Telegram – Bundesamt für Justiz verhängt 5 Millionen Euro Bußgeld

Geld

Mit mittlerweile rund 700 Millionen monatlich aktiven Nutzern weltweit, zählt Telegram zu den beliebtesten Messenger-Diensten. Insbesondere seit der Corona-Pandemie steht der Messenger jedoch massiv in der Kritik, da es keinerlei Regulation gibt. Nun hat das Bundesamt für Justiz zwei Bußgeldbescheide gegen die Telegram FZ-LLC erlassen.

Was wird Telegram vorgeworfen?

Grund für die verhängten Bußgeldbescheide sind Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG. Telegram habe in den Jahren 2021 und 2022 unter anderem gegen die Pflicht zur Vorhaltung eines gesetzeskonformen Meldewegs gemäß §3 NetzDG verstoßen. Dort heißt es:

„Der Anbieter eines sozialen Netzwerkes muss ein wirksames und transparentes Verfahren (…) für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorhalten. Der Anbieter muss Nutzern ein bei der Wahrnehmung des Inhalts leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares, leicht bedienbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung stellen.“

Hetze, Falschmeldungen, Hasskommentare und Gewaltaufrufe sind bei Telegram an der Tagesordnung. Vornehmlich bei Verschwörungstheoretikern, aber auch bei Kriminellen ist der Messenger aufgrund der fehlenden Regulationen äußerst beliebt. Der Messenger-Dienst stellt seinen Nutzern jedoch keine Möglichkeit bereit, Inhalte zu melden. In den AGB ist darüber hinaus bis heute zu lesen: „Bis zum heutigen Tag haben wir 0 Byte an Nutzerdaten an Dritte weitergegeben, einschließlich aller Regierungen“. Umso überraschender war die Bekanntgabe im September, dass Telegram Nutzerdaten an das Bundeskriminalamt weitergegeben hat. Neben der Verpflichtung eines gesetzeskonformen Meldewegs, sind soziale Netzwerke dazu verpflichtet, eine zustellungsbevollmächtigte Person oder Einrichtung mit einer ladungsfähigen Anschrift in Deutschland zu benennen. Nur so können deutsche Behörden und Gerichte den Unternehmen Schriftstücke mit einer rechtsverbindlichen Wirkung zustellen. Hierzu heißt es in §5 NetzDG:

„Anbieter sozialer Netzwerke haben im Inland einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und auf ihrer Plattform in leicht erkennbarer und unmittelbar erreichbarer Weise auf ihn aufmerksam zu machen.“

Das Bundesamt für Justiz versuchte allerdings seit mehr als einem Jahr mehrfach vergeblich, Anhörungsschreiben am Firmensitz von Telegram, der sich in Dubai befindet, zuzustellen.

„Unsere Gesetze gelten für alle“

Trotz der Unterstützung der zuständigen Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten gelang die Zustellung an Telegram nicht. Das Bundesamt für Justiz veröffentlichte deshalb im März dieses Jahres eine öffentliche Zustellung der beiden Anhörungsschreiben im Bundesanzeiger. Daraufhin meldete sich eine deutsche Anwaltskanzlei als Interessensvertreter von Telegram und nahm Stellung zu den Anhörungsschreiben. Da die Vorwürfe der Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht entkräftet werden konnten, wurde das Bußgeld nun verhängt und Telegram am 10. Oktober dieses Jahres zugestellt. Für den Verstoß gegen die Bereithaltung eines gesetzkonformen Meldewegs wurde ein Bußgeld in Höhe von 4,25 Millionen Euro verhängt. Die Nichtbenennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten wurde mit 875 000 Euro geahndet. Daraus ergibt sich insgesamt ein Bußgeld in Höhe von 5,125 Millionen Euro. Telegram hat jetzt die Möglichkeit, Einspruch gegen die Bußgelder einzulegen. Der Bundesjustizminister Dr. Marco Busch machte jedoch deutlich:

„Unsere Gesetze gelten für alle. (…) Die Anbieter von Messengerdiensten und Sozialen Netzwerken tragen eine besondere Verantwortung, gegen Hetze und Gewaltaufrufe auf den Plattformen vorzugehen. (…) Diesen gesetzlichen Vorgaben und dieser Verantwortung kann man sich nicht durch den Versuch der Nichterreichbarkeit entziehen.“

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Apple überholt Samsung - erstmals Marktführer bei Smartphones

Apple überholt Samsung

Erstmals Marktführer bei Smartphones

Apple sichert sich im ersten Quartal 2025 erstmals den Spitzenplatz im globalen Smartphone-Markt – mit 19 % Marktanteil vor Samsung. Wachstum in Schwellenländern und das neue iPhone 16e treiben die Verkäufe an, während wirtschaftliche Unsicherheiten den Markt vor Herausforderungen stellen. […]

Zwischen Anspruch und Realität - die digitale Dienstleistungsfreiheit der EU

Zwischen Anspruch und Realität

Die digitale Dienstleistungsfreiheit der EU

Die europäische Dienstleistungsfreiheit ist ein zentrales Versprechen des Binnenmarkts – doch im digitalen Raum gerät sie zunehmend unter Druck. Trotz einheitlicher EU-Vorgaben sehen sich Online-Dienstleister mit immer mehr nationalen Sonderregelungen konfrontiert. Das Spannungsverhältnis zwischen europäischer Freiheit und nationaler Regulierung wirft grundsätzliche Fragen auf – rechtlich wie politisch. […]

Kartellrechts-Verstoß – Meta darf Facebook-Seite nicht einfach sperren

Kartellrechts-Verstoß

Meta darf Facebook-Seite nicht einfach sperren

Der Meta-Konzern wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen eines Kartellrechts-Verstoßes verurteilt. Das marktbeherrschende Unternehmen darf Webseiten nicht ohne Angabe von Gründen sperren. Geklagt hatte ein Düsseldorfer Verein, weil seine Facebook-Seite gesperrt wurde. […]

Realme 14 Pro+ - das bietet das Top-Smartphone aus der Mittelklasse

Realme 14 Pro+

Das bietet das Top-Smartphone aus der Mittelklasse

Das Realme 14 Pro+ gehört zu den Top-Smartphones der Mittelklasse. Denn technisch liegt es auf Augenhöhe mit den Flaggschiffen der großen Hersteller und bietet starke Leistung und ein gutes Kamerasystem. Aktuell ist das Handy bereits für weniger als 400 Euro erhältlich. […]

Vertrauensdienste & eIDAS 2.0 - Deutschlands digitaler Weg

Vertrauensdienste & eIDAS 2.0

Deutschlands digitaler Weg

Die EUDI-Wallet ist das Herzstück der neuen EU-Verordnung eIDAS 2.0 und soll Bürgern eine sichere, grenzüberschreitende digitale Identität ermöglichen. Deutschland übernimmt dabei eine Schlüsselrolle und testet im Rahmen von Pilotprojekten den Einsatz der digitalen Brieftasche in Alltagsszenarien. Ziel ist eine vertrauenswürdige, transparente und datensichere digitale Infrastruktur für ganz Europa. […]

Führerschein als App – das müssen Autofahrer dazu wissen

Führerschein als App

Das müssen Autofahrer dazu wissen

Der digitale Führerschein wurde bereits vor Jahren angekündigt. Jetzt steht er endlich zur Verfügung. Autofahrer können das Dokument in digitaler Form in einer App hinterlegen, was für viele sicherlich praktisch ist. Allerdings kann nicht jeder auf die digitale Alternative zurückgreifen. […]