Sperre am 1&1 Telefonanschluss – Kein Zugang zu PeterZahlt und talkyoo für Flatrate-Kunden

Sperre am 1&1 Telefonanschluss - Kein Zugang zu PeterZahlt und talkyoo für Flatrate-Kunden

Dank des technischen Fortschritts haben Verbraucher zahlreiche Möglichkeiten, mit anderen zu kommunizieren. Auch ein Telefonat ist nicht mehr gleich einem Telefonat. Über diverse Dienste können sich die Kunden an ihrem Telefonanschluss mit anderen Kunden verbinden lassen, ohne dass diese direkt angewählt werden müssen. Ein Beispiel ist der Dienst von PeterZahlt. Der Nutzer kann sich von dem System mit einem Gesprächspartner verbinden lassen. Im Idealfall ist dieses Telefonat für beide kostenfrei. Auch andere Dienste machen den Telefonkunden das Leben leichter und helfen ihnen sparen. Sogenannte Konferenzdienste, wie etwa talkyoo, ermöglichen kostengünstige oder mit einer Festnetz-Flatrate sogar kostenfreie Telefonkonferenzen. Diese beiden Dienste können Kunden mit einem 1&1-Telefonanschluss samt Telefonflatrate nun nicht mehr nutzen. Der Anbieter hat den Zugang zu talkyoo und die Selbsteinwahl bei PeterZahlt gesperrt. In einer offiziellen Stellungnahme begründete das Unternehmen diese Maßnahme mit den Kosten, die ihm durch die Nutzung der Dienste entstehen. Denn `Beide Anbieter berechnen…der 1&1 Internet AG…für jeden anrufenden Teilnehmer Incoming-Gebühren. Daher sind diese Systeme zwar für den Endkunden kostenfrei, nicht aber für den Telefonleitungs-Anbieter, dem es nicht zuzumuten ist, die Gebühren zu tragen.´

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters 1&1 ist eine Klausel zu finden, die darauf hinweist, dass die 1&1 Festnetz-Flatrate `keine Verbindungen zu Rufnummern, die einem anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern´ umfasst. Dieses seien `insbesondere Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Konferenzdienste, Internet by Call, u.ä.´. Hält sich der Kunde nicht an die Vertragsklausel, `ist 1&1 berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zu kündigen.´ Die Sperre von Rufnummern, die solche Verbindungen herstellen, bleibe 1&1 vorbehalten, endet die Klausel B. II, 2.1.8 in den AGB für DSL/Telefonie von 1&1.

Der Anbieter PeterZahlt informiert seine Nutzer auf seiner Webseite über die Sperrung durch 1&1. Er erklärt sogar, dass seine Recherche ergeben habe, dass sich die 1&1-Router teilweise automatisch über den Dt. Telekom Telefonanschluss (falls vorhanden) einwählen, wodurch den 1&1-Kunden ohne ihr Wissen Kosten für Gespräche innerhalb Deutschlands entstünden. Bezüglich der Sperrung prüfe PeterZahlt derzeit, ob sie rechtlich zulässig sei. Außerdem arbeite er an Lösungen, die derartige Sperrungen in Zukunft verhindern sollen. Ob das gelingt und wie 1&1 zukünftig auf nicht vertragsgemäße Nutzungungen seiner Telefon-Flatrate reagiert, bleibt abzuwarten.

Weitere Informationen

1&1 DSL
Rechte und Pflichten von Telefonkunden
Servicenummer – Preisübersicht
Call by Call Alternative

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