Gesetzesänderung – Geheimdienste sollen in Messengern mitlesen dürfen

Gesetzesänderung - Geheimdienste sollen in Messengern mitlesen dürfen

Das Bundeskabinett will eine Gesetzesänderung beschließen, mit welcher deutsche Geheimdienste wie der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst mehr Befugnisse erhalten. In Zukunft soll es den deutschen Geheimdiensten erlaubt sein in Nachrichtendiensten wie beispielsweise WhatsApp mitzulesen.

Was steckt hinter der entsprechenden Gesetzesänderung?

Die Geheimdienste sollen Nachrichten, die per Messenger versendet wurden, mitlesen dürfen. Bisher durften nur laufende Gespräche via Messenger mitgehört werden. Darüber hinaus ist ein erweiterter Austausch von Informationen zwischen dem Militärischen Abschirmdienst und den Verfassungsbehörden vorgesehen. Der Entwurf des Bundesministeriums sieht zudem die Senkung der Hürden für die Beobachtung von Einzelpersonen durch den Verfassungsschutz vor.

Weshalb ist die Gesetzesänderung geplant?

Die geplante Gesetzesänderung ist eine Konsequenz aus den rechtsextrem motivierten Terroranschlägen beispielsweise in Halle 2019 und in Hanau 2020. Die aktuellen Terroranschläge haben gezeigt, dass die Gefahr von rechts nicht zu unterschätzen ist. Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht von 24 100 Rechtsextremen – die Hälfte davon gewaltbereit – in Deutschland aus.

Überwachung nur mit entsprechender Genehmigung

Bevor eine Überwachung durchgeführt werden darf, wird eine entsprechende Genehmigung benötigt. Für die Genehmigungen ist die G10-Kommission des Bundestags zuständig. Die Anzahl der Mitglieder wird erhöht, um eine bessere Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen zu gewährleisten. Zusätzlich soll der G10-Kommission ein technischer Berater an die Seite gestellt werden.

Wie soll die Überwachung stattfinden?

Durch so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung, kurz Quellen-TKÜ, soll die Überwachung bei verschlüsselten Nachrichtendiensten stattfinden. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form der Telekommunikationsüberwachung, bei der die Kommunikation bereits wird, bevor sie verschlüsselt wird oder nachdem sie entschlüsselt wurde erfasst wird.

Welche Überwachungsmöglichkeiten gibt es bisher?

Ein Mittel der Strafverfolgung ist die sogenannte stille SMS. Der Standort einer Person kann hierbei auf die Funkzelle genau erfasst werden. Kommt dieses Mittel mehrmals zum Einsatz, ist die Erstellung eines Bewegungsprofils möglich. Eine weitere Methode ist die Funkzellenabfrage, mit der festgestellt werden kann welche Telefone sich zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb einer Funkzelle befinden. Mit dem IMSI-Catcher können Ermittler eine Basisstation simulieren und Geräte im Umkreis von bis zu 100 Metern orten.

Befürworter und kritische Stimmen

Nicht alle befürworten die geplante Gesetzesänderung. Stephan Tomae, FDP-Vizefraktionschef, bezeichnet den Entwurf aus dem Bundesministerium beispielsweise als „Ausverkauf der Bürgerrechte“. Er bezeichnet die Quelle-TKÜ als massiven Eingriff in die Grundrechte. Es handele sich um den kleinen Bruder der Onlinedurchsuchung. Bereits seit langer Zeit auf diese Regelung gedrängt hat hingegen die Union. „Es ist gut und wichtig, dass die Anpassung des Verfassungsschutzgesetzes nun endlich auf den Weg gegeben wird“, betont Mathias Middelberg, innenpolitischer Fraktionssprecher (CDU). Nur durch die geplante Gesetzesänderung, sei es den deutschen Geheimdiensten möglich seine Rolle als Frühwarnsystem auch im digitalen Zeitalter auszuüben.

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