Zu hoher Mietpreis für Letzte Meile – Gericht gab Dt. Telekom-Wettbewerbern Recht

Zu hoher Mietpreis für Letzte Meile - Gericht gab Dt. Telekom-Wettbewerbern Recht

Als `Letzte Meile´ wird der letzte Abschnitt der Telefonleitung bezeichnet, das direkt zum Kunden führt. Die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), so ihr richtiger Name, ist hierzulande in dem Besitz der Dt. Telekom. Die Wettbewerber des Unternehmens müssen die Letzte Meile von der Dt. Telekom anmieten, wenn sie ihre Kunden über diese Telefonleitung mit ihren Produkten versorgen möchten. Dafür darf die Dt. Telekom ein Entgelt von ihren Wettbewerbern verlangen, dessen Höhe die Bundesnetzagentur festlegt. Zur Zeit beträgt sie 10,50 € pro Monat und Anschluss.

Bereits seit dem Jahr 1999 lief ein Verfahren, in dem mehrere Wettbewerber bemängelten, dass die Bundesnetzagentur, damals hieß sie noch Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, ihre Berechnungen auf falscher Grundlage vorgenommen hätten. Das Netz der Dt. Telekom sei so bewertet worden, als sei es erst neu errichtet worden. Es hätten aber die tatsächlichen Kosten als Grundlage dienen müssen. Daraus wären geringere Überlassungsentgelte resultiert, hieß es zum Beispiel aus dem Hause Versatel.

Das Verwaltungsgericht Köln gab den klagenden Unternehmen Recht. Die für das Jahr 1999 bis 2001 festgelegten Entgelte seien falsch berechnet worden, besagt das noch nicht rechtskräftige Urteil. Die Anbieter dürfen nun darauf hoffen, eine Rückerstattung zu erhalten. Denn das Urteil bestimmt, dass der Preis, den die Unternehmen bisher an die Dt. Telekom gezahlt haben, berichtigt werden muss.

In den folgenden Jahren wurden die Mietpreise für die letzte Meile auf der selben Grundlage wie zuvor berechnet. Also ist davon auszugehen, dass auch diese geprüft werden müssen. Und auch eine Absenkung der zukünftigen Entgelte ist möglich. Ende März des nächsten Jahres wird die Bundesnetzagentur erneut über die Höhe der Mieten entscheiden, die dann wiederum zwei Jahre gültig sein wird. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur sagte der Nachrichtenagentur dpa-AFX, die Behörde werde alle Rechtsmittel ausschöpfen, um das Urteil zu revidieren.

Weitere Informationen

Günstig telefonieren mit Call by Call
Telefonanschluss
Telefontarif
Telefonanschluss über TV-Kabel

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]