Neufassung des Telekommunikationsgesetzes – Verbraucherzentralen kritisieren Entwurf

Neufassung des Telekommunikationsgesetzes - Verbraucherzentralen kritisieren Entwurf

Die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes war bereits eine beschlossene Sache. Doch nach dem Mehrheitsbeschluss des Bundestages wurde die Diskussion durch die Neuwahlen aufgehalten. Im September letzten Jahres dann scheiterte die Vorlage für die Neugestaltung des Telekommunikationsgesetzes in dem Vermittlungsausschuss. Nun wurde von dem Bundeswirtschaftsministerium ein Entwurf vorgelegt, mit dem der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gar nicht zufrieden ist. Verbraucherschutzregelungen, die von dem Parlament in dem vergangenen Jahr bereits akzeptiert worden waren, seien darin wieder gestrichen worden, bemängelt der vzbv. Die Rechte der Verbraucher in dem Festnetz und in dem Mobilfunk würden dadurch erheblich geschwächt.

Kritik an dem von dem Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Vorschlag findet die Erhöhung der maximalen Kosten pro Minute, die sogenannte Premiumdienste für ihren Service berechnen dürfen. Pro Minute sollen Anbieter für Verbindungen über ihre Service-Rufnummern statt 2,- € laut dem aktuellen Entwurf 3,- € berechnen dürfen. Ausgehend von einer festgelegten Höchstdauer von 60 Minuten pro Verbindung, nach der ein Zwangsabbruch durch den Netzbetreiber erfolgen muss, würde der Verbraucher im äußersten Fall 180,- € pro Stunde für eine einzige Verbindung bezahlen.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Bereich Call-by-Call im Festnetz. Aufgrund der von Call-by-Call-Anbietern verursachten, erheblichen Schwankungen, denen die Preise unterliegen, ist eine Pflicht zu der Preisansage vor Zustandekommen der Verbindung ratsam und war ebenfalls im Vorentwurf der Gesetzesneufassung enthalten. In dem nun vorgelegten Entwurf sei auch dieser Punkt entfallen, kritisiert der vzbv.

Für wichtig hält der vzbv ebenfalls eine Preisansage für Auskunftsdienste, nicht zuletzt, weil der Wettbewerb in diesem Bereich innerhalb der letzten Monate deutlich angestiegen ist. Neben der bereits bestehenden Preisansagepflicht in der Werbung der Anbieter fordern die Verbraucherzentralen auch, die Auskunftsdienste zu verpflichten, dem Anrufer die aktuell gültigen Preise für ihren Service vor der Verbindung mitzuteilen.

Auch der Schutz der Mobilfunk-Nutzer sei durch den neuen Entwurf der Neufassung nicht mehr so gewährleistet, wie es in dem ehemals durch den Bundestag beschlossenen Entwurf der Fall war, teilte der vzbv mit. Bei Verbindungen über eine Kurzwahl sei eine Preisansage erst ab einem Minutenpreis von 3,- € vorgesehen, außerdem sei es den Anbietern überlassen, wie viel ihr Service kosten soll. Es gebe keine Preisobergrenze. Das selbe gelte für Premium-SMS. Ehemals sollte eine Preisinformation bereits ab einem Euro pro SMS erfolgen. Zudem fordern die Verbraucherzentralen eine Verpflichtung der Mobilfunk-Anbieter, ihren Kunden eine kostenlose Sperre der Premiumdienste anzubieten. Dass die Mobilfunk-Anbieter nicht verpflichtet werden sollen, ihren Kunden auf Wunsch einen Einzelverbindungsnachweis vorzulegen, kritisiert der vzbv ebenfalls.

Auf Kritik stößt auch das Vorhaben, die Deutsche Telekom bei dem Aufbau des neuen Glasfasernetzes weitestgehend von dem Wettbewerb auszunehmen und der Regulierung durch die Bundesnetzagentur wenig Möglichkeit zu lassen. Der von dem Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Gesetzesentwurf festige diese in dem Koalitionsvertrag vereinbarte Regelung. Insgesamt schwäche der Entwurf die Rechte der Verbraucher deutlich. „Im Koalitionsvertrag war genau das Gegenteil vereinbart worden.“, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.

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