Speicherung von Kundendaten – Verbraucherzentrale empfiehlt Auskunftsersuche

Speicherung von Daten von Mobilfunkkunden

Die meisten Handynutzer haben ihr Mobilfunkgerät fast immer dabei. Meistens ist es auch eingeschaltet und häufig wird es unterwegs genutzt. Dabei sendet es Daten. Auch die Mobilfunkanbieter erhalten Daten über die Position des Nutzers, die Anrufe, die Gesprächsdauer und das verwendete Gerät. Viele Anbietern speichern diese Daten auch, warnt der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Und das, obwohl laut Telekommunikationsgesetz nur Verbindungsdaten gespeichert werden dürfen, die für die Abrechnung oder Beseitigung technischer Störungen erforderlich sind. Das, so meinen die Verbraucherschützer, sei ein bedenklicher Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer. Aus den Positionsdaten könnten die Anbieter umfangreiche Bewegungsprofile erstellen und so Informationen darüber erhalten, wo ihre Kunden arbeiten, einkaufen und sich in ihrer Freizeit aufhalten. Auch nicht für die Abrechnung relevante Verbindungsdaten würden gespeichert, sondern auch erfolglose Anrufversuche, eingehende Gespräche und Verbindungen mit kostenfreien Servicerufnummern. Ebenso wie die IMEI, also die individuelle Gerätenummer des Mobilfunkgeräts, und die IMSI, eine auf der SIM-Karte gespeicherte individuelle Teilnehmernummer. Diese Informationen könnten für ihre kommerziellen Zwecke verwerten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) empfiehlt den Mobilfunkkunden, bei ihrem Anbieter Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen. Insbesondere sollen sie gespeicherte Informationen zu der Funkzellen-ID, zu ein- und abgehenden und zu kostenlosen Gesprächen anfordern. Zwar habe ein solches Auskunftsersuch wahrscheinlich nicht in allen Fällen Erfolg. Es helfe aber, den Druck auf die Mobilfunkanbieter zu erhöhen, die Datenschutzregelungen einzuhalten. Für die Mobilfunkkunden, die dem Aufruf der Verbraucherschützer folgen möchten, erhalten auf deren Internetseite eine kostenlose Briefvorlage.

Weitere Informationen

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