Urteil – Längere Frist für Widerruf bei eBay-Handel

Urteil - Längere Frist für Widerruf bei eBay-Handel

Bestimmte Produkte sind in dem Internet einfacher und günstiger erhältlich. Vor allem das Online-Auktionshaus eBay bietet eine beliebte Plattform für Schnäppchenjäger. Zu den zahlreichen privaten Verkäufern sind mittlerweile viele gewerbliche hinzu gekommen, die ihre Waren bei eBay vertreiben. Wenn der von einem solchen Händler gekaufte Artikel aber doch nicht den Wünschen entspricht, haben Käufer das Recht, den geschlossenen Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen und die Ware zurück zu senden. Das gilt allerdings nur, wenn der Verkäufer in Textform auf diese Frist hingewiesen hat. Erfolgt keine schriftliche Mitteilung, kann der Widerruf auch später erfolgen. Das Kammergericht Berlin entschied nun, dass der Hinweis auf das 14-tägige Widerrufsrecht ungültig ist, wenn er lediglich in der Internet-Seite hinterlegt wurde.

Ein Schuhverkäufer, der seine Ware bei eBay anbot, klagte gegen einen Mitbewerber, der ebenfalls bei eBay handelte. Der hatte in seinen Auktionen auf das 14-tägige Rückgaberecht hingewiesen. Das sei aber nicht als eine Widerrufsbelehrung in Textform zu werten, meinten die Richter. Nur wenn der Kunde vor dem Vertragsabschluss in Textform, also zumindest per eMail, über ein 14-tägiges Widerrufsrecht aufgeklärt würde, gelte dieses. Ansonsten bestehe ein Widerrufsrecht mit einer Frist von einem Monat und diese Frist beginne erst, wenn dem Kunden die Belehrung in Textform zugegangen ist.

Da es bei dem Online-Handel vor allem bei eBay kaum möglich ist, einen Käufer vor dem Vertragsabschluss wie gefordert über das Widerrufsrecht aufzuklären, erhält der Kunde meist erst nach dem Kauf eine eMail mit der entsprechenden Belehrung, wenn überhaupt. Und weil er sie nicht vor dem Vertragsabschluss erhalten hat, gilt für den Widerruf eine Frist von einem Monat. Die meisten Online-Händler, unter anderem die bei eBay, werden nun ihre Shops, Auktionen und Formulare überdenken und neu gestalten müssen. Tun sie das nicht, laufen sie Gefahr, von abmahnfreudigen Anwaltskanzleien wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt zu werden.
(Kammergericht Berlin, Aktz. 5 W 156/06 vom 18.07.2006)

Update vom 09.01.2007:

Nach dem Kammergericht Berlin hat auch das Oberlandesgericht Hamburg die 14-tätige Widerrufsfrist in der Widerrufsbelehrung bei Verkäufen über eBay für rechtswidrig erklärt. (Aktz. 3 U 103/06 vom 24.08.2006)

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Internet
Gewährleistung und Garantie

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Sammelklage gegen Meta – bis zu 10 000 Euro Schadenersatz möglich

Sammelklage gegen Meta

Bis zu 10 000 Euro Schadenersatz möglich

Wer Instagram oder Facebook nutzt, hat jetzt die Möglichkeit, bis zu 10 000 Euro zu erhalten. Denn Verbraucherschützer haben gegen Meta eine Sammelklage eingereicht, der sich jeder anschließen kann. Der Vorwurf lautet auf rechtswidrige Datensammlung. […]

Passwortmanager im BSI-Check – wie sicher sind die digitalen Tresore?

Passwortmanager im BSI-Check

Wie sicher sind die digitalen Tresore?

Zehn Passwortmanager wurden vom BSI untersucht. Dabei konnten Sicherheitsmängel festgestellt werden. Trotz Verbesserungsbedarf empfiehlt die Behörde die Nutzung. Hersteller sollten künftig transparenter werden, um Vertrauen und Sicherheit zu stärken. […]

Dezember-Update für Windows 11 – User erhalten 16 neue Funktionen

Dezember-Update für Windows 11

User erhalten 16 neue Funktionen

Microsoft liefert mit seinem Update im Dezember für Windows 11 eine breite Palette neuer Features. So dürfen sich User auf eine komfortablere Verwaltung verbundener Geräte, einen verbesserten Dunkelmodus sowie neue KI-Features freuen. […]

Enkeltrick-Masche – Netzwerk mit 3.500 Rufnummern abgeschaltet

Enkeltrick-Masche

Netzwerk mit 3.500 Rufnummern abgeschaltet

Ein europaweites Netzwerk von über 3.500 Betrugsrufnummern ist zerschlagen – ein bedeutender Schlag gegen Enkeltrick-Banden, falsche Polizeibeamte und Cybertrading-Betrüger. Die Operation Herakles zeigt, wie moderne Strafverfolgung Täter dort trifft, wo es weh tut: bei ihrer Infrastruktur. […]

Das Xiaomi POCO F8 Ultra ist da – das bietet das neue Flaggschiff

Das Xiaomi POCO F8 Ultra ist da

Das bietet das neue Flaggschiff

Xiaomi hat sein neuestes Flaggschiff auf den Markt gebracht. Das POCO F8 Ultra bietet ein Triple-Kamera-System, einen neuen Hochleistungsprozessor, zahlreiche KI-Funktionen und einen starken Akku. Insgesamt bietet das Smartphone ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. […]

Cloud statt Konsole – Die Zukunft der Unterhaltung

Cloud statt Konsole

Die Zukunft der Unterhaltung

Die Zeiten, in denen man für einen spannenden Abend eine teure Konsole, stapelweise Discs oder teure Kinotickets brauchte, sind vorbei. Ab 2026 könnte die beste Unterhaltung direkt aus der Cloud auf dem Fernseher laufen – […]