Fehlüberweisung – Landgericht sieht keine Entreicherung durch Luxus

Fehlüberweisung – Landgericht sieht keine Entreicherung durch Luxus

Mitte Juli 2019 erhielt ein Mann fälschlicherweise eine Überweisung in Höhe von 170 786,20 Euro von seiner Bank auf sein Konto. Der Mann verprasste die Summe nahezu vollständig. Die Bank klagte vor dem Landgericht Hannover auf Rückzahlung des vollständigen Betrags.

Was war geschehen?

Von der Auszahlungsabteilung einer Bank wurde die genannte Summe im letzten Jahr auf das Konto des Beklagten überwiesen. Die entsprechende Überweisung wurde von dessen Lebensgefährtin durchgeführt, die zum Zeitpunkt der Überweisung in der Auszahlungsabteilung der Bank arbeitete. Die Bank gab vor Gericht an, durch interne Ermittlungen und die Auswertung der elektronischen Überweisungsdaten festgestellt zu haben, dass sich die Lebensgefährtin hierzu in das Benutzerkonto einer anderen Bankmitarbeiterin einloggte. Die überwiesene Summe war eigentlich für einen Bankkunden als Baufinanzierungsdarlehen vorgesehen.

Beklagter gab das Geld umgehend aus

Der Beklagte gab einen Großteil des Geldes, nämlich rund 92 000 Euro, umgehend nach dem Erhalten der fehlerhaften Überweisung aus. Er verprasste das Geld unter anderem für Casino- und Bordellbesuche sowie für Mietwagen- und Hotelkosten. Er habe demnach einen Großteil des Geldes für so genannte „Luxusaufwendungen“ ausgegeben. Zudem gab er vor dem Landgericht Hannover an, dass ihm 50 000 Euro in bar in Hamburg gestohlen worden seien.

Was ist unter „Luxusaufwendungen“ zu verstehen?

Als Luxusaufwendungen werden Dinge bezeichnet, die sich die betroffene Person im Normalfall nicht geleistet hätte. Erst mit dem Erlangen des Geldes, hat sich der Betroffene diese Dinge geleistet, die außerhalb seiner gewöhnlichen Lebensführung liegen.

Beklagter gibt an „entreichert“ zu sein

Der Beklagte gab vor Gericht an rechtlich „entreichert“ zu sein. Das bedeutet, dass er das Geld bereits ausgegeben habe, somit nicht mehr in dessen Besitz sei und es auch nicht zurückgeben könne. Darüber hinaus gab er an, von der Bank erst einen Monat nach der fälschlichen Überweisung zu einer Rückzahlung aufgefordert worden zu sein.

Wie hat das Landgericht Hannover entschieden?

Die 4. Zivilkammer des LG Hannover stimmte in dem Urteil (Az.: 4 O 248/19) der Entreicherung des Beklagten nicht zu. Das Gericht begründet dies damit, dass der Beklagte von Beginn an damit rechnen hätte müssen, das Geld zurückzuzahlen. Aus diesem Grund liege keine Entreicherung vor. Das Urteil ist bereits gültig und der Beklagte wurde zu der Rückzahlung des vollständigen Betrags verurteilt.

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