Urteil des BGH – Kündigung bei fehlgeschlagener Rufnummernmitnahme

Urteil des BGH zu fehlgeschlagener Rufnummernmitnahme

Ein Kunde wechselte mit seinem DSL-Anschluss von einem zu einem anderen Telekommunikationsunternehmen. Der Anbieter, zu dem er wechselte, warb mit einer einfachen Vorgehensweise in nur drei Schritten. Der künftige Kunde müsse sein Produkt nur auswählen, es beauftragen und um alles weitere kümmere sich der Anbieter, versprach er. Dazu zähle unter anderem die Kündigung des bisherigen Anschlusses, die Rufnummernmitnahme und die Einrichtung des neuen Anschlusses. Der Kunde wählte einen DSL-Anschluss mit Flatrates für Telefonate und die Internetnutzung. Außerdem wünschte er, seine bisherige Rufnummer zu dem neuen Anbieter mitzunehmen (Rufnummernportierung). Der Anbieterwechsel wurde vollzogen, jedoch hatte der bisherige Anbieter es laut Aussage des neuen Anbieters versäumt, die so genannte Portierungsdatenbank zu aktualisieren. Deshalb war der Telefonanschluss des Kunden zunächst nicht aus Fremdnetzen erreichbar. Der Kunde kündigte den Vertrag mit seinem neuen Anbieter fristlos.

Der Anbieter verlangte dennoch die weitere Zahlung der für den Anschluss vereinbarten Entgelte. Er sei nicht für den Fehler verantwortlich, behauptete er. Letztlich entschied der Bundesgerichtshof, dass die fehlgeschlagene Rufnummernportierung in den Risikobereich des neuen Anbieters falle. Der habe nämlich versprochen, bei dem Anbieterwechsel alles für seinen neuen Kunden zu erledigen. Die Kündigung sei aus wichtigem Grund erfolgt und wirksam gewesen.

BGH, Aktz.: III ZR 231/12 vom 07.03.2013

Weitere Informationen

Urteile Telefonanschluss

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Schadensersatzklage – Android-Nutzer können ihr Klagerecht verkaufen

Schadensersatzklage

Android-Nutzer können ihr Klagerecht verkaufen

Nutzer von Android-Handys können ihr Klagerecht gegen Google für 40 Euro verkaufen. Die Kampagne Privacy Reclaim plant eine Schadensersatzklage gegen den Tech-Riesen. Ob sich der Verkauf des Klagerechts für die Android-User wirklich lohnt, bleibt allerdings fraglich. […]

Telegram ändert Nutzungsbedingungen – künftige Kooperation mit Ermittlern

Telegram ändert Nutzungsbedingungen

Künftige Kooperation mit Ermittlern

Lange Zeit weigerte sich der Messenger-Dienst Telegram, Nutzerdaten an zuständige Ermittlungsbehörden herauszugeben. Nach der Festnahme des CEOs in Frankreich wurden jetzt die Nutzungsbedingungen geändert und die Bereitschaft zur Kooperation mit Behörden angekündigt. […]

Internetstörung und 500 € Inkassoforderung – Verbraucherzentrale deckt kuriosen Fall auf

Internetstörung

o2 entstört nicht und verlangt 500 € Entschädigung

Ein niedersächsischer Verbraucher kämpfte monatelang mit Internetstörungen bei o2, erhielt jedoch widersprüchliche Antworten und am Ende eine Inkassoforderung über 500 Euro. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen konnte den Fall klären und die Forderung zurückziehen. Erfahren Sie, wie Betroffene ihre Rechte bei Internetproblemen durchsetzen können. […]

iOS18 ist da – das sind die Neuheiten des Apple-Betriebssystems

iOS18 ist da

Das sind die Neuheiten des Apple-Betriebssystems

iOS18 kann ab sofort heruntergeladen werden. Die neueste Version des Betriebssystems von Apple bringt viele neue, nützliche Funktionen. Zahlreiche KI-Features werden vorerst allerdings für iPhone-User in Deutschland nicht zur Verfügung stehen. Grund ist der Digital Markets Act der Europäischen Union. […]