Kampfpreis – günstiges Seniorensmartphone von Haier

Kampfpreis - günstiges Seniorensmartphone von Haier

Der Markt der Senioren wächst. Allein durch die demografische Entwicklung werden auch Mobiltelefone für Senioren immer wichtiger. Hinzu kommt, dass immer mehr „Silver-Ager“ gern unabhängig sein möchten. Dazu gehört auch die mobile Kommunikation. Ein passendes altersgerechtes Handy zu finden, gestaltet sich jedoch häufig schwierig. Tasten sind zu klein, das Display zu kontrastarm und der Ton zu leise. Richtige Seniorensmartphones sind noch selten und dann relativ teuer. Eine günstige Alternative kommt aus China: Der Hersteller Haier hat das Easy A6 präsentiert. Ein Smartphone für Senioren, das für 99 Euro im September 2014 in den Handel kommt. Haier ist bisher als einer der Marktführer für weiße Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen bekannt. Im Heimatland China liefert Haier aber auch Smartphones aus. Das Easy A6 ist dort bereits sehr erfolgreich.

Das Easy A6 läuft auf Android 4.2 und unterstützt GSM, UMTS und WLAN. Die schnellen LTE-Verbindungen sind mit dem Smartphone nicht möglich. Der Barren ist mit ca. 12,85 x 6,5 x 1.2 cm relativ groß und bietet durch das 4-Zoll-Display eine gute Handhabung. Die Auflösung von 480 x 800 Pixeln ist Garant für eine gut erkennbare Schriftgröße. Technisch ist das Seniorensmartphone eher etwas für Einsteiger. So fehlt neben einer LTE-Unterstützung zum Beispiel auch ein Fluggzeugmodus, der Standard sein sollte. Viele kleinere Details sind ebenfalls nicht vorhanden oder etwas mickrig ausgefallen. Die Kamera verfügt beispielsweise nur über 2 Megapixel. Aber immerhin unterstützt das Easy A6 Bluetooth und GPS, außerdem ist der Speicher flexibel. Schön ist, dass die Menüführung sehr intuitiv ist. Wer einen Kontakt aus dem Telefonbuch anrufen will, muss nur auf das jeweilige Foto klicken. Seniorengerecht sind auch der besonders gute Lautsprecher und eine SOS-Taste, die bei Bedarf einen Notruf aussendet. Wer nicht weiß, was er mit einer Funktion anfangen soll, kann das Smartphone schütteln. Dadurch sind Erklärungstexte abrufbar.

Altersgerechte Mobiltelefone werden immer wichtiger, verschiedene Hersteller haben sich auf die Zielgruppe Senioren spezialisiert. Zum Beispiel das Easy A6 von Haier reiht sich in diese Auswahl beachtlich ein. Die Technik ist etwas schmal, der Preis sehr günstig. Das Gerät erfüllt außerdem mehr als die Anforderungen an ein Notfallhandy und bietet darüber hinaus viele gute Funktionen und eine Usability, die speziell auf die ältere Generation ausgerichtet ist.

Mehr Informationen

Handyvertrag – Vergleich – Wenigtelefonierer ohne Internetnutzung
Smartphone Tarife – Vergleich – Internetflatrate plus Minutenpaktet
Handy Flatrate Vergleich – Flat für Telefon & Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nachhaltige Optionen – Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Nachhaltige Optionen

Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Der Tech-Riese Google will die Nutzer seiner Maps-App zur Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln animieren. Hierzu werden zahlreiche Änderungen im Routenplaner vorgenommen. Mit dem neuen Feature sollen leichter umweltbewusste Entscheidungen getroffen werden können. […]

Achtung, Betrug – so können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Achtung, Betrug

So können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Betrügerische Anrufe und Nachrichten sind aufgrund des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz immer schwieriger zu erkennen. Um sich dennoch vor den betrügerischen Absichten zu schützen, hilft eine Frage, die bei einem vermeintlichen Hilfeanruf gestellt werden kann. […]

Unzulässige Internet-Sportwetten – Spieler können Einsatz zurückfordern

Unzulässige Internet-Sportwetten

Spieler können Einsatz zurückfordern

Spieler können ihre im Internet verlorenen Wetteinsätze von ausländischen Anbietern zurückfordern. Nämlich dann, wenn der Anbieter der Online-Sportwetten zu diesem Zeitpunkt keine gültige Lizenz für Deutschland hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. […]