Urteil des BGH – Widerrufsrecht bei telefonischer Bestellung und Lieferung per Post

Urteil des BGH - Widerrufsrecht bei telefonischer Bestellung und Lieferung per Post

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) klagte vor dem Bundesgerichtshof gegen den Mobilfunk-Anbieter Mobilcom. Das Unternehmen hatte im Jahr 2000 ein „Multimedia-Paket„ vertrieben, das telefonisch bestellt werden konnte. Es handelte sich dabei um ein Handy inklusive einem Mobilfunk-Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Die Bestellung erfolgte über eine Hotline, geliefert wurde es zusammen mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen per Post. Der Postbote ließ sich bei der Auslieferung die Identität des Kunden nachweisen und den Erhalt der Ware mit einer Unterschrift bestätigen. Ein Hinweis auf das Widerrufsrecht des Kunden erfolgte nicht.

Da das Mobilfunkgerät und der Vertrag persönlich übergeben worden sei, handele es sich bei dem Geschäft nicht um einen Fernabsatzvertrag mit entsprechendem Widerrufsrecht, behauptete Mobilcom. Der Bundesgerichtshof (BGH) war jedoch anderer Meinung und bestätigte damit eine entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig. Bei diesem Vertriebsystem des Anbieters Mobilcom handele es sich um ein Fernabsatzsystem. Der Postbote sei lediglich der Überbringer. Dieser könne und solle keine Auskünfte über den Vertragsinhalt geben. (AZ: III ZR 380/03, Urteil vom 21. Oktober 2004) Mobilcom muss nun den Handel ohne Belehrung über das Widerrufsrecht unterlassen.

Ein Fernabsatzvertrag kommt dann zustande, wenn der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wie das Telefon, das Internet oder ein Fax, zustande kommt. Ein so geschlossener Vertrag kann von dem Verbraucher innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden und das Unternehmen ist verpflichtet, den Kunden auch über sein Widerrufs- und Rückgaberecht zu informieren. Erst danach beginnt die zweiwöchige Frist, während der dieser Vertrag widerrufen werden kann.

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Festnetz
Gerichtsurteile – Handy

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Gefährlicher Trojaner „DroidBot“ – Android-User müssen vorsichtig sein

Gefährlicher Trojaner „DroidBot“

Android-User müssen vorsichtig sein

Aktuell warnen Sicherheitsforscher vor einem Trojaner mit dem Namen „DroidBot“, der auf Android-Geräten großen Schaden anrichten kann. Im schlimmsten Fall kann am Ende das gesamte Bankkonto der Android-User leer geräumt sein. Nutzer sollten daher besonders vorsichtig sein. […]

Ü-85-Regelung – Senior wird bei Haustürgeschäft Tarifwechsel verwehrt

Ü-85-Regelung

Senior wird bei Haustürgeschäft Tarifwechsel verwehrt

Bei Haustürgeschäften sollten Verbraucher grundsätzlich vorsichtig sein. Es besteht die Gefahr, zu übereilten Vertragsabschlüssen gedrängt oder sogar auf Kriminelle hereinzufallen. Einem Senior wurde von einem Telekom-Vertreter ein Haustürgeschäft allerdings aufgrund seines Alters verweigert. […]

Nicht mehr erreichbar – die 11833 wurde nach 3 Jahrzehnten abgeschaltet

Nicht mehr erreichbar

Die 11833 wurde nach 3 Jahrzehnten abgeschaltet

Die legendäre 11833-Auskunft der Deutschen Telekom gibt es nicht mehr. Gestern hat das Unternehmen den Dienst nach beinahe 30 Jahren endgültig abgeschaltet. Verbrauchern stehen bei Bedarf aber weiterhin entsprechende Telefonauskunftsdienste von anderen Anbietern zur Verfügung. […]

„Restore Credentials“ – Google macht Smartphone-Wechsel komfortabler

„Restore Credentials“

Google macht Smartphone-Wechsel komfortabler

Google vereinfacht den Wechsel von einem Android-Smartphone zu einem anderen noch weiter. Nutzer können künftig von der sogenannten „Restore Credentials“-Funktion profitieren. Dank dieser werden beispielsweise auch Passwörter für Anwendungen automatisch auf das neue Handy übertragen. […]