Urteil – Rückruf bei Kündigung nicht erforderlich

urteil-4

Kunden von mobilcom-debitel haben nach einer fristgerechten Kündigung Ihres Mobilfunkvertrages ein Schreiben des Unternehmens erhalten. Darin bestätigt mobilcom-debitel den Kündigungswunsch. Außerdem bittet der Anbieter die Kunden, eine kostenfreie Telefonnummer anzurufen, um ihre Kündigung zu bestätigen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält dieses Vorgehen für irreführend und klagte dagegen. Das Landgericht Kiel gab der Organisation in seinem Urteil vom 9. April 2015 (Az.: 15 O 99/14) recht.

Schriftliche Kündigung des Mobilfunkvertrages reicht völlig aus

Die Verbraucherzentrale macht klar: Eine schriftliche Kündigung von Mobilfunkverträgen ist völlig ausreichend. Es bestehe kein Grund zur Sorge, dass der Vertrag sich ohne mündliche Bestätigung verlängere. Das ist auch Tenor des Landgerichts in Kiel. Die Richter stellten heraus, dass nicht der Eindruck erweckt werden dürfe, die Kündigung sei erst durch eine Bestätigung rechtskräftig.

Kündigung muss ordentlich zugestellt sein

Aus diesem Gerichtsstreit lassen sich für Verbraucher zwei wesentliche Punkte ableiten. Zum einen reicht eine schriftliche Kündigung zwar immer aus. Allerdings muss diese nachweisbar fristgerecht zugestellt werden. Hier bietet sich ein Einschreiben an, um im Streitfall eine Zustellbescheinigung vorweisen zu können. Zu empfehlen sind das Einwurfeinschreiben und das Einschreiben mit Rückschein. Zum anderen sind solche Bitten um Rückruf ein Versuch, das Verbot der Telefonwerbung zu umgehen. Immer wieder versuchen Anbieter in solchen Gesprächen die Kunden nicht nur zu halten, sondern Ihnen zusätzliche Angebote aufzuschwatzen. Daher ist Vorsicht geboten. Das gilt umso mehr, wenn der Kunde keine Einwilligung zur Telefonwerbung gegeben hat.

Unabhängig vom vorliegenden Fall sollten Verbraucher grundsätzlich bei unerwünschten Anrufen vorsichtig sein. Schnell ist ohne eindeutige Zustimmung ein Vertrag geschlossen. Allerdings sind solche Werbeanrufe und sogenannte Nachfasstelefonate ohne Einwilligung verboten und Verträge widerrufbar. Bei Zuwiderhandlung können sich alle Belästigten an ihre Verbraucherzentrale, einen Anwalt oder die Bundesnetzagentur wenden, um gegen den Anrufer vorzugehen. Auch eine Online-Anzeige kann zum Erfolg führen. Diese Schritte sind immer dann ratsam, wenn ein Teilnehmer wiederholt ohne Einwilligung belästigt wird.

Mehr Informationen

Rechte und Pflichten von Telefonkunden – strittige Punkte zwischen Telefonanbieter und Kunde
Mobilfunkvertrag Übernahme – so funktioniert die Übergabe
Gerichtsurteile – Handy – weitere Urteile aus dem Bereich Mobilfunk

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Internet zu langsam? Wenn versprochene Bandbreite nicht ankommt

Internet zu langsam

Wenn versprochene Bandbreite nicht ankommt

Hohe Geschwindigkeiten stehen in vielen Internetverträgen – doch im Alltag kämpfen Nutzer oft mit schwankender Bandbreite und instabilen Verbindungen. Woran das liegt und wann technische Probleme sogar zum Streitfall werden können. […]

Fake-News-Push auf Xiaomi-Handys – Warnung vor perfider Betrugsmasche

Fake-News-Push auf Xiaomi-Handys

Warnung vor perfider Betrugsmasche

Stiftung Warentest hat bei Xiaomi-Smartphones gefälschte Nachrichtenartikel entdeckt, die per Push-Meldung verbreitet werden. Hinter angeblichen Tagesschau-Meldungen verbergen sich Betrugsseiten, die Nutzer zu Geldzahlungen oder zur Preisgabe sensibler Daten verleiten sollen. […]

Gemeinschaft

Zwischen Sportplatz und Bildschirm

Wo findet Gemeinschaft heute statt?

Zwischen Sportplatz und Smartphone: Während lokale Vereine weiterhin Millionen Menschen zusammenbringen, entstehen parallel digitale Gemeinschaften, die rund um die Uhr erreichbar sind. Welche Rolle spielen beide Formen des Miteinanders heute – und warum schließen sie sich nicht gegenseitig aus? […]

Bitcoin als Wertanlage unter Druck – aktuelle Risiken und Alternativen

Bitcoin als Wertanlage unter Druck

Aktuelle Risiken und Alternativen

Der Bitcoin-Kurs gerät zunehmend unter Druck. Es handelt sich um einen unsicheren Markt. Experten warnen vor Vertrauensverlust und starken Schwankungen. Kryptowährung birgt als Wertanlage einige Risiken, die viele Anleger jetzt verunsichern. […]

Neue EU-Zollregeln – ab Juli wird das Bestellen bei Shein & Co. teurer

Neue EU-Zollregeln

Ab Juli wird das Bestellen bei Shein & Co. teurer

Ab Juli entfällt die Zollfreigrenze für China-Importe früher als geplant. Statt einer Pauschale fallen künftig drei Euro pro Warenkategorie an. Die EU will damit Wettbewerb, Produktsicherheit und Umweltaspekte stärken. Für Verbraucher könnten Bestellungen jedoch spürbar teurer werden. […]