AGB lesen – Nutzer treten Rechte ab

AGB lesen - Nutzer treten Rechte ab

Ein Vertrag sollte gelesen und verstanden werden. Erst dann folgt die Unterschrift. Was für Unternehmer eine Selbstverständlichkeit ist, gehört im Internet zu einer der größten Scheinwahrheiten. Denn mit dem Haken bei den AGB stimmen viele Nutzer weder den AGB tatsächlich inhaltlich zu, noch haben sie diese wirklich gelesen. Der Klick erfolgt einfach, um eine App oder Plattform nutzen zu können.
Die Folge: Viele Anwender wissen nicht, dass sie mit einer Zustimmung zu den AGB auch viele Rechte abgeben. Das ist auch den Verbraucherzentralen aufgefallen. Diese haben gegen den Dienst WhatsApp vor dem Landgericht Berlin (15 O 44/13) erfolgreich geklagt, da der Messenger-Dienst seine AGB und die Datenschutzerklärung nur in Englisch zur Verfügung stellte.

Anbieter von Messenger-Diensten oder Social-Media-Plattformen müssen sich durch Nutzungsbedingungen absichern. Denn wenn Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material hochladen, müssen sie dies verbieten. Eine Kontrolle ist kaum möglich. Ebenso müssen sie das Recht zur Nutzung haben, um die Inhalte überhaupt anzeigen oder senden zu dürfen. Beide Eckpunkte führen dazu, dass sich die Unternehmen in ihren Nutzungsbedingungen Rechte weiträumig und pauschal einräumen lassen und zugleich den Nutzer in die Pflicht nehmen. So wird eine Urheberrechtsverletzung zur Sache des Nutzers, ein abgeschicktes Foto dagegen kann vom Dienst faktisch nach Belieben verwendet werden. Selbst Werbung mit einem Foto eines Nutzers ist möglich. Dabei stehen die Nutzungsbedingungen in einzelnen Passagen deutschem Recht entgegen, ein internationaler Rechtsstreit ist aber aufwendig und teuer.

In einem Artikel weist der telespiegel darauf hin, wie sich Nutzer schützen können. Allerdings ist es nur schwer möglich, gegen rechtlich zweifelhafte oder gar unwirksame Nutzungsbedingungen vorzugehen. Ebenso ist es kaum möglich, einmal veröffentlichte Inhalte und damit abgegebene Nutzungsrechte zurückzuholen. Der Nutzer muss daher aktiv vor dem Posten überlegen, ob ein Inhalt wirklich veröffentlicht und ein Recht damit wirklich abgegeben werden soll. Nur so kann jeder seine eigene Privatsphäre schützen und die unerwünschte Verwendung von Fotos, Videos, Aussagen oder Profilfotos verhindern. Sonst bleibt nur der Verzicht auf ein Angebot oder das Einvernehmen, dass die uneingeschränkten Rechte an einem Inhalt abgegeben werden.

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