Urteil: DSL Vertrag bei Umzug kündbar

Urteil: DSL Vertrag bei Umzug kündbar

Der Wunsch nach einem schnellen Internetzugang per DSL kann leider nicht jedem Interessenten erfüllt werden. Während der Erhalt der theoretisch möglichen Übertragungsrate (DSL-Geschwindigkeit) des DSL 16000 in Großstädten meistens kein Problem ist, haben einige Anwohner ländlicher Gegenden keine Chance auf DSL. Weil es zu wenige Kunden in den kleinen Orten gibt, lohnt es sich für die Dt. Telekom häufig nicht, die Bewohner an das Breitbandnetz anzuschließen. Und wenn auch keine DSL-Alternativen verfügbar sind, bleibt meistens nur die Wählverbindung über den Telefonanschluss als Internet-Zugang.

Die Frage, was mit dem DSL-Vertrag geschieht, wenn ein DSL-Kunde umzieht und an seinem neuen Wohnort kein DSL verfügbar ist, stellte sich bereits einigen Betroffenen. Zwar handelt es sich um einen gültigen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Doch warum soll ein Kunde für einen DSL-Anschluss zahlen, wenn er ihn aus technischen Gründen nicht nutzen kann? Das Amtsgericht München musste über einen solchen Fall entscheiden und ließ, zumindest aus Kundensicht, Gerechtigkeit walten.

Ein Kunde hatte mit einem Anbieter einen Vertrag über einen DSL-Anschluss geschlossen. Dann zog der Kunde um. In der Wohnung an dem neuen Wohnort konnte der DSL-Anschluss des Anbieters nicht verwendet werden und der DSL-Provider konnte auch keine Abhilfe schaffen. Der Anbieter verzichtete dennoch nicht auf die Zahlungen des Kunden, der seinen DSL-Vertrag daraufhin kündigte. Der Anbieter akzeptierte die Kündigung seines Kunden nicht, doch das Gericht wies dessen Klage ab. Die Kündigung sei wirksam gewesen, urteilte das Amtsgericht München. Denn ein Vertragspartner, der zu einer Leistung nicht imstande ist, habe auch keinen Anspruch auf Gegenleistung.

Urteil des Amtsgerichts München, rechtskräftig (Aktz.: 271 C 32921/06 vom 20.03.2007)

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