Roaming – Verbraucherzentrale kritisiert Telefonica

Roaming - Verbraucherzentrale kritisiert Telefonica

Seit dem 30. April 2016 gelten die neuen EU-Regeln für Roamingkosten. Schon im Vorfeld hatten unter anderem die Telekom und Vodafone ihre Tarife angepasst, um die neuen Regelungen umzusetzen. Anders ist dies bei Telefonica (O2, E-Plus). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert das Unternehmen stark. Vorstand Klaus Müller wirft Telefonica in einem Interview mit der Rheinischen Post vor: „Die Position von Telefonica widerspricht dem Geist der Europäischen Richtlinie.“ Grund ist, dass die Marken von Telefonica selbst für Flatratekunden weiterhin hohe Aufschläge bei Handynutzung im Ausland nehmen.

Telefonica interpretiert EU-Richtlinie eigenwillig

Telefonica schlägt weiterhin hohe Gebühren für Roaming auf die Kosten auf. Anrufe aus dem EU-Ausland kosten beispielsweise 20 Cent/Minute. Eine SMS kostet 7 Cent und 1MB Datentransfer schlägt mit 23 Cent zu Buche. Das ist deutlich teurer, als die EU erlaubt. Dennoch sieht sich das Unternehmen im Recht. Zum einen verweist es auf besondere Tarife für Tagespässe. Zum anderen sollen beispielsweise die 20 Cent aus dem niedrigsten Tarif im Inland von 9 Cent/Minute zuzüglich Roaming-Aufpreis und „Taktungsdifferenzen“ zwischen Auslands- und Inlandsnetz handeln.

Das Problem für Kunden ist, dass die Preise nicht mit ihren Tarifen übereinstimmen. Hat jemand beispielsweise eine Allnet-Inlandsflatrate, wird ihm diese im Ausland verwehrt. Hier greifen nicht die in der EU-Regel festgelegten maximalen Aufschläge von 5 Cent pro Minute pro Anruf, 2 Cent pro SMS oder 5 Cent pro MB Datenvolumen. Es ist kaum nachvollziehbar, warum ein Allnet-Flat-Kunde im Ausland einen Minutenpreis bezahlen soll, der deutlich über dem erlaubten Roaming-Aufschlag liegt.

Kunden können sich wehren

Kunden von Telefonica sollten sich vor ihrer Urlaubsreise auf entsprechende Kosten einstellen, um keine böse Überraschung zu erleben. Sie können sich aber auch wehren. Denn zum einen können sich Betroffene an die Bundesnetzagentur wenden, die für solche Fragen ein Schlichtungsverfahren vorsieht. Eventuell wird die Behörde sogar aktiv einschreiten, um die Roaminggebühren von Telefonica zu bewerten und danach mögliche Schritte einzuleiten. Zum anderen können Kunden sich an die Verbraucherzentralen wenden. Diese werden sich die Fälle individuell ansehen und je nach Einschätzung für die Kunden tätig werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Verbraucherschützer sogar eine Klage anstreben. Beide Varianten könnten die Roamingkosten bei Telefonica zu Fall bringen. Alternativ können Kunden den Anbieter wechseln oder für die Dauer des Urlaubs im Zielland eine SIM-Karte eines regionalen Anbieters mit günstigen Tarifen nutzen.

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