EU-Kommission – Deutschland droht ein Vertragsverletzungsverfahren

EU-Kommission – Deutschland droht ein Vertragsverletzungsverfahren

Die EU-Kommission hat gegen Deutschland und 24 weitere EU-Staaten ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung der neuen EU-Telekommunikationsvorschriften eingeleitet. Die Frist für die Umsetzung der neuen Regelungen lief bereits am 21. Dezember letzten Jahres aus.

Weshalb wird das Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet?

Die EU-Telekommunikationsvorschriften, auf die sich die EU-Staaten und das EU-Parlament bereits 2018 einigten, traten am 15. Mai 2019 in Kraft. Der Kodex hat das Ziel, die elektronische Kommunikation innerhalb der EU zu modernisieren und sieht unter anderem Regeln für SMS und Anrufe ins EU-Ausland vor. Bislang haben jedoch nur Finnland, Griechenland und Ungarn die Vorschriften in nationales Recht umgesetzt.

Vorschriften wurden nicht umgesetzt

Deutschland und andere EU-Staaten haben die Vorschriften innerhalb der gesetzten Frist von zwei Jahren bisher jedoch noch nicht vollständig umgesetzt. Nun geht die EU-Kommission rechtlich gegen die entsprechenden Länder vor, denen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof droht. Zunächst wurden die Staaten schriftlich zur unverzüglichen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen aufgefordert, wofür sie nun zwei Monate Zeit haben.

„Der Kodex ist das Fundament, auf dem wir die nahtlose Gigabit-Konnektivität aufbauen, die unser Kontinent benötigt, um die Erholung zu unterstützen und in der Digitalen Dekade voranzukommen. Der neue Rechtsrahmen wird in ganz Europa sowohl in den Festnetzen als auch in den Mobilfunknetzen Investitionen in sehr hochwertige, sichere und erschwingliche Telekommunikationsdienste erleichtern. Die Mitgliedstaaten müssen nun die Umsetzung rasch abschließen, damit der neue Rechtsrahmen seinen vollen Nutzen für die europäischen Verbraucher, die Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt entfalten kann“, erläutert EU-Kommissar Thierry Breton.

Was sehen die neuen EU-Regelungen vor?

Im europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation ist unter anderem festgelegt, dass Telefonate aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat pro Minute maximal 19 Cent (netto) kosten dürfen. Dabei ist es egal, ob das Telefonat vom Handy oder vom Festnetz aus geführt wird. Für SMS in EU-Länder gilt eine Preisobergrenze von 6 Cent (netto). Darüber hinaus sollen die neuen EU-Regelungen auch die Rechte und Wahlmöglichkeiten der Verbraucher verbessern, indem es transparentere und klarere Verträge gibt. Auch der leichtere Zugang zu einer Notrufverbindung sowie der Ausbau des 5G-Netzes sind im Kodex festgeschrieben.

Haben die Mobilfunkanbieter die Preisobergrenze umgesetzt?

Die Preisobergrenze für SMS und Anrufe ins EU-Ausland scheint von den meisten deutschen Anbietern bereits umgesetzt worden zu sein. So kostet beispielsweise bei der Deutschen Telekom ein Anruf ins EU-Ausland 22 Cent pro Minute. Eine SMS kostet 7 Cent. Beide Preise liegen demnach im Rahmen des EU-Kodex, da zu den vorgeschriebenen Preisen noch die jeweiligen Steuern des Landes hinzukommen dürfen. Bei Vodafone liegen die Preise bei 22,61 Cent pro Minute ins EU-Ausland und 7,14 Cent pro SMS.

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