Urteil des BGH – Keine Haftung für Inhalte eingebundener RSS-Feeds

Urteil des BGH zu Haftung eines Webseitenbetribers fuer eingebundenen RSS-Feed

Verschiedene Internetseiten bieten einen oder mehrere RSS-Feeds an. Für die Nutzer ist dies wie ein Nachrichtenticker, denn wird ein neuer Beitrag veröffentlicht, erhält der Abonnent des RSS-Feeds den Inhalt automatisch und er wird in seinem RSS-Reader angezeigt. Manche Webseiten binden die RSS-Feeds anderer Internetseiten auf ihrer Internetpräsenz ein. Dadurch werden die Inhalte auch auf deren Webseiten angezeigt. Über ein Content Management System kann im Vorhinein festgelegt werden, auf welchen Seiten der eigenen Internetpräsenz und vor allen Dingen in welchem Layout die fremden Inhalte einlaufen sollen. Das ist komfortabler und leichter zu pflegen als eine HTML-Programmierung ohne CMS. Auf die Frage, ob der Betreiber einer Webseite für die Inhalte eines solchen von ihm eingebundenen, fremden RSS-Feeds haftet, musste der Bundesgerichtshof eine Antwort finden.

Ein Webseitenbetreiber hatte mehrere RSS-Feeds namhafter Nachrichtenportale eingebunden. Über einen der RSS-Feed wurde ein Foto publiziert, das zu einem Artikel auf einem der Nachrichtenportale gehörte. Mit der Veröffentlichung dieses Bildes war eine Persönlichkeitsrechtsverletzung begangen worden. Aufgrund einer Verfügung entfernte das Nachrichtenportal das Foto. Wenig später verlangte man auch von dem Webseitenbetreiber eine Unterlassung. Daraufhin entfernte auch er die Inhalte, die über den fremden RSS-Feed auf seine Webseite gelangt waren.

Strittig war nun noch, ob der Webseitenbetreiber für die entstandenen Rechtsanwaltskosten aufkommen sollte. Der weigerte sich, die Abmahnkosten zu übernehmen. Das Amtsgericht Berlin hat die Klage gegen den Webmaster abgewiesen. Die Darstellung eines RSS-Feeds sei ein automatischer Prozess, bei dem der Einbindende keinen Einfluss auf die Inhalte habe, die er sich zudem nicht durch das Einbinden zu eigen mache. In der Berufung entschied das Landgericht Berlin ebenso, ließ aber eine Revision zu, um die Rechtslage eventuell höchstrichterlich prüfen zu lassen.

So landete die Angelegenheit vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der entschied, dass der Betreiber eines Internetportals, der offensichtlich fremde Nachrichten anderer Medien einbindet, grundsätzlich nicht zu einer Überprüfung der Beiträge auf eine Rechtsverletzung vor deren Veröffentlichung verpflichtet sei. Erst wenn ihm die Rechtsverletzung bekannt geworden ist, sei er verantwortlich. Außerdem kann er dann verpflichtet werden, solche Verletzungen künftig zu verhindern.

Bundesgerichtshof, Aktz. VI ZR 144/11 vom 27.03.2012

Weitere Informationen

Gerichtsurteile Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Sofortnachrichten statt Telefonate – Bundesnetzagentur Jahresbericht 2024

Sofortnachrichten statt Telefonate

Bundesnetzagentur Jahresbericht 2024

Die Bundesnetzagentur hat ihren Bericht zur Telekommunikation für das Jahr 2024 veröffentlicht. Der Bedarf an Datenvolumen und schnellen Breitbandanschlüssen steigt, während immer weniger Telefongespräche geführt werden. Hoch im Kurs für die Kommunikation stehen Messenger-Apps wie WhatsApp und Co. […]

BNetzA verurteilt – Streitbeilegungsfrist muss eingehalten werden

BNetzA verurteilt

Streitbeilegungsfrist muss eingehalten werden

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Bundesnetzagentur verurteilt. Daraus ergibt sich, dass die Streitbeteiligungsfrist von 4 Monaten auch beim Verhandlungsgebot eingehalten werden muss. Ein Telekommunikationsanbieter hatte die Behörde zuvor wegen Untätigkeit verklagt. […]

Fristgerechte Energieabrechnung – OLG-Urteil stärkt Verbraucherschutz

Fristgerechte Energieabrechnung

OLG-Urteil stärkt Verbraucherschutz

Kunden müssen spätestens sechs Wochen nach dem Abrechnungszeitraum ihre Energieabrechnung erhalten. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Die Verbraucherzentrale hatte gegen den Energieanbieter EWE Vertrieb GmbH geklagt. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. […]

5G-Straßenlaterne – O2 Telefónica startet bundesweit innovativen Ausbau

5G-Straßenlaterne

O2 Telefónica startet bundesweit innovativen Ausbau

O2 hat gemeinsam mit 5G Synergiewerk den Ausbau von 5G-Leuchten in großen Städten in ganz Deutschland gestartet. Mit den innovativen Funkmasten soll die 5G-Netzabdeckung insbesondere bei großen Veranstaltungen und in den Innenstädten verbessert werden. Denn der benötigte Datenverkehr wächst stetig. […]

Geplante Sprachnachrichten – das sind die neuen Funktionen bei Signal

Geplante Sprachnachrichten

Das sind die neuen Funktionen bei Signal

Sprachnachrichten bereits aufnehmen, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt versenden. Dies wird mit dem neuesten Signal-Update bald möglich. Denn die als sicherster Messenger der Welt geltende App bringt zahlreiche neue Funktionen und verbessert zudem die Sicherheit. […]

Neues, praktisches Feature – Google Chrome für Handys erhält PDF-Reader

Neues, praktisches Feature

Google Chrome für Handys erhält PDF-Reader

Das Feature war längst überfällig und ist für Nutzer äußerst praktisch: Google hat einen PDF-Reader im Google Chrome Browser für Android aktiviert. Künftig müssen Android-User nicht mehr auf andere Anwendungen zurückgreifen, um ein Dokument im PDF-Format öffnen zu können. […]