Gesetzesänderung – Schuhe und Möbel sind jetzt Elektroschrott

Gesetzesänderung - Schuhe und Möbel sind jetzt Elektroschrott

Ab 15. August 2018 treten Änderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft. Dabei gibt es eine wesentliche Neuerung, die Endverbraucher betrifft. Denn Schuhe, Kleidung und Möbel mit elektronischen Bestandteilen dürfen nicht mehr in den Hausmüll geworfen, zum Sperrmüll gepackt oder in das übliche Recycling gegeben werden. Diese Produkte gehören nun zum Elektroschrott und sind über Wertstoffhöfe, Sammelstellen oder den Fachhandel gesondert zu entsorgen.

Was ändert sich durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz?

Die Ergänzungen bzw. Änderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zum 15. August 2018 betreffen in erster Linie Hersteller, Sammelstellen und Handel. Aber auch die Verbraucher müssen umdenken. Speziell die Hürden für die korrekte Entsorgung steigen erneut. Denn Produkte, die bisher noch über den Hausmüll, Sperrmüll oder die Altkleidersammlung entsorgt werden konnten, gehören nun zum Elektroschrott. Dazu zählen unter anderem:

  • Schuhe mit Blinklichtern,
  • Kleidung mit Messgeräten für Körperfunktionen,
  • elektrisch höhenverstellbare Möbel,
  • elektronisch steuerbare Betten,
  • Möbel mit Leuchten und Stromanschlüssen.

Diese Gegenstände sind zukünftig entweder auf den Wertstoffhöfen der regionalen Entsorgungsunternehmen, an öffentlichen Sammelstellen oder beim Handel abzugeben. Das Entsorgen mit dem Sperrmüll oder Hausmüll ist streng verboten und mit empfindlich hohen Geldbußen belegt.

Eine Sonderregelung gibt es für Hausrat, der ausbaubare elektronische Bestandteile enthält. Lassen sich elektronische Teile mit wenigen Handgriffen komplett entfernen, muss der Verbraucher diese getrennt zum Elektroschrott geben. Die übrigen Materialien kommen dann ganz normal in den regulären Entsorgungskreislauf.

Das ElektroG hat die Recyclingquote bislang verfehlt

Ein wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, die Sammelquote sowie die Recyclingquote von Elektroschrott zu steigern. Deutschland erreichte in den letzten Jahren Sammelquoten von etwas über 40 Prozent, verfehlte jedoch die Vorgabe von 45 Prozent. Diese wird an 2019 noch einmal auf 65 Prozent angehoben. Es ist fraglich, ob durch die Änderungen diese Marke erreichbar ist. Daran ändert auch das sogenannte Open-Scope-Prinzip nichts. Dieses sieht vor, dass alle Produkte mit elektronischen Bestandteilen zum Elektroschrott gehören, sofern keine Ausnahmeregelung zutrifft. Bislang galt dies nur für bestimmte, klar definierte und von den Herstellern gemeldete Produkte.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Neuer Schufa-Score – ab morgen erhalten Verbraucher mehr Transparenz

Neuer Schufa-Score

Ab morgen erhalten Verbraucher mehr Transparenz

Die Schufa stellt ihr Bonitätssystem um. Statt Prozentwerten gibt es ab morgen einen Score bis zu 999 Punkten. Hintergrund sind Urteile des Europäischen Gerichtshofs und Forderungen nach mehr Transparenz. Verbraucherschützer warnen jedoch weiterhin vor möglichen Benachteiligungen. […]

„Treuestrafe“ – loyale Stromanbieter-Kunden zahlen Milliarden zu viel

„Treuestrafe“

Loyale Stromanbieter-Kunden zahlen Milliarden zu viel

Viele Stromkunden bleiben ihrem Anbieter treu und zahlen dafür oft deutlich höhere Preise. Eine Studie der RWTH Aachen zeigt, dass viele Bestandskunden jährlich Milliarden zu viel zahlen. Wer regelmäßig Tarife vergleicht oder den Anbieter wechselt, kann mehrere hundert Euro im Jahr sparen. […]

WhatsApp-News – Eltern-Konto für Kinder ab 10 Jahren geplant

WhatsApp-News

Eltern-Konto für Kinder ab 10 Jahren geplant

Der beliebte Messenger WhatsApp plant, ein spezielles Kinder-Konto einzuführen. Kinder ab zehn Jahren sollen den Dienst künftig nutzen können. Allerdings nur mit Zustimmung und Kontrolle der Eltern. Diese können Kontakte und Datenschutz-Einstellungen festlegen. […]

OLG Frankfurt – Zimmeranfrage ist noch keine Hotelbuchung

OLG Frankfurt

Zimmeranfrage ist noch keine Hotelbuchung

Eine scheinbar harmlose Zimmeranfrage kann teuer werden – oder eben nicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, wann eine Hotelreservierung rechtlich verbindlich ist und wann nicht. Im konkreten Fall ging es um rund 10.000 Euro – und um die Frage, ob eine einfache E-Mail bereits einen Vertrag begründet. […]

Internet zu langsam? Wenn versprochene Bandbreite nicht ankommt

Internet zu langsam

Wenn versprochene Bandbreite nicht ankommt

Hohe Geschwindigkeiten stehen in vielen Internetverträgen – doch im Alltag kämpfen Nutzer oft mit schwankender Bandbreite und instabilen Verbindungen. Woran das liegt und wann technische Probleme sogar zum Streitfall werden können. […]