Urteil – Anbieter darf Handyvertrag nicht an die Schufa melden

Urteil – Anbieter darf Handyvertrag nicht an die Schufa melden

Das Landgericht München hat der Telefónica Germany GmbH & Co. untersagt, sogenannte Positivdaten ihrer Kunden an Auskunfteien wie die SCHUFA weiterzugeben. Denn auch die Herausgabe dieser Daten kann für den Kunden negative Folge haben.

Was versteht man unter Positivdaten?

Unter Positivdaten sind solche Daten zu verstehen, die Informationen darüber enthalten, ob und wann ein Kunde Verträge mit einem Telekommunikationsanbieter geschlossen hat. So ist aus ihnen beispielsweise auch ersichtlich, ob der Kunde mehrere Handyverträge besitzt und/oder ob er häufig seinen Anbieter oder seinen Vertrag wechselt. Im Gegensatz zu den Negativdaten, die über Zahlungsrückstände des Verbrauchers informieren. Obwohl sich der Kunde demnach nichts zuschulden kommen lassen hat, enthalten aus Sicht der Verbraucherschützer auch die Positivdaten Informationen, die geschützt werden müssen. Verbraucher haben mindestens einmal jährlich die Möglichkeit, eine unentgeltliche Auskunft über ihr Profil bei einer Auskunftei einzuholen. Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät Verbrauchern, dies auch wahrzunehmen. Denn sollten hierbei unrichtige Angaben festgestellt werden, müssen diese von der Wirtschaftsauskunftei korrigiert werden. Ferner können Verbraucher Einblick darüber erhalten, an wen die Daten weitergegeben werden, woher sie stammen und zu welchem Zweck sie gespeichert sind.

Weshalb klagte die Verbraucherzentrale gegen Telefónica?

Telefónica gibt, genau wie andere Telekommunikationsunternehmen, Positivdaten der Kunden ohne deren Einwilligung an die SCHUFA weiter. Da es sich hierbei um Daten handelt, bei denen sich der Verbraucher nichts hat zuschulden kommen lassen, sehen Verbraucherschützer hierin ein rechtswidriges Vorgehen. Die ungefragte Weitergabe an die SCHUFA sei nicht zu rechtfertigen, da sich aus den Daten keinerlei Informationen über einen möglichen Zahlungsausfall ableiten ließen. Dennoch sei die Übermittlung der Positivdaten für den Kunden nicht völlig ungefährlich. Denn ein Verbraucher, der mehrere Verträge hat oder häufig seinen Anbieter wechselt, kann von Telekommunikationsanbietern als wenig vertrauenswürdig eingestuft werden. Dies kann sogar dazu führen, dass der Kunde künftig keinen Vertrag mehr bei einem Mobilfunkanbieter bekommt – und das, obwohl er nie im Zahlungsrückstand war. Nachdem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Telefónica erfolglos abgemahnt hatte, reichte sie Klage ein.

Wie hat das Landgericht seine Entscheidung begründet?

Das Landgericht München machte in seinem Urteil vom 25. April dieses Jahres (Aktenzeichen: 33 O 5976/22) deutlich: Der Schutz der Verbraucher vor der unwillkürlichen Erhebung personenbezogener Daten hat Vorrang gegenüber dem Interesse des Anbieters. Demzufolge verstößt das bisherige Vorgehen der Telefónica Germany GmbH & Co. gegen die Datenschutzgrundverordnung.

„Das ist ein wichtiges Urteil für Millionen vertragstreuer Mobilfunkkund:innen. Denn nun sind sie davor geschützt, dass ihre Daten ohne Einwilligung in die Hände von SCHUFA und Co fallen“, betont Verbraucherschützer Schuldzinski.

Das Urteil des Landgericht-Münchens ist noch nicht rechtskräftig. Aktuell laufen zudem weitere Klagen der Verbraucherzentrale NRW gegen Mobilfunkanbieter wegen der ungefragten Weitergabe von Kundendaten an Auskunfteien. Neben Telefónica sind hiervon auch Telekom Deutschland und Vodafone betroffen. Während das Landgericht Köln die Klage gegen Telekom Deutschland aus prozessualen Gründen in erster Instanz abwies, läuft das Verfahren gegen Vodafone vor dem Landgericht Düsseldorf aktuell noch.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Neue EU-Verordnung - Überweisungen, besserer Schutz vor Betrügern

Neue EU-Verordnung

Überweisungen, besserer Schutz vor Betrügern

Betrüger nutzten eine Lücke beim Datenabgleich bei Überweisungen, um an das Geld ihrer Opfer zu gelangen. Eine EU-Verordnung soll dieses Vorgehen unterbinden. Denn ab dann gibt es eine Pflicht zum Abgleich zwischen der IBAN und der Empfängeradresse bei Online- und Offline-Überweisungen. […]

Designtricks beim Webdesign – so beeinflussen uns Dark Patterns

Designtricks beim Webdesign

So beeinflussen uns Dark Patterns

Warum klickt man plötzlich doch auf „Kaufen“, obwohl man nur schauen wollte? Hinter solchen Entscheidungen stecken oft gezielte Designtricks: sogenannte Dark Patterns. Dieser Artikel zeigt, wie sie funktionieren – und wie du sie erkennst. […]

Sterben Emojis aus? – Gen Z entwickelt ihre ganz eigene Symbolsprache

Sterben Emojis aus?

Gen Z entwickelt ihre ganz eigene Symbolsprache

Emojis können unterschiedliche Emotionen ausdrücken, je nachdem, von wem sie verwendet werden. Das zeigt, dass die Darstellungen längst einem generationsspezifischen Wandel unterliegen, was das Potenzial für Missverständnisse speziell zwischen den verschiedenen Generationen birgt. […]

Neues Messverfahren - So prüft die Bundesnetzagentur den Handy­empfang

Neues Messverfahren

So prüft die Bundesnetzagentur den Handy­empfang

Die Bundesnetzagentur startet ein neues Handy-Messsystem: Acht Smartphones ermitteln im Straßen­verkehr die tatsächliche Surf­geschwindigkeit und Sprach­qualität aller Netzanbieter. Kommunen und Dienstleister können mitmessen – ein wichtiger Schritt zu besserem Mobilfunk für alle. […]

Das Nothing Phone 3 ist endlich da – neues Design mit „Glyph Matrix“

Das Nothing Phone 3 ist endlich da

Neues Design mit „Glyph Matrix“

Nach zwei Jahren Wartezeit ist das neue Nothing Phone 3 endlich da. Besonders die sogenannte „Glyph Matrix“ auf der Rückseite fällt bei dem Smartphone ins Auge. Mit der neuen Generation wagt das junge britische Unternehmen einen Vorstoß in das High-End-Segment. […]

Abhörbare Kopfhörer – Millionen Geräte von Sicherheitslücke betroffen

Abhörbare Kopfhörer

Millionen Geräte von Sicherheitslücke betroffen

Nutzer von Bluetooth-Kopfhörern können durch eine Schwachstelle abgehört werden. Millionen Geräte von namhaften Herstellern sind betroffen. Die Sicherheitslücke liegt im verbauten Bluetooth-Chip. Und obwohl das Problem den Herstellern bekannt ist, gibt es bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Update. […]