AGB lesen – Nutzer treten Rechte ab

AGB lesen - Nutzer treten Rechte ab

Ein Vertrag sollte gelesen und verstanden werden. Erst dann folgt die Unterschrift. Was für Unternehmer eine Selbstverständlichkeit ist, gehört im Internet zu einer der größten Scheinwahrheiten. Denn mit dem Haken bei den AGB stimmen viele Nutzer weder den AGB tatsächlich inhaltlich zu, noch haben sie diese wirklich gelesen. Der Klick erfolgt einfach, um eine App oder Plattform nutzen zu können.
Die Folge: Viele Anwender wissen nicht, dass sie mit einer Zustimmung zu den AGB auch viele Rechte abgeben. Das ist auch den Verbraucherzentralen aufgefallen. Diese haben gegen den Dienst WhatsApp vor dem Landgericht Berlin (15 O 44/13) erfolgreich geklagt, da der Messenger-Dienst seine AGB und die Datenschutzerklärung nur in Englisch zur Verfügung stellte.

Anbieter von Messenger-Diensten oder Social-Media-Plattformen müssen sich durch Nutzungsbedingungen absichern. Denn wenn Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material hochladen, müssen sie dies verbieten. Eine Kontrolle ist kaum möglich. Ebenso müssen sie das Recht zur Nutzung haben, um die Inhalte überhaupt anzeigen oder senden zu dürfen. Beide Eckpunkte führen dazu, dass sich die Unternehmen in ihren Nutzungsbedingungen Rechte weiträumig und pauschal einräumen lassen und zugleich den Nutzer in die Pflicht nehmen. So wird eine Urheberrechtsverletzung zur Sache des Nutzers, ein abgeschicktes Foto dagegen kann vom Dienst faktisch nach Belieben verwendet werden. Selbst Werbung mit einem Foto eines Nutzers ist möglich. Dabei stehen die Nutzungsbedingungen in einzelnen Passagen deutschem Recht entgegen, ein internationaler Rechtsstreit ist aber aufwendig und teuer.

In einem Artikel weist der telespiegel darauf hin, wie sich Nutzer schützen können. Allerdings ist es nur schwer möglich, gegen rechtlich zweifelhafte oder gar unwirksame Nutzungsbedingungen vorzugehen. Ebenso ist es kaum möglich, einmal veröffentlichte Inhalte und damit abgegebene Nutzungsrechte zurückzuholen. Der Nutzer muss daher aktiv vor dem Posten überlegen, ob ein Inhalt wirklich veröffentlicht und ein Recht damit wirklich abgegeben werden soll. Nur so kann jeder seine eigene Privatsphäre schützen und die unerwünschte Verwendung von Fotos, Videos, Aussagen oder Profilfotos verhindern. Sonst bleibt nur der Verzicht auf ein Angebot oder das Einvernehmen, dass die uneingeschränkten Rechte an einem Inhalt abgegeben werden.

Mehr Informationen

Sicherheit im Internet
WhatsApp Alternativen
DSL Vergleich

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]