Hacker-Angriff – Großteil der Krankenkassen von Cyberattacke betroffen

Hacker-Angriff – Großteil der Krankenkassen von Cyberattacke betroffen

Ein aktueller Cyberangriff auf einen der größten IT-Dienstleister von Krankenkassen führt derzeit zu massiven Einschränkungen. Die Systeme der Bitmarck Holding GmbH werden von 80 der insgesamt 96 gesetzlichen Krankenkassen genutzt. Auch in Arztpraxen kommt es zu Störungen.

Wer ist von der Attacke betroffen?

Bitmarck hat sowohl Kunden- als auch interne Systeme als Reaktion auf den Hacker-Angriff vom Netz genommen. Hierdurch sollen Schäden vermieden werden: „Richtig ist, dass unsere Frühwarnsysteme Angriffe auf Bitmarck-interne Systeme gemeldet haben. Diese wehren wir derzeit ab“, heißt es vonseiten des IT-Dienstleisters. Zu den 80 gesetzlichen Krankenkassen, die die Softwarelösungen und technische Infrastruktur von Bitmarck nutzen, zählen unter anderem die Allianz, die DAK, die BKK und die IKK. Insgesamt arbeiten ca. 30 000 Mitarbeitende mit 25 Millionen Versicherten mit den Systemen des Dienstleisters. Ob von den aktuellen Problemen alle Krankenkassen betroffen sind, ist noch nicht bekannt. Einige informieren auf ihren Websites bereits über den Cyberangriff. Bitmarck gibt an, mit den Kunden in engem Austausch zu stehen.

Welche Auswirkungen hat der Angriff?

Auf der temporär eingerichteten Website des Unternehmens heißt es unter anderem:

„Unsere Analysen, die wir mit externen Experten vornehmen, konnten bisher keine Datenabflüsse feststellen“.

Vonseiten der zuständigen Datenschutzbehörde wurde allerdings bestätigt, dass eine Datenpannenmeldung von Bitmarck eingegangen ist. Da eine entsprechende Meldung allerdings innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss, könnte es sich auch um eine Vorsichtsmaßnahme handeln, bevor das eigentliche Ausmaß des Schadens durch die Cyberattacke bekannt ist. Durch die Lahmlegung des Systems hat der Angriff Auswirkungen auf die elektronischen Patientenakten und Gesundheitskarten. Auch eine Verzögerung der Zustellung von Arztbriefen und elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist möglich. Technische Störungen wurden beispielsweise bereits von der Bosch BKK oder der Mercedes-Benz BKK gemeldet. Die Siemens-Betriebskasse ist aktuell für Kunden nicht mehr per E-Mail, Telefon oder App erreichbar. Ferner hat der Hacker-Angriff Auswirkungen auf Arztpraxen und Apotheken. Es kann zu Einschränkungen im Tagesgeschäft kommen, da die elektronischen Patientenakten nicht mehr zugänglich sind oder das Telefon nicht mehr funktioniert. Ob es auch zu Problemen mit der Ausbezahlung von Pflege- und Krankengeldern am Ende des Monats kommt, ist noch nicht bekannt. Bisher gibt es keinerlei Informationen darüber, wann die Systeme von Bitmarck wieder online gehen.

Weitere Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nachhaltige Optionen – Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Nachhaltige Optionen

Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Der Tech-Riese Google will die Nutzer seiner Maps-App zur Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln animieren. Hierzu werden zahlreiche Änderungen im Routenplaner vorgenommen. Mit dem neuen Feature sollen leichter umweltbewusste Entscheidungen getroffen werden können. […]

Achtung, Betrug – so können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Achtung, Betrug

So können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Betrügerische Anrufe und Nachrichten sind aufgrund des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz immer schwieriger zu erkennen. Um sich dennoch vor den betrügerischen Absichten zu schützen, hilft eine Frage, die bei einem vermeintlichen Hilfeanruf gestellt werden kann. […]

Unzulässige Internet-Sportwetten – Spieler können Einsatz zurückfordern

Unzulässige Internet-Sportwetten

Spieler können Einsatz zurückfordern

Spieler können ihre im Internet verlorenen Wetteinsätze von ausländischen Anbietern zurückfordern. Nämlich dann, wenn der Anbieter der Online-Sportwetten zu diesem Zeitpunkt keine gültige Lizenz für Deutschland hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. […]