Neue WhatsApp AGB – Datenaustausch mit Facebook wird verpflichtend

Neue WhatsApp AGB – Datenaustausch mit Facebook wird verpflichtend

Bisher konnten Nutzer des beliebten Messenger-Dienstes WhatsApp selbst entscheiden, ob sie möchten, dass die Informationen über ihren WhatsApp-Account mit Facebook geteilt werden. Diese Option, die in den vormaligen Richtlinien des Nachrichtendienstes zu finden war, steht bald nicht mehr zur Verfügung. In naher Zukunft wird der Austausch der Daten mit Facebook für alle User verpflichtend.

Ab wann treten die neuen AGB in Kraft?

Bereits seit geraumer Zeit hat der Facebook-Konzern eine Änderung der Nutzungsrichtlinien für WhatsApp angekündigt, durch welche die verschiedenen Dienste des Unternehmens noch stärker miteinander verknüpft werden sollen. Ab dem 8. Februar gelten die neuen AGB, in welcher die WhatsApp-Nutzer zustimmen müssen, dass ihre Daten mit anderen Facebook-Angeboten geteilt werden. Seit diesem Mittwoch werden User per In-App-Benachrichtigungen über die bevorstehende Änderung informiert. Es besteht die Möglichkeit, die Richtlinienänderung sofort zu akzeptieren oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Spätestens am 8. Februar muss dann jedoch zwingend zugestimmt werden, um die App auch weiterhin noch nutzen zu können. Wer denn Messenger also weiterhin verwenden möchte, muss in Kauf nehmen, dass ein Datenaustausch mit Facebook stattfindet. Wer dies nicht hinnehmen will, muss sich nach einer Alternative umschauen. Einen besonderen Schutz der Privatsphäre sowie der ausgetauschten Daten bietet beispielsweise der Messenger-Dienst Signal.

WhatsApp soll stärker integriert werden

Das Ziel des Facebook-Konzerns ist es, WhatsApp stärker zu integrieren. Momentan steht das Unternehmen aufgrund seiner Geschäftspraktiken und Marktposition immer mehr in das Visier von Regulierungsbehörden und Politikern. Eine Kartellklage gegen Facebook wurde erst vor wenigen Wochen von der amerikanischen Kartellbehörde FTC eingereicht. Die Behörde möchte erreichen, dass der Facebook-Konzern dazu gezwungen wird, sich von den zugekauften Diensten wie WhatsApp oder Instagram zu trennen. Die nun geplante stärkere Verknüpfung der verschiedenen Dienste, könnte dieses Ziel der Klage erschweren.

Welche Informationen werden in Zukunft mit anderen Facebook-Diensten geteilt?

Bei den Daten, die ausgetauscht werden, handelt es sich insbesondere um Informationen zur Kontoregistrierung. Hierzu zählen beispielsweise Transaktionsdaten, IP-Adressen und Telefonnummern, aber auch Informationen darüber, wie der WhatsApp-User mit anderen interagiert. In der Sektion der neuen Richtlinien heißt es, dass der Datenaustausch unter anderem zur Förderung der Sicherheit und Integrität der Produkte von Facebook-Unternehmen, zur Unterstützung beim Verbessern von Infrastruktur und Zustellungssystem sowie zur Bereitstellung von Integrationen dient. So soll in Zukunft etwa eine Bezahlfunktion unter der Verwendung von Facebook Pay entstehen. Auch das dienstübergreifende Chatten will WhatsApp ermöglichen.

Update 16.01.2020

Die Einführung der Zustimmungspflicht war zunächst für den 8. Februar vorgesehen. Nun wurde der Zeitpunkt um rund drei Monate nach hinten auf den 15. Mai 2021 verschoben.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Für Führungszeugnisse und Co. braucht es keine teuren Dienstleister

Achtung Abzocke

Für Führungszeugnisse und Co. braucht es keine teuren Dienstleister

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt aktuell vor Dienstleistern, die über deren Internetseiten die Beantragung von Führungszeugnissen, Nachsendeaufträgen oder Schufa-Bonitätsauskünften anbieten. Diese Dokumente können direkt online beantragt werden, ohne dass teure Dienstleister in Anspruch genommen werden müssen. Häufig gibt es dort nicht einmal einen Mehrwert. […]

Achtung, Falle – warum am Telefon nicht „Ja“ gesagt werden sollte

Achtung, Falle

Warum am Telefon nicht „Ja“ gesagt werden sollte

Mit der „Ja-Masche“ versuchen die Anrufer arglosen Verbrauchern am Telefon ein „Ja“ zu entlocken und damit einen Vertragsabschluss zu begründen. Die Verbraucherzentrale klärt auf, dass entsprechende Vertragsabschlüsse nicht rechtens sind. Dennoch sollten Verbraucher vorsichtig sein. […]