Verfassungsbeschwerde – Bundesverfassungsgericht erhöht Rundfunkbeitrag

Verfassungsbeschwerde - Bundesverfassungsgericht erhöht Rundfunkbeitrag

Seit 2013 gibt es einen einheitlichen Rundfunkbeitrag, der für alle Haushalte gilt und die Rundfunkgebühr ersetzte. Bereits vor über einem Jahr, einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder auf eine Erhöhung des monatlichen Beitrags um 86 Cent. Dieser Betrag wurde von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF, empfohlen. Da ein Ministerpräsident den Staatsvertrag jedoch nicht zur Abstimmung vorlegte, konnte er nicht in Kraft treten, woraufhin die öffentlich-rechtlichen Sender Verfassungsbeschwerde einlegten.

Was war geschehen?

Durch die Erhöhung des Rundfunkbeitrags soll eine Finanzierungslücke von 1,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2024 geschlossen werden. 15 Bundesländer stimmten dem Medienvertrag zu. Doch Reiner Haseloff, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, legte den Vertrag im Dezember letzten Jahres nicht zur Abstimmung vor, mit der Folge, dass dieser nicht in Kraft treten konnte. Im Medienvertrag vorgesehen ist eine Beitragserhöhung der bisherigen 17,50 Euro um 86 Cent auf 18,36 Euro, die jedoch nur mit der Zustimmung aller Länder durchgeführt werden kann. ZDF, ARD und Deutschlandradio legten daraufhin Verfassungsbeschwerde ein, da sie die grundsätzlich garantierte Rundfunkfreiheit (Artikel 5 GG) verletzt sahen, welche unter anderem auch eine angemessene Finanzierung vorsieht.

Weshalb gab das BVerfG der Verfassungsbeschwerde statt?

Das höchste unabhängige Verfassungsorgan, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, gab der Verfassungsbeschwerde gegen die Blockade statt. Die Gründe, die Sachsen-Anhalt für die Ablehnung anführte, seien laut BVerfG nicht überzeugend. Zudem habe das Bundesland gegen die „Handlungspflicht“ verstoßen, für die „funktionsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ zu sorgen. Es läge damit ein Verstoß gegen Artikel 5 GG vor. Denn alle Bundesländer unterlägen der Handlungspflicht, da der Medienvertrag nur durch die Zustimmung aller Länder zustande kommen kann. Das Bundesverfassungsgericht hob zudem hervor, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihrer Aufgabe nur durch diese „funktionsgerechte“ Finanzierung nachkommen könnten.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Das Gericht stellte darüber hinaus fest, dass den öffentlich-rechtlichen Sendern die Beitragserhöhung von 86 Cent eigentlich rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres zustehe – hiervon werde jedoch zunächst abgesehen. Allerdings sei es klar, dass den Anstalten dieser Ausgleich zustehe und durch einen Medienvertrag erfolgen müsse. Bei der nächsten Festlegung des Rundfunkbeitrags müsse diese Notwendigkeit des Ausgleichs berücksichtigt werden. Der neue Beitrag gilt daher vorübergehend, bis ein neuer Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag von den Ländern verabschiedet wird. Das BVerfG legte fest, dass die Erhöhung vom 20. Juli 2021 gilt. Bei der Festlegung des Beitrags müssten sowohl die Auswirkungen der Corona-Pandemie als auch die Zumutbarkeit für die Bürger berücksichtigt werden. Von einer Empfehlung der KEF dürften die Bundesländer nur gemeinsam abweichen – dies war im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben.

„Der klare Beschluss der Karlsruher Richter bestätigt und stärkt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, so der ZDF-Intendant Thomas Bellut.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]