Mobilfunkausfälle – Diese Entschädigung steht den Verbrauchern zu

Mobilfunkausfälle – diese Entschädigung steht den Verbrauchern zu

Totaler Blackout: Nach den massiven Störungen des 1&1-Netzes, die durch ein Software-Update ausgelöst wurden, sind zahlreiche Kunden von 1&1 sowie kleineren Anbietern, die ebenfalls das Netz des Betreibers nutzen, verärgert. Nach dem Ausfall, der über mehrere Tage andauerte, können betroffene Verbraucher jetzt eine Entschädigung fordern.

Gibt es ein Recht auf die Ausfallentschädigung?

Seit Dezember 2021 haben Verbraucher den Anspruch auf eine gesetzlich festgelegte Ausfallentschädigung. In §58 des Telekommunikationsgesetzes ist festgeschrieben, welche Entschädigung Kunden zusteht, wenn das Internet- oder Telefon mehr als drei Tage ausfällt:

„Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen […].“

Der gesetzliche Anspruch auf Schadensersatz gilt dann, wenn der Dienst vollständig ausgefallen ist und der Anbieter keine Ersatzlösung hierfür bereitgestellt hat. Hat der Kunde den Ausfall von Internet- oder Telefon selbst verursacht oder das Fortdauern der Störung zu verantworten, besteht hingegen kein Entschädigungsanspruch. Dieser entfällt außerdem, wenn die komplette Störung durch höhere Gewalt (etwa Naturkatastrophen oder Ähnliches), auf Anordnung einer Sicherheitsbehörde oder aufgrund von gesetzlich festgelegten Maßnahmen erfolgt ist. Trotz des im Gesetz geregelten Anspruchs sowie dessen Höhe versuchen Anbieter immer wieder, Verbraucher mit geringeren Beträgen abzuspeisen. Insbesondere die Erstattung der Grundgebühr für die Dauer des Ausfalls. Kunden steht jedoch für den dritten und vierten Tag der Störung entweder fünf Euro oder zehn Prozent der monatlichen Grundgebühr zu. Gültig ist hierbei der Betrag, der höher ist. Ab dem fünften Tag steigt die Entschädigung pro Tag auf entweder zehn Euro oder zwanzig Prozent der Grundgebühr. Auch hier gilt wieder der Betrag, der höher ist.

Wie kann das Recht auf Entschädigung durchgesetzt werden?

Damit später ein Entschädigungsanspruch besteht, muss der Kunde seinen Anbieter schriftlich über den Ausfall des Dienstes informieren. Hierbei muss der Anbieter auch dazu aufgefordert werden, die Störung zu beseitigen. Der Anbieter wiederum ist dazu verpflichtet, das bestehende Problem innerhalb eines Tages zu beseitigen – sollte dies nicht möglich sein, ist er in der Pflicht, den Verbraucher hierüber zu informieren. Dabei müssen Informationen enthalten sein, welche Maßnahmen zur Beseitigung des Ausfalls ergriffen werden und zusätzlich, wann der Kunde damit rechnen kann, dass er seinen Internet- oder Telefonanschluss wieder ganz normal nutzen kann. Dauert die Störung dann auch noch am dritten Tag an, gilt der Schadensersatzanspruch. Verbraucher können sich an die Verbraucherzentralen wenden, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Hierfür wurde auch ein Musterbrief bereitgestellt. Seitens der Bundesnetzagentur wird darauf hingewiesen, dass Verbraucher ihre Rechnungen jedoch unbedingt so lange ungekürzt weiterbezahlen sollten, bis die Ansprüche mit ihrem Anbieter geklärt sind.

Weitere Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Großflächige Handyüberwachung – wie ist die Rechtsgrundlage der Maßnahme?

Großflächige Handyüberwachung

Wie ist die Rechtsgrundlage der Maßnahme?

2020 wurde eine großflächige Handyüberwachung von Telefónica-Mobilfunkkunden durchgeführt. Die Rechtsgrundlage für eine solche Maßnahme ist bis heute umstritten. Experten fordern daher den Gesetzgeber dazu auf, das sogenannte „IP-Catching“ endlich deutlich zu regeln. […]

Urteile des EuGH - Milliardenstrafe gegen Google und Apple verhängt

Urteile des EuGH

Milliardenstrafe gegen Google und Apple verhängt

Der EuGH hat zwei Urteile gegen zwei Internetriesen gefällt. Google muss 2,4 Milliarden Euro Strafe zahlen, Apple steht vor 13 Milliarden Euro Steuernachzahlung. Die Entscheidungen verdeutlichen die strengen Wettbewerbsvorschriften und Steuerregulierungen der EU gegen Tech-Giganten. […]

Handyverbot im Klassenzimmer – positiver Effekt, aber nicht Problemlösung

Handyverbot im Klassenzimmer

Positiver Effekt, aber nicht Problemlösung

Eine neue Studie kommt zu dem Schluss, dass sich das Verbot von Smartphones während des Unterrichts positiv auswirkt. Dennoch muss gleichzeitig der verantwortungsbewusste Umgang mit den Geräten als Unterrichtselement eingebaut werden, um auch die Ursachen der Probleme zu beheben. […]

Die iPhone 16-Serie ist da – KI-Features & neue Kamerabedienung

Die iPhone 16-Serie ist da

KI-Features & neue Kamerabedienung

Apple hat die neue iPhone-16-Serie vorgestellt. Die vier Geräte zeichnen sich insbesondere durch neue KI-Funktionen sowie eine neue Kamerabedienung per Auslöser-Knopf aus. Ab diesem Freitag können die Smartphones bereits vorbestellt werden. […]

Cyberkriminalität – Razzien gegen Online-Gruppierung „New World Order“

Cyberkriminalität

Razzien gegen Online-Gruppierung „New World Order“

In sechs Bundesländern wurden insgesamt zehn potenzielle Straftäter bei Razzien des Bundeskriminalamts festgenommen. Ihnen wird unter anderem systematisches Cybermobbing vorgeworfen. Die Festnahmen zeigen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und Straftaten auch dort verfolgt werden. […]