Urteil des BGH – Widerrufsrecht bei telefonischer Bestellung und Lieferung per Post

Urteil des BGH - Widerrufsrecht bei telefonischer Bestellung und Lieferung per Post

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) klagte vor dem Bundesgerichtshof gegen den Mobilfunkanbieter Mobilcom. Das Unternehmen hatte im Jahr 2000 ein „Multimedia-Paket“ vertrieben, das telefonisch bestellt werden konnte. Es handelte sich dabei um ein Handy inklusive eines Mobilfunkvertrags mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Die Bestellung erfolgte über eine Hotline, geliefert wurde es zusammen mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen per Post. Der Postbote ließ sich bei der Auslieferung die Identität des Kunden nachweisen und den Erhalt der Ware mit einer Unterschrift bestätigen. Ein Hinweis auf das Widerrufsrecht des Kunden erfolgte nicht.

Da das Mobilfunkgerät und der Vertrag persönlich übergeben worden seien, handele es sich bei dem Geschäft nicht um einen Fernabsatzvertrag mit entsprechendem Widerrufsrecht, behauptete Mobilcom. Der Bundesgerichtshof (BGH) war jedoch anderer Meinung und bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig, Vorinstanz Landgericht Kiel. Bei diesem Vertriebssystem des Anbieters Mobilcom handele es sich um ein Fernabsatzsystem. Der Postbote sei lediglich der Überbringer. Dieser könne und solle keine Auskünfte über den Vertragsinhalt geben. (AZ: III ZR 380/03, Urteil vom 21. Oktober 2004) Mobilcom muss nun den Handel ohne Belehrung über das Widerrufsrecht unterlassen.

Ein Fernabsatzvertrag kommt dann zustande, wenn der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wie dem Telefon, dem Internet oder einem Fax, zustande kommt. Ein so geschlossener Vertrag kann von dem Verbraucher innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden und das Unternehmen ist verpflichtet, den Kunden auch über sein Widerrufs- und Rückgaberecht zu informieren. Erst danach beginnt die zweiwöchige Frist, während der dieser Vertrag widerrufen werden kann.

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Festnetz
Gerichtsurteile – Handy

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
eazy

Eazy erweitert sein Angebot

Jetzt gibt es auch Mobilfunk-Tarife

Mit den neuen „eazyGo“-Tarifen erweitert der Anbieter sein Angebot um Mobilfunktarife im Vodafone-Netz. Drei günstige Tarife sowie Kombi-Optionen mit Kabel-Internet bieten flexible Laufzeiten und eine einfache Online-Bestellung. […]