Online-Shopping – Widerruf und Retouren erschwert

Online-Shopping, Widerruf und Rückgabe erschwert

Im Zuge der Harmonisierung des Online-Handels in der Europäischen Union ändert sich die sogenannte EU-Verbraucherrechte-Richtlinie. Für Online-Kunden in Deutschland bedeutet diese neue Vorgaben, die insbesondere Telefongeschäfte, das Widerrufsrecht sowie Retouren betreffen. Da die Kundenrechte in Deutschland bislang sehr gut abgesichert waren, kommt es bei einigen Punkten zu einer Verschlechterung im Online-Handel.

Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie ist die Grundlage für den gesamten Online-Handel in Europa. Sie ist gültig ab 13. Juni 2014 0 Uhr. Mit dieser Regelung gelten im gesamten EU-Gebiet einheitliche Verbraucherrechte. Einer der wichtigsten Punkte betrifft das Widerrufsrecht. Bisher galt eine Frist von 14 Tagen, in der Verbraucher die online bestellten Waren kostenlos und ohne Angaben von Gründen zurücksenden konnten. Ab 13. Juni müssen die Kunden bei einer Rücksendung schriftlich von der Bestellung zurücktreten und dabei am besten Namen, Anschrift, Bestellnummer und Kundennummer angeben. Ohne den schriftlichen Widerruf muss der Online-Shop den Widerruf nicht anerkennen.

Weist ein Online-Händler nicht ordnungsgerecht auf das Widerrufsrecht hin, bestand bisher ein zeitlich unbefristetes Recht zur Rückgabe. Mit der neuen EU-Richtlinie ist das Widerrufsrecht in diesen Fällen auf ein Jahr begrenzt. Das Widerrufsrecht betrifft auch Verkäufe, die am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen werden. Dies sogar unabhängig davon, ob ein Besuch oder Anruf gewünscht war oder nicht. Ärgerlich ist die Widerrufsmöglichkeit für Kunden, die ein Downloadangebot für bspw. Software oder Medien nutzen. Hier erlischt das Widerrufsrecht mit dem Start des Downloads.

Mit dem Widerrufsrecht ändern sich auch die Retourenregelungen. Konnten die Kunden ihre Bestellung ab einem Warenwert von 40 Euro kostenlos zurücksenden, müssen sie nun laut EU-Verbraucherrechte-Richtlinie die Kosten selbst tragen. Ausnahmen sind Online-Shops, die eine kostenlose Retoure anbieten. Zalando möchte beispielsweise nach ersten Aussagen auch zukünftig Retouren kostenlos ermöglichen. Ein Beispiel, das zumindest bei großen Anbietern Schule machen könnte, da Retouren für viele Shops zum Geschäftsmodell gehören.

Weitere Änderungen der Verbraucherrechte im Online-Handel betreffen Zusatzangebote und den Bestellbutton. Alle Details finden sich in dem vollständigen Text der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011. Diese kann online nachgelesen werden.

Mehr Informationen

Im Internet einkaufen – Sicherheit geht vor
Gerichtsurteile Onlinehandel – Sammlung
Cloud Computing – Datendienste im Vergleich
Netzwerk / Lan – die Möglichkeiten

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]