündigten Vertrag in ihrem Namen verlängert.

Was ist passiert?

Eine Verbraucherin aus Stade kündigt ihren Mobilfunkvertrag mit Partnerkarte bei Vodafone, da sie sich von ihrem Freund getrennt hat. Sie überlässt ihm jedoch die Partnerkarte zur Nutzung bis Vertragsende. Als er ihr mitteilt, er habe den Vertrag verlängert, wendet sie sich sofort an Vodafone. So erfährt sie, dass auf ihren Namen ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde. Kosten für die Laufzeit von zwei Jahren: 1.200 Euro. Obwohl die Kundin sofort reagiert und schriftlich kündigt, gelingt es ihr nicht, den Vertrag zu stornieren.

Hintergrund

Wer die Mobilfunknummer und das Kundenkennwort kennt, kann telefonisch eine Vertragsverlängerung und eine Tarifänderung veranlassen – auch wenn der Vertrag auf einen anderen Namen läuft. Im vorliegenden Fall hatte der ehemalige Partner das Kennwort durch Probieren herausgefunden. Die E-Mail mit der Vertragsbestätigung war im Spam-Ordner gelandet und der Kundin so durchgerutscht.

Rechtliche Einordnung und Ergebnis der Beratung

„Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jeder Kunde dafür verantwortlich, sein Kennwort vor unbefugtem Zugriff zu schützen“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Im vorliegenden Fall ist also tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen. Vodafone hat nach Einschalten der Verbraucherzentrale schließlich eingelenkt und den neuen Vertrag storniert. Bis zum Ende des alten Vertrags muss die Verbraucherin nun lediglich den Basispreis für die Partnerkarte zahlen.

Tipps der Verbraucherzentrale

„Kundenkennwörter bei Telekommunikationsverträgen sollten sicher gewählt und nicht an Dritte weitergegeben werden“, rät die Rechtsexpertin. Hier zeigt sich ein Dilemma der Partnerkarten: Ohne Kennwort kann der Partner den eigenen Verbrauch nicht kontrollieren – mit Kennwort erhält er vollen Zugriff auf den Vertrag. Ein weiteres Manko: Wird der Hauptvertrag gekündigt, läuft die Partnerkarte oft weiter. „Dass sie ebenfalls gekündigt werden muss, ist vielen nicht bewusst.“ Mitunter ist ein separater Vertrag da-her die bessere Wahl. „Auf keinen Fall sollten Kunden unüberlegt einen Mobilfunkvertrag für einen Freund abschließen“, warnt Körber. Denn der Vertragspartner trägt stets das volle Risiko – sowohl finanziell als auch für die eigene Kreditwürdigkeit. Ist kein eigener Vertrag möglich, sind Prepaid-Tarife eine Option.

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