BGH-Urteil – Vortäuschen einer falschen Identität bei eBay ist strafbar

BGH-Urteil – Vortäuschen einer falschen Identität bei eBay ist strafbar

Dass die Anmeldung bei eBay Kleinanzeigen unter einem falschen Namen sowie das Vortäuschen von Verkaufsangeboten strafbar ist, stellte der Bundesgerichtshof in einem Beschluss (Aktenzeichen 5StR 146/19) vom 21. Juli 2020 fest. Damit verwarf der Bundesgerichtshof die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg.

Angeklagter bot Waren zum Schein an

Das Landgericht hatte den Angeklagten unter anderem wegen Betrugs verurteilt, da er sich unter einer falschen Identität bei eBay Kleinanzeigen registrierte. Dort bot er insbesondere Luxusgüter, meist Armbanduhren, im Wert von mehreren Tausend Euro an. Der Angeklagte täuschte den Kaufinteressenten hierbei eine falsche Identität vor, da er ihnen digitale Fotos von Personalausweisen schickte, welche von dritten Personen als gestohlen gemeldet wurden. Die Ware wurde nur zum Schein angeboten, da der Angeklagte nie die Absicht hatte, die Ware auch auszuliefern. Zahlreiche Käufer überwiesen dem Angeklagten den vereinbarten Kaufpreis, ohne die entsprechende Ware je zu erhalten.

Wie hat der BGH entschieden?

Der BGH legte fest, dass auch die elektronische Übersendung des Bildes eines echten Ausweises zur Identitätstäuschung gemäß §281 Abs. 1 Satz 1 zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht werden kann. Der BGH folgt dem Urteil des Landgerichts darin, dass ein Käufer darauf vertraut, dass der Verkäufer, welcher ein amtliches Ausweispapier nutzt, tatsächlich auch dessen Inhaber ist. Des Weiteren kann ein Käufer davon ausgehen, sich bei möglichen Problemen bei der Verkaufsabwicklung an den ihm benannten Vertragspartner wenden kann. Er kann zudem davon ausgehen, dass er unter Umständen auch rechtlich gegen diesen vorgehen kann. „Der Angeklagte hat aber in jedem dieser Fälle spätestens durch sein an die einzelnen Geschädigten unter falschem Namen kommuniziertes konkretes Verkaufsangebot eine unechte Datenurkunde im Sinne von § 269 Abs. 1 StGB hergestellt bzw. gebraucht.“ Darüber hinaus stellte der BGH fest, dass der Beschluss auch für die Online-Plattform chrono24 gilt, die ebenfalls von dem Angeklagten genutzt wurde.

Wie lautet das Urteil?

Der Angeklagte machte sich unter anderem wegen Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß §269 StGB strafbar. Er wurde wegen Betrugs und Missbrauchs von Ausweispapieren in insgesamt 38 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Dieses Urteil des Landgerichts Hamburg wurde vom Bundesgerichtshof nun bestätigt.

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