Jobscamming – Verbraucherzentrale warnt vor perfider Masche bei der Suche nach Jobs

Jobscamming – Verbraucherzentrale warnt vor perfider Masche bei der Suche nach Jobs

Aktuell warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen vor der sogenannten Jobscamming-Masche. Hinter dem vermeintlich besonders lukrativen Jobangebot stecken in Wahrheit jedoch Betrüger, die die Identität stehlen und missbrauchen wollen. Für Betroffene kann der vermeintliche Traumjob ernste rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Was steckt hinter der betrügerischen Masche?

Gelockt wird mit einem einfachen Job, der schnell leicht verdientes Geld bringen soll – und das Ganze bequem von überall. Denn die Tätigkeit besteht darin, Apps zu testen. Die Interessenten müssen hierfür nicht nur einen unterschriebenen Arbeitsvertrag an den vermeintlichen Arbeitgeber senden, sondern auch eine Kopie ihres Personalausweises. Bei dem ersten scheinbaren Auftrag handelt es sich dann angeblich um die Testung der Sicherheitsmerkmale des Videoidentverfahrens bei der Eröffnung eines neuen Bankkontos. Dieses sollen die Betroffenen laut Angaben der Scammer zu Forschungs- bzw. Marketingzwecken einrichten. Es wird suggeriert, dass das Konto umgehend wieder gelöscht wird, sobald die vorgebliche Studie erfolgreich abgeschlossen ist. Um Seriosität und Vertrauen zu erwecken, geben die Betrüger vor, dass eine schriftliche Bestätigung der Bank folgen wird – diese erhalten die Betroffenen jedoch nie. Es handelt sich nämlich gar nicht um einen lukrativen Job, sondern um einen Identitätsdiebstahl. In dem Moment, in dem der Scammer die Ausweiskopie erhalten hat und das Opfer das Videoidentverfahren durchgeführt hat, hat er bereits alles bekommen, woran er wirklich interessiert war:

„Mit einem auf diese Weise eingerichteten Konto samt Ausweiskopie können Betrüger leider einen großen Schaden anrichten. Das Konto kann beispielsweise als Empfängerkonto eines Fakeshops genutzt werden“, erklärt die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale, Kathrin Bartsch.

Später kann dann das böse Erwachen für die Betroffenen folgen. Denn werden die persönlichen Daten für solche Zwecke missbraucht, kann dies zu ernsthaften rechtlichen Konsequenzen führen. Sollte der gefälschte Shop irgendwann entdeckt werden, ist der arglose Verbraucher als Inhaber des verwendeten Kontos die einzig greifbare Person. Kathrin Bartsch von der Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es äußerst mühsam sein kann, die entsprechenden drohenden rechtlichen Konsequenzen abzuwenden. Unseriöse Jobangebote sind sowohl auf Online-Marktplätzen als auch Social Media verbreitet. So beispielsweise auch Anzeigen von fragwürdigen Trading-Coaches, die mit besonders hohen Einkommen locken. Und sogar über den beliebten Messenger WhatsApp versuchen Betrüger, die Jobscamming-Masche durchzuziehen. Die Jobangebote, die durch direkte Kontaktaufnahme über die App erfolgen, klingen ebenfalls immer besonders gewinnbringend.

Wie können die Fake-Jobangebote erkannt werden?

Sowohl die Verbraucherzentrale als auch Jobbörsen warnen vor dem Identitätsdiebstahl bei der Jobsuche und Online-Bewerbungen. Misstrauisch werden sollten Verbraucher insbesondere bei ungewöhnlich schnellen positiven Rückmeldungen auf ihre Bewerbung, Rechtschreibfehler in der Kommunikation, dem fehlenden persönlichen Kontakt mit dem vermeintlichen Arbeitgeber beispielsweise per Telefon und der Erfragung von sensiblen Daten über Chats und Messenger. Auch die Frage nach einer Kopie des Personalausweises, der Eröffnung eines Bankkontos und allgemein der Nachfrage nach persönlichen Informationen, sollte Skepsis geweckt werden. Denn seriöse Arbeitgeber verlangen entsprechende Informationen erst im weiteren Verlauf des Einstellungsprozesses. Jobsuchende sollten zudem beachten, dass seriöse Arbeitgeber den ersten Kontakt für gewöhnlich nicht über Messenger wie WhatsApp und Co. aufnehmen. Um sicherzustellen, dass es sich um einen echten Arbeitgeber handelt, ist es wichtig selbst zu recherchieren und unter anderem die offizielle Webseite zu besuchen. Grundsätzlich sollten Angebote, die fast zu gut klingen, um wahr zu sein, misstrauisch machen.

Was, wenn man bereits auf das Jobscamming hereingefallen ist?

Wer bereits Opfer des Betrugs geworden ist und das Videoidentverfahren zur Eröffnung des Bankkontos durchgeführt hat, sollte sich umgehend an die Polizei wenden und eine Rechtsvertretung aufsuchen. Zudem sollte die Kommunikation mit den Scammern sofort unterbunden werden. Wichtig ist es außerdem, die Bank über den Betrug zu informieren und sämtliche Zugangsdaten und Passwörter für die Online-Konten zu ändern. Betroffene können sich an die Verbraucherzentrale wenden und sich kostenfrei beraten lassen.

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