Elektroschrott – Neue Rücknahme-Pflicht tritt am 1. Juli in Kraft

Elektroschrott – neue Rücknahme-Pflicht tritt am 1. Juli in Kraft

Rund 20 Kilogramm Elektroschrott fallen allein in Deutschland jährlich pro Kopf an. Von den Unmengen an Elektroschrott werden allerdings nur ca. 40 Prozent recycelt. Obwohl Deutschland damit zwar über der internationalen Recycling-Quote von 30 Prozent liegt, hat die EU eigentlich eine Sammelquote von 65 Prozent festgelegt. Für eine verbraucherfreundliche Rückgabe, sind ab dem 1. Juli nun auch Lebensmittelgeschäfte und Discounter dazu verpflichtet, Elektrogeräte, die ausgedient haben, zurückzunehmen.

Welche neue Regelung gilt ab dem 1. Juli?

Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, sieht vor, dass in wenigen Tagen auch viele Lebensmittelgeschäfte und Discounter zu einer Elektrogeräte-Rücknahme verpflichtet sind. Die Verpflichtung gilt, wenn die Läden dauerhaft oder von Zeit zu Zeit elektronische Geräte vertreiben und ihre Verkaufsfläche zudem größer als 800 Quadratmeter ist. Händler von Elektrogeräten, die über eine Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern verfügen, sind bereits seit 2015 zu einer kostenfreien Rücknahme verpflichtet. Die neue Regelung gilt auch für Online-Shops, die über eine Versand- oder Lagerfläche von mindestens 400 bzw. 800 Quadratmetern verfügen. Das Gesetz sieht vor, dass der Rücknahme-Service für den Verbraucher -ausgenommen der Transportkosten – nicht mit Kosten verbunden sein darf. Weiterhin müssen kostenfreie Sammelstellen für elektronische Altgeräte von den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Lediglich für die Abholung zuhause darf eine Gebühr anfallen. Bereits seit Anfang dieses Jahres, müssen alle Rücknahmestellen mit einem einheitlichen Sammelstellenlogo deutlich gekennzeichnet werden. So sollen Verbraucher schnell und einfach erkennen, wo sie ihre ausgedienten Altgeräte entsorgen können.

Können ab dem 1. Juli alle Elektrogeräte in den Läden zurückgegeben werden?

Die Rücknahmepflicht in Discountern und bei Lebensmitteleinzelhändlern begrenzt sich auf Altgeräte, deren Kantenlänge nicht mehr als 25 Zentimeter beträgt. Altgeräte, die in diese Kategorie fallen, müssen unabhängig davon, ob sie in dem Laden gekauft wurden, zurückgenommen werden. Dies gilt auch für die Online-Shops. Für eine verbraucherfreundliche Rücknahme können die Discounter und Lebensmittelgeschäfte spezielle Sammeltonnen aufstellen. Die Anzahl der ausgedienten Geräte, die abgegeben werden dürfen, ist allerdings begrenzt: pro Abgabe maximal drei Geräte pro Geräteart. Verbraucher, die ein größeres Elektrogerät bei den Händlern abgeben wollen, müssen dort ein entsprechendes Neugerät kaufen. Eine Rücknahmepflicht für solche Großgeräte besteht auch dann, wenn die Neuware zum Verbraucher nach Hause geliefert wird. Online-Shops sind dazu verpflichtet, Geräte zwischen einer Kantenlänge von 25 und 50 Zentimetern (zum Beispiel Staubsauger oder Mikrowellengeräte) kostenfrei zurückzunehmen, wenn ein gleiches neues Gerät gekauft wird. Bei Großgeräten (zum Beispiel Kühlschränke oder Geschirrspülmaschinen) besteht die Rücknahmepflicht für Altgeräte, wenn ein ähnliches, neues Produkt erworben wurde. Die neue Regelung sieht zudem vor, dass die Verbraucher auf diese Rücknahmemöglichkeiten sowohl von den Online-Shops als auch von den Händlern vor Ort deutlich hingewiesen werden.

Weshalb ist Elektroschrott so ein großes Problem?

Grundsätzlich werden alle Geräte, die für ihre Funktion Strom benötigen, als Elektroschrott bezeichnet. Ebenso fallen Produkte mit fest verbauten elektronischen oder elektrischen Bestandteilen sowie passive Geräte wie Telefondosen, Kabel, Adapter usw. unter Elektroschrott. Allein im Jahr 2019 fielen laut dem Global E-Waste Monitor 2020 weltweit 53,3 Millionen Tonnen Elektromüll an. Die enormen Mengen lassen sich darauf zurückführen, dass häufig lieber neue Geräte gekauft werden, wenn eine Reparatur ansteht. Denn oftmals ist eine Reparatur sogar teurer als ein Neukauf. Mittlerweile neigen wir außerdem dazu, Produkte nur für kurze Zeit zu nutzen. Anschließend landen insbesondere kleine Elektrogeräte wie Toaster, alte Smartphones oder Kabel in Schubladen, Kellern oder auf dem Dachboden. Deutschland gehört zu der Top Ten der Länder, die weltweit am meisten Elektroschrott verursachen. Lediglich rund 40 Prozent des anfallenden Schrotts werden auch wirklich ordnungsgemäß entsorgt. Der weltweite Durchschnitt liegt sogar nur bei 15 Prozent. Doch genau diese ordnungsgemäße Entsorgung ist unglaublich wichtig. Denn nur so können die Rohstoffe aus den ausgedienten Geräten recycelt werden.

Welche Auswirkungen hat das Elektroschrott-Problem?

Der elektronische Schrott ist ein globales Problem, das sowohl auf die Menschen selbst als auch auf Tiere und Umwelt enorme Auswirkungen hat. Der größte Teil des Schrotts landet auf Müllkippen in Entwicklungsländern, wo er verbrannt wird. Die dort lebenden Menschen sind meist nicht ausreichend vor den Giftstoffen geschützt, wodurch gesundheitliche Schäden möglich sind. Zudem gelangen die Giftstoffe in den Boden, verunreinigen das Trinkwasser und stellen allgemein eine große Belastung für die Umwelt dar. Die immer größer werdenden Müllberge fordern außerdem immer mehr Lebensraum der Tiere ein. Durch die steigende Weltbevölkerung sowie die wachsende Güternachfrage, ist zudem die Ressourcenknappheit ein echtes Problem.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Mobilfunk-Monitoring – BNetzA ergänzt interaktive Karte um 1&1-Daten

Mobilfunk-Monitoring

BNetzA ergänzt interaktive Karte um 1&1-Daten

Auf der Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur können Verbraucher die aktuelle Mobilfunkversorgung für ganz Deutschland einsehen. Die Daten der interaktiven Karte wurden jetzt auch um die des vierten deutschen Netzbetreibers 1&1 Mobilfunk GmbH erweitert. […]

Von 30 auf 14 Tage – Amazon verkürzt Rückgabefrist bestimmter Produkte

Von 30 auf 14 Tage

Amazon verkürzt Rückgabefrist bestimmter Produkte

Amazon verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Warengruppen von 30 auf 14 Tage. Kunden, die elektronische Produkte über den Online-Händler bestellen, sollten daher die Rückgabebedingungen in Zukunft genau im Blick haben. Andere Produkte können weiterhin 30 Tage lang zurückgegeben werden. […]

Angemessene Internetversorgung – BNetzA setzt erstmals Recht durch

Angemessene Internetversorgung

BNetzA setzt erstmals Recht durch

Erstmalig hat die BNetzA das Recht auf „schnelles“ Internet durch ein Verpflichtungsverfahren durchgesetzt. Ein Haushalt in Niedersachsen muss jetzt angemessen mit einem Internetdienst versorgt werden. Kritik zur verpflichtenden Erschließung von einzelnen Haushalten kommt vom Breko. […]

Mehr Privatsphäre – Signal ermöglicht Kontaktaufnahme per Nutzernamen

Mehr Privatsphäre

Signal ermöglicht Kontaktaufnahme per Nutzernamen

Signal führt Benutzernamen für alle User ein. Mit der neuen Funktion können sich die Nutzer in Zukunft miteinander vernetzen, ohne, dass sie hierfür ihre Telefonnummer teilen müssen. Bereits in den nächsten Wochen soll die Kontaktaufnahme per Nutzername in der Messaging-App für alle möglich sein. […]