Tarifansagepflicht im Call-by-Call – Keine Preisansage bei Rufumleitungen

Preisansage bei Weiterleitung

Seit dem 01. August müssen die Call-by-Call Anbieter aufgrund einer Gesetzesnovelle (telespiegel-News vom 01.08.2012) kostenlose Tarifansagen bereitstellen. Der Kunde hört vor Beginn der kostenpflichtigen Verbindung eine Tarifansage, die ihn über den aktuellen Preis dieser Call-by-Call-Verbindung informiert. Das hat aus Kundensicht den Vorteil, dass der Anrufer das Telefonat beenden kann, bevor es kostenpflichtig wird, falls ihm der genannte Preis zu hoch ist. Die Preisansagepflicht ist für Verbraucher also sinnvoll, hat in der Praxis aber auch Nachteile. Viele Kunden, sowohl Privatleute als auch Unternehmen, nutzen die Call-by-Call-Vorwahlen auch für Rufumleitungen. Wird aber ein Anrufer von dem angewählten Festnetzanschluss auf einen Mobilfunkanschluss weitergeleitet und ist in der Rufweiterleitung eine Call-by-Call Vorwahl hinterlegt, hört der Anrufer die Tarifansage. Das sorgt bei den meisten Anrufern für Verwirrung und auch Ärger. Insbesondere für Geschäftsanschlüsse ist das von Nachteil. Schließlich hört es sich für Anrufer so an, als müssten sie diesen Preis zahlen.

Einige Call-by-Call Anbieter haben bereits reagiert und richteten es ein, dass bei Rufweiterleitungen keine Tarifansage erfolgt. Laut Anbieterangaben wurde dieses Feature für Rufweiterleitungen über Vor-Vorwahlen der Anbieter Protel (01057), Ventelo (01069, 010088) und nun auch der Star Communications Gruppe (01094, 01049, 01059, 01066, 01072, 01073, 01085, 01095, 010049) eingeführt. Anrufer können über diese Vor-Vorwahlen weitergeleitet werden, ohne dass sie den Preis der Verbindung angesagt bekommen, den sie ohnehin nicht zahlen müssen, weil er nur dem weiterleitenden Angerufenen berechnet wird. Es ist davon auszugehen, dass dies bald auch mit anderen Vor-Vorwahlen möglich sein wird.

Weitere Informationen

Call-by-Call Ratgeber
Leistungsmerkmale im Festnetz

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