Polizei warnt – Phishing von Netflix-Accounts und Kreditkartendaten

Polizei warnt – Phishing von Netflix-Accounts und Kreditkartendaten

Aktuell warnt die Polizei Niedersachsen vor Cyberkriminellen, die versuchen durch so genannte Phishingmails an die Zugangsdaten für Netflix-Accounts sowie Kreditkartendaten der Nutzer zu kommen.

Weihnachtsboom der Streamingdienste lockt Betrüger an

Wenn die Tage kürzer werden und die Temperaturen sinken, sind gemütliche Abende auf der Couch mit einer lustigen Serie oder einem spannenden Film besonders beliebt. Zahlreiche Streamingdienste wie Amazon Prime Video, Netflix und Co. bieten ein scheinbar unendliches Angebot an Dokumentationen, Serien und Filmen, um die vorweihnachtliche Zeit zu versüßen. Diesen Umstand machen sich auch zahlreiche Internetkriminelle zu Nutzen und wollen etwas von dem Weihnachtsboom des Streaminggeschäfts abhaben. Laut Angaben der Polizei Niedersachsen sind derzeit vermehrt Phishingmails im Umlauf.

Wie sehen die aktuellen Phishingmails aus?

In den betrügerischen E-Mails wird zunächst vorgegeben, dass der Netflix-Account des Empfängers innerhalb der nächsten 48 Stunden abläuft. Um dies zu verhindern, wird eine Überprüfung der Angaben gefordert, damit das vermeintliche Problem gelöst werden kann. In den Mails ist hierzu ein Link enthalten, über welchen sich der Empfänger verifizieren soll. Wird der Link angeklickt, landet der Nutzer jedoch nicht auf der offiziellen Webseite von Netflix, sondern auf einer Phishingwebseite wie zum Beispiel „aktualisierinfo.com“. Auf der Phishingwebseite muss nun zunächst eine Sicherheitsabfrage durchgeführt werden, um auszuschließen, dass es sich um einen Roboter handelt. Anschließend wird gefordert, dass der Nutzer seine Netflix-Zugangsdaten eingibt. Im Weiteren werden zudem der vollständige Name, die Anschrift und die Bezahldaten (z.B. die Kreditkartendaten) erfragt. Besonders tückisch hierbei ist, dass die Phishingwebseite im Design der original Netflix Webseite gestaltet ist. So ist für viele Netflix-Kunden auf den ersten Blick nicht ersichtlich, dass es sich um eine betrügerische Seite handelt. Nach Abschluss der Eingabe wird der Empfänger auf die original Netflix Webseite weitergeleitet.

Wie sollen sich Betroffene verhalten?

Wer bereits auf die betrügerischen Mails hereingefallen ist und seine Zugangsdaten sowie Bezahlungsdaten angegeben hat, sollte umgehend die Logindaten für seinen Netflix-Account ändern. Im Hilfe-Center von Netflix sind weitere Tipps und Vorgehensweisen aufgelistet, an die sich Kunden in einem solchen Fall halten sollten. Wichtig ist zudem, dass das entsprechende Kreditkartenunternehmen über den Vorfall informiert wird und eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstattet wird.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nachhaltige Optionen – Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Nachhaltige Optionen

Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Der Tech-Riese Google will die Nutzer seiner Maps-App zur Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln animieren. Hierzu werden zahlreiche Änderungen im Routenplaner vorgenommen. Mit dem neuen Feature sollen leichter umweltbewusste Entscheidungen getroffen werden können. […]

Achtung, Betrug – so können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Achtung, Betrug

So können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Betrügerische Anrufe und Nachrichten sind aufgrund des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz immer schwieriger zu erkennen. Um sich dennoch vor den betrügerischen Absichten zu schützen, hilft eine Frage, die bei einem vermeintlichen Hilfeanruf gestellt werden kann. […]

Unzulässige Internet-Sportwetten – Spieler können Einsatz zurückfordern

Unzulässige Internet-Sportwetten

Spieler können Einsatz zurückfordern

Spieler können ihre im Internet verlorenen Wetteinsätze von ausländischen Anbietern zurückfordern. Nämlich dann, wenn der Anbieter der Online-Sportwetten zu diesem Zeitpunkt keine gültige Lizenz für Deutschland hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. […]