Unregulierte Auslandsverbindungen – Dt. Telekom laut Bundesnetzagentur nicht mehr marktbeherrschend

Unregulierte Auslandsverbindungen - Dt. Telekom laut Bundesnetzagentur nicht mehr marktbeherrschend

Die Bundesnetzagentur (ehemals Regulierungsbehörde) hat unter anderem die Aufgabe, als neutrale Behörde den Telekommunikationsmarkt zu regulieren und sicherzustellen, dass die Stellung marktbeherrschender Unternehmen den Wettbewerb auf dem deutschen Markt nicht behindern kann, damit Chancengleichheit besteht. Ihre Entscheidungen beruhen auf dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und sie sorgt auch für dessen Einhaltung.

Marktbeherrschendes Unternehmen in vielen Bereichen der Telekommunikation ist der Ex-Monopolist Deutsche Telekom. In Bezug auf Auslandsverbindungen wird das Unternehmen von der Behörde nun allerdings nicht mehr als marktbeherrschend angesehen und darum hält die Bundesnetzagentur diesen Marktbereich nicht mehr für regulierungsbedürftig. Diese Ansicht resultiert unter anderem aus der Analyse von 12 der 18 Märkte, die europaweit für eine Regulierung empfohlen sind. Der Marktanteil der Deutschen Telekom sei gesunken. Außerdem sei der Wettbewerb auf diesem Gebiet wesentlich aktiver, weil die Vorleistungen für die Wettbewerber günstiger erhältlich seien als in dem Bereich der Inlandsgespräche, äußerte sich der Präsident der Behörde, Matthias Kurth.

Das Vorhaben der Bundesnetzagentur, diesen Teil des Telekommunikationsmarktes nicht mehr zu regulieren, muss von der EU-Kommission gebilligt werden, bevor es durchgesetzt werden kann. Kurth betonte, dass diese Entscheidung nichts mit der aktuellen Debatte um Veränderungen im Telekommunikationsrecht zu tun habe, sondern seine Grundlage das geltende Recht sei. Er wies darauf hin, dass zahlreiche wichtige Märkte, wie der Endkundenmarkt für Mobilfunk-Dienstleistungen einschließlich des SMS-Dienstes, nicht der Regulierung unterlagen oder schon früher von Regulierungseingriffen freigestellt wurden.

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