Telekommunikationsgesetz – Dialer-Registrierung kostenpflichtig

Telekommunikationsgesetz - Dialer-Registrierung kostenpflichtig
Dienstgebäude der Bundesnetzagentur in Mainz

Einwahlprogramme, die sich auf dem Computer der Internet-Nutzer installieren und Internet by Call Verbindungen automatisch über eine andere als die eingestellte Standardverbindung des Internetanschluss herstellen, werden Dialer genannt. Viele User haben bereits unliebsame Bekanntschaft mit Dialern gemacht, die sich unbemerkt installieren und den Computer dann über eine teure Service-Rufnummer in das Internet einwählen. In Deutschland müssen Dialer bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) registriert sein. Die Registrierung erfolgt nur, wenn das Programm bestimmte Mindestanforderungen erfüllt. Diese Regelung gilt seit August 2003, bis April diesen Jahres lagen der Regulierungsbehörde Registrierungsanträge für etwa 3,5 Millionen Einwahlprogramme vor. Davon wurden knapp 968.000 Dialer registriert, die Registrierungen von rund 430.000 Dialern musste die RegTP jedoch wieder entziehen, weil sich die Einwahlprogramme im nachhinein als nicht rechtskonform erwiesen. Die Kosten für diesen Verwaltungsaufwand trug bisher der Steuerzahler.

Zukünftig wird die Regulierungsbehörde laut § 142 des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) für die Bearbeitung von Registrierungsanträgen für Dialer Gebühren und Auslagen erheben. Dadurch könnte das Registrieren unseriöser Dialer auf „gut Glück„ seltener werden und die Allgemeinheit wird finanziell entlastet.
Das Gesetz besagt, dass das Entgelt so hoch sein muss, „dass die mit den Amtshandlungen verbundenen Kosten gedeckt sind„. Die Höhe der Gebühren, die die RegTP verlangen wird, ist bisher jedoch noch nicht klar, berichtet Dialerschutz.de. Diese Entscheidung muss das Bundeswirtschaftsministerium in Absprache mit dem Bundesfinanzministerium treffen. Experten gehen von einer baldigen Entscheidung aus.

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