EOS Investment GmbH – Klage gegen Geldeintreiber der Otto-Group eröffnet

EOS Investment GmbH – Klage gegen Geldeintreiber der Otto-Group eröffnet

Der Verbraucherzentralen Bundesverband, kurz vzbv, hat eine Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH eingereicht, die nun vom Oberlandgericht in Hamburg zugelassen wurde. Verbraucher, die betroffen sind, haben nun die Möglichkeit, sich beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister einzutragen.

Weshalb hat der vzbv die Klage eingereicht?

Die Otto-Group hat innerhalb ihres Verbands eine eigene Inkassotochter aufgebaut. Der Gewinn der Sparte aus dem Finanzbereich des Unternehmens betrug 2019/2020 368 Millionen Euro. Die EOS Investment GmbH, die zu den größten Inkassoanbietern in Deutschland gehört, übernimmt Forderungen der Otto-Group und beauftragt anschließend die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH, kurz EOS DID, mit dem Inkasso. Da beide Unternehmen selbst zur Otto-Group gehören und damit eine wirtschaftliche Einheit bilden, ist die vzbv davon überzeugt, dass die EOS-Unternehmen die Inkassokosten nicht fordern dürfen. Durch die gegenseitige Beauftragung der Unternehmen, würden in rechtswidriger Weise künstlich hohe Kosten erzeugt. Die hohen Kosten stehen hierbei kaum in einem Verhältnis zu dem eigentlichen Aufwand.

Von der Mahnung zum Inkassoauftrag

In den meisten Fällen erhält ein Kunde, nachdem er eine Rechnung nicht bezahlt hat, eine oder sogar mehrere Mahnungen, in denen er an die offene Rechnung erinnert wird und dazu aufgefordert wird, diese in einem bestimmten Zeitrahmen zu begleichen. Eine Mahngebühr von zwei bis drei Euro ist hierbei durchaus üblich. Allerdings handelt es sich bei einer Mahnung im Grunde genommen um ein Entgegenkommen des Gläubigers, da diese nicht zwingend notwendig ist. Ist keine Fälligkeit festgesetzt, gerät ein Schuldner 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Wird eine Mahnung versendet, dürfen dem Schuldner allerdings nur direkte Kosten in Rechnung gestellt werden. Hierzu zählen beispielsweise nicht die Kosten für die IT oder das Personal. Diese wichtige Regelung gilt allerdings nicht mehr, sobald die Forderung an ein Inkassobüro weitergegeben wurde. Im Fall der EOS Investment GmbH werden die Kosten, die auf den Verbraucher zukommen, dadurch in die Höhe getrieben, dass das Schwesterunternehmen beauftragt wird. Denn es könnten ausschließlich wenige Euro Mahnkosten geltend gemacht werden, wenn die EOS Investment GmbH die Forderungen selbst versenden würde. Durch die Weitergabe an EOS DID werden nun allerdings Kosten in Höhe von mindestens 70,20 Euro eingefordert, obwohl ein vergleichsweise geringer Aufwand vorliegt. In einigen Fällen beliefen sich die Forderungen sogar auf mehrere hundert Euro. Die vzbv ist der Auffassung, dass dies eindeutig rechtswidrig ist.

„Mit unserer Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH wollen wir als vzbv der Praxis des Konzerninkassos einen Riegel vorschieben. Durch die Gründung eines konzerneigenen Inkassobüros verursacht die EOS Investment GmbH künstlich hohe Kosten. Die Inkassobüros ziehen Verbraucherinnen und Verbrauchern mit völlig überzogenen Forderungen viel Geld aus der Tasche. (…)“ so vzbv-Vorstand Klaus Müller.

Grundsätzlich gilt, dass ein Inkassobüro eine Gebühr von durchschnittlich 1,3 – entsprechend der Rechtsanwaltsgebührentabelle – erheben darf. Maximal 58,50 Euro dürften nach diesem Beispiel für einen Gegenstandswert von 500 Euro geltend gemacht werden.

Oftmals wird Druck auf die Betroffenen ausgeübt

„Ein Verbraucher meldete dem vzbv, dass EOS von ihm Inkassokosten von 480 Euro verlangt“, berichtet Müller. Ein Blick ins Internet zeigt, dass Verbraucher bereits seit vielen Jahren von ihren schlechten Erfahrungen mit der EOS-Gruppe berichten. Es wird zudem deutlich, dass oftmals enormer Druck auf die Betroffenen ausgeübt wird. Einige berichten sogar von Forderungen des Inkassobüros, ohne zuvor überhaupt je etwas in dem angegebenen Online-Shop gekauft zu haben. So erzählt ein Betroffener, er habe eine Inkassoforderung über 330 Euro erhalten. Nach Erkundigungen beim entsprechenden Online-Shop wurde ihm jedoch bestätigt, dass keinerlei Forderungen offen seien. Ein anderer berichtet davon, eine Forderung in Höhe von mehr als 280 Euro erhalten zu haben. Auf Nachfrage bei dem Online-Shop wurde ihm mitgeteilt, dass es gar kein Kundenkonto mit seinen Daten gebe. Häufig erzählen Verbraucher zudem davon, dass sie massenweise SMS erhalten haben und teilweise sogar Drohungen von der EOS-Group erhielten.

Wie geht es nun mit der Klage weiter?

Betroffene haben nun zwei Monate Zeit, sich in das Klageregister einzutragen. Dann wird das Oberlandgericht Hamburg prüfen, ob sich 50 Verbraucher angeschlossen haben. Wenn ja, geht es mit der Klage des Verbraucherzentralen Bundesverbands weiter.

„Die Registereröffnung ist der nächste Schritt, um der Vetternwirtschaft der EOS-Gruppe entgegenzutreten. Ab sofort ist für Verbraucher:innen der Weg frei, sich der Musterfeststellungklage anzuschließen. Jetzt können Verbraucher:innen ihrerseits die Geldeintreiber des Otto-Konzerns zur Kasse bitten“, betont vzbv-Vorstand Klaus Müller.

Verbraucher können mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale ganz einfach überprüfen, ob die Höhe ihrer Inkassoforderung gerechtfertigt ist.

1 Kommentar

  1. Ich habe 25 Jahre bei eos-did gearbeitet und kann sagen, dass wir sovielen leuten, die behauptet haben, dass sie nie, bei wem auch immer, Verbindlichkeiten hatten, und nun für die ganz dummen schulden, durch Unterlagen beweisen konnten, dass diese schulden, wo auch immer, bestanden. Die Auftaggeber geben ihre fälligen forderungen zwar oft spät an ein Inkassounternehmen weiter,aber sie sind fällig, solange die Verjährung nicht ein getreten ist. Wenn vielleicht, und das ist vielleicht nur 1& aller Fälle, mal vom Auftraggeber eine Forderung bereits erledigt, verjährt oder sonstwas ist, wird alles getan dies aufzuklären. Die Mitarbeiter bei EOS machen einen tollen Job!!!!

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