Urteil des BGH – Dt. Telekom verliert gegen E-Plus

Urteil des BGH - Switch and Profit

Für einem Anruf aus dem Festnetz der Dt. Telekom bei einen Mobilfunkkunden bezahlt die Dt. Telekom an den Mobilfunkanbieter ein Entgelt für die Zusammenschaltung seines Mobilfunknetzes mit dem eigenen Festnetz. Dieses Zusammenschlussentgelt hat die Dt. Telekom versucht zu umgehen, indem sie die Option Switch & Profit offerierte. Die bot sie ihren Kunden an, die über einen Dt. Telekom-Festnetzanschluss und zudem über einen Mobilfunkanschluss verfügten. Anrufe aus dem Dt. Telekom-Festnetz auf ihrem Handy wurden damit auf ihren Festnetzanschluss umgeleitet. Die Anrufe blieben also in dem unternehmenseigenen Telefonnetz und gelangten gar nicht erst in das Mobilfunknetz. Ihren Festnetz-Kunden versprach die Dt. Telekom dafür eine Gutschrift in Höhe von 2,59 Cent pro Minute. Sie sparte dadurch aber die Gebühr ein, die sie an die Mobilfunkanbieter hätte zahlen müssen und berechnete dem Anrufer zudem die Kosten für ein Gespräch in ein Mobilfunknetz (bis zu 26 Cent/Minute), profitierte also doppelt.

Der Mobilfunkanbieter und Netzbetreiber E-Plus klagte gegen die Option Switch & Profit der Dt. Telekom. Das Landgericht Köln (Aktz. 81 O 31/06) und das Oberlandesgericht Köln (Aktz. 6 U 237/06) gaben der Klage weitgehend statt. Nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt. Die Dt. Telekom mache sich die Leistungen des Mobilfunkanbieters, nämlich die Bereithaltung des Mobilfunknetzes zunutze und schalte eine Rufumleitung in dem eigenen Telefonnetz, um das Anfallen des Zusammenschlussentgelts zu verhindern. Dadurch hindere die Dt. Telekom den Mobilfunkanbieter daran, seine `Leistungen auf dem Markt durch eigene Anstrengungen in angemessener Weise zur Geltung zu bringen´ und seine `Investitionen zu erwirtschaften.´ Das Tarifangebot Switch & Profit sei wettbewerbsrechtlich unzulässig und wurde untersagt.

Bundesgerichtshof, Aktz. ZR 150/07 – Rufumleitung, vom 07.10.2009

Vodafone hatte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ebenfalls wegen Switch & Profit gegen die Dt. Telekom geklagt, aber keinen Erfolg gehabt.

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Mobilfunk
Gerichtsurteile – Festnetz

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