Alles inklusive – Telekom stellt Super-Flatrate MagentaEINS vor

Telekom Super-Flatrate MagentaEINS

Die Telekom hat heute eine neue Super-Flatrate vorgestellt. Unter dem Titel MagentaEINS bietet das Unternehmen einen Tarif an, der alle Flatrates und Angebote in sich verein: Mobilflat, SMS-Flat, Festnetzflat, mobile Datenflat, Internetflat und Entertainpaket. Dabei gibt es verschiedene Abstufungen zu attraktiven Preisen. Gegen Aufpreis kann außerdem eine EU-Flat gebucht werden. Mit dieser Option verlässt die Flatrate die innerdeutschen Grenzen. MagentaEINS ist ab morgen erhältlich.

Das beinhaltet MagentaEINS von der Telekom

Mit MagentaEINS schafft die Telekom erstmals eine Totalflatrate für alles. Die Tarife sind dabei unterschiedlich ausgestattet. Basis ist zum einen eine Mobilflatrate inklusive SMS-Flat. Der mobile Datentransfer ist auf 500 MB in maximal LTE-Geschwindigkeit gedeckelt. Zum anderen gehört zur Basis die Festnetzflat. Das heißt: Der Kunde telefoniert zukünftig von allen Standorten ins Mobil- und Festnetz über eine Flatrate.

Zu diesem Grundpakt kommen Wahlpakete. Diese beziehen sich auf Internet und Entertain. Bei einer Downloadgeschwindigkeit von bis zu 16 MBit/s heißt der Tarif Magenta Eins S und kostet monatlich 49,90 Euro. Der nächsthöhere Tarif heißt MagentaEINS M und enthält eine Datenflat mit bis zu 50 MBit/s sowie Entertain mit 100 Sendern und 24 HD-Sendern. Die Kosten liegen bei monatlich 64,85 Euro. MagentaEINS L kostet 74,85 Euro und enthält eine Bandbreite von bis zu 100 MBit/s sowie zusätzlich weitere 25 HD-Sender im Entertainpaket. Alle Preise gelten für das erste Jahr und kosten anschließend jeweils fünf Euro mehr. Die Pakete richten sich an private Neukunden mit Breitbandanschluss. Bestandskunden müssen ihre Pakte erweitern.

Die Tarife selbst beinhaltet eigentlich wenig Neues. Denn gegenüber Kombinationen der bisherigen Magenta-Paketen bekommen die Kunden lediglich eine Flatrate vom Fest- ins Mobilfunknetz sowie mobil die maximal verfügbare Geschwindigkeit. Dennoch rückt damit die Telekom erstmals eine All-inklusive-Flatrate in den Fokus der Verbraucher, mit der bisherige Tarifkombinationen weitgehend überflüssig werden. Lediglich der Datentarif ist für Vielnutzer etwas knapp bemessen. So verlockend die Angebote sind, kann es sich im Einzelfall lohnen, bisherige Tarifkombinationen beizubehalten.

Optional: die Europa-Flat

Zusätzlich können MagentaEINS-Kunden eine EU-Flat für zehn Euro monatlich buchen. Damit erweitern sich die Tarife auf das EU-Ausland. Das heißt: Für Gespräche von uns ins Ausland fallen weder zusätzliche Kosten noch Roaminggebühren an. Damit ist das geplante Telefonie-Europanetz ein Stück weit Realität geworden.

Mehr Informationen

DSL Vergleich
Call by Call – Datenbank-Abfrage

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nachhaltige Optionen – Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Nachhaltige Optionen

Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Der Tech-Riese Google will die Nutzer seiner Maps-App zur Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln animieren. Hierzu werden zahlreiche Änderungen im Routenplaner vorgenommen. Mit dem neuen Feature sollen leichter umweltbewusste Entscheidungen getroffen werden können. […]

Achtung, Betrug – so können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Achtung, Betrug

So können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Betrügerische Anrufe und Nachrichten sind aufgrund des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz immer schwieriger zu erkennen. Um sich dennoch vor den betrügerischen Absichten zu schützen, hilft eine Frage, die bei einem vermeintlichen Hilfeanruf gestellt werden kann. […]

Unzulässige Internet-Sportwetten – Spieler können Einsatz zurückfordern

Unzulässige Internet-Sportwetten

Spieler können Einsatz zurückfordern

Spieler können ihre im Internet verlorenen Wetteinsätze von ausländischen Anbietern zurückfordern. Nämlich dann, wenn der Anbieter der Online-Sportwetten zu diesem Zeitpunkt keine gültige Lizenz für Deutschland hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. […]