Urteil – Kleingedrucktes darf nicht zu klein sein

Urteil - Kleingedrucktes darf nicht zu klein sein

Alltäglich begegnen dem Verbraucher Angebote, ob in der TV-Werbepause, auf Internet-Seiten, auf Plakaten oder in Werbeprospekten, die anscheinend unwiderstehlich sind. Doch das geübte Auge überfliegt lediglich das Offensichtliche und schaut sich eher das Kleingedruckte an. Denn dort sind die vollständigen Konditionen des betreffenden Angebots zu finden, und meistens ist nach dessen Kenntnisnahme das anscheinend gute Angebot nicht mehr so günstig, wie es auf den ersten Blick scheint. Dass Kleingedrucktes auch zu klein gedruckt sein kann, wurde der Deutschen Telekom nun von einem Gericht klargemacht.

Das Unternehmen hatte in dem vergangenen Jahr in Werbebroschüren für Handys und andere Geräte geworben. Die Angebote lockten mit einem besonders günstigen Preis, in der Fußnote war jedoch die Kopplung an die nicht leicht zu durchschauenden Telefontarife vermerkt, an die der Erwerb eines solchen Geräts gebunden war. Diese Angaben waren in der Schriftgröße 4,5 gemacht worden. Das entspricht dieser Schriftgröße. Weil die Buchstaben so winzig waren, klagten die Verbraucherzentralen gegen die Deutsche Telekom wegen unlauteren Wettbewerbs auf Unterlassung.

Den Richtern des Landgerichts Bonn wurden zwei der betreffenden Werbebroschüren vorgelegt. Sie waren überzeugt, dass der potenzielle Käufer schon sehr scharfe Augen benötige, um das Kleingedruckte in einer Schriftgröße von 4,5 mit bloßem Auge lesen zu können. Weil sich aus dem Kleingedruckten der tatsächliche Preis des Angebots erschließe, sei eine problemlose Erkennbarkeit jedoch wichtig. Die Gestaltung derartiger Werbeprospekte sei eine Irreführung des Verbrauchers und verstoße gegen das Transparenzgebot. (Aktz.: 11 O 9/06)

Weitere Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Wichtiges BGH-Urteil – Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Wichtiges BGH-Urteil

Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung ausschließlich der Kündigung dienen darf. Zusätzliche Angebote wie Vertragsunterbrechungen oder Werbehinweise verstoßen gegen § 312k BGB und sind unzulässig. […]

BKA zerschlägt Phishing-Plattform Kratos – 200 Server abgeschaltet

BKA zerschlägt weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“

Hunderttausende Opfer betroffen

Gemeinsam mit US-Ermittlern hat das BKA die weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“ zerschlagen. Mehr als 200 Server wurden abgeschaltet, der mutmaßliche Administrator in Indonesien festgenommen und Hunderttausende potenzielle Opfer geschützt. […]

Freude schlägt Herzen - die beliebtesten Emojis der Deutschen

Freude schlägt Herzen

Das sind die beliebtesten Emojis der Deutschen

Lachen statt Herzen: Die Deutschen setzen in ihren Chats vor allem auf gute Laune. Eine aktuelle Bitkom-Umfrage zum World Emoji Day zeigt außerdem, wie selbstverständlich Emojis inzwischen zum digitalen Alltag gehören – und warum sie trotzdem manchmal für Missverständnisse sorgen. […]

Das Smartphone ersetzt fast alles – darauf achten Nutzer wirklich

Das Smartphone ersetzt fast alles

Darauf achten Nutzer wirklich

Eine gute Kamera gehört heute zu den wichtigsten Kaufkriterien für Smartphones. Gleichzeitig ersetzt das Gerät immer mehr Alltagshelfer, nutzt KI für Fotos und speichert zahlreiche sensible Daten, die besonders geschützt werden sollten. […]

OLG stoppt Telefónica – Urteil stärkt Kunden bei Handyverträgen

OLG stoppt Telefónica

Urteil stärkt Kunden bei Handyverträgen

Verbraucherschützer konnten vor Gericht einen Erfolg erzielen. Denn Telefónica wurde eine AGB-Klausel untersagt, mit der Mobilfunkverträge trotz Mindestlaufzeit einseitig durch das Unternehmen gekündigt werden konnten. Das Urteil stärkt die Rechte von Kunden und sorgt für mehr Vertragssicherheit. […]

KI in der App-Entwicklung: Chancen, Risiken und Trends 2026

KI in der App-Entwicklung

Chancen, Risiken und Trends 2026

Künstliche Intelligenz verändert die App-Entwicklung grundlegend. Von automatischer Codegenerierung über intelligentes UI-Design bis hin zu neuen Geschäftsmodellen: Der Ratgeber zeigt, welche Möglichkeiten KI heute bietet, wo ihre Grenzen liegen und worauf Unternehmen und Entwickler beim Einsatz achten sollten. […]