Unerlaubte Werbeanrufe – Höhere Bußgelder und weniger Beschwerden

Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung zeigt Wirkung

Vor etwas mehr als drei Jahren, im August 2009, trat ein Gesetz in Kraft, das Verbraucher vor unerwünschten Werbeanrufen schützen soll. Das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen„ sieht vor, dass Werbeanrufe, zu denen der Verbraucher kein vorheriges Einverständnis gegeben hat, mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden können. (telespiegel-News vom 04.08.2009) Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion geht hervor, dass die Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung stark ansteigen, hingegen die zahl der Verbraucherbeschwerden abnimmt. Die Bundesnetzagentur verhängte im Jahr 2009 Bußgelder in Höhe von 93.000,- €, im Jahr 2010 waren es bereits 569.000,- € und im letzten Jahr insgesamt 8,4 Millionen Euro. Die Zahl der bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Beschwerden sank hingegen im letzten Jahr auf 30.231, während im Jahr zuvor noch 43.505 Beschwerden eingegangen waren.

Eine weitere Verschärfung des Gesetzes ist geplant. Zukünftig sind wesentlich höhere Obergrenzen des Bußgeldes vorgesehen. Außerdem sollen Bußgelder auch dann verhängt werden können, wenn die unerlaubten Werbeanrufe nicht von Menschen, sondern automatisiert durchgeführt werden.

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