Urteil – mobilcom-debitel muss 12,25 Mio. Euro an Bundeshaushalt zahlen

Urteil – mobilcom-debitel muss 12,25 Mio. Euro an Bundeshaushalt zahlen

Der Mobilfunkanbieter mobilcom-debitel muss 12,25 Millionen Euro an den Bundeshaushalt bezahlen. Der Anbieter war vom Deutschen Verbraucherschutzverein auf Abschöpfung des mit überhöhten Rücklastschriftpauschalen erzielten Gewinns verklagt worden. Vor wenigen Tagen wurde das Verfahren vor dem Landgericht Kiel mit einem Vergleich beendet.

Wie kam es zu dem Gewinnabschöpfungsverfahren vor Gericht?

Bereits seit Jahren hat der Deutsche Verbraucherschutzverein mehrmals erfolgreich gegen den Mobilfunkanbieter geklagt. Denn der Anbieter hatte seinen Kunden aufgrund fehlender Kontodeckung hohe Schadensersatzpauschalen berechnet. In allen Verfahren wurde der Anbieter zur Unterlassung der Erhebung überhöhter Rücklastschriftpauschalen verurteilt. So wurde mobilcom-debitel beispielsweise vor vier Jahren vom Landgericht Kiel untersagt, Mahnpauschalen von 5,95 Euro oder höher und Rücklastschriftpauschalen von 4,59 Euro oder höher zu verlangen (Aktenzeichen 6 O 351/15). Diese Entscheidung wurde dann auch durch das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein bestätigt (Aktenzeichen 2 U 5/18). Denn grundsätzlich darf die Höhe der Pauschale nicht den im Durchschnitt der geregelten Fälle entstehenden Schaden übersteigen. Im Jahr 2020 wurde gegen den Mobilfunkanbieter bereits vom Landgericht Kiel ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 000 Euro verhängt. Letztendlich hatte der Deutsche Verbraucherschutzverein mobilcom-debitel vor dem Landgericht Kiel auf Abschöpfung des mit überhöhten Rücklastschriftpauschalen erzielten Gewinns an den Bundeshaushalt verklagt.

Weshalb wird das Geld nicht an die Kunden rückerstattet?

Mittlerweile sind die Rückzahlungsansprüche viele Kunden bereits verjährt, weshalb diese die überhöhten Rücklastschriftpauschalen nicht mehr zurückfordern können. Zudem heißt es hierzu in einer Pressemitteilung des Deutschen Verbraucherschutzvereins:

„Zwar konnten Verbraucher von ihnen gezahlte überhöhte Pauschalen unter Berufung auf diese Urteile von der Mobilcom zurückfordern. Erwartungsgemäß haben die meisten Verbraucher von dieser Möglichkeit jedoch keinen Gebrauch gemacht, denn bei Kleinstbeträgen wie überhöhten Rücklastschriftpauschalen steht der wirtschaftliche Nutzen der Rückforderung für den einzelnen Verbraucher meist in keinem sinnvollen Verhältnis zu dem Aufwand, den er betreiben muss, um den Betrag zurückzuerhalten.“

Ein Gewinnabschöpfungsverfahren, das eine Abschöpfung eines Unrechtsgewinns an den Bundeshaushalt vorsieht, ist in diesem Fall allerdings möglich gewesen. Und dies ist dem Deutschen Verbraucherschutzverein nun auch gelungen. Denn das Gericht stellte klar, dass mit einem Schadensersatzanspruch zwar der Schaden gedeckt, nicht aber verdeckte Gewinne erwirtschaftet werden dürfen. Laut Deutschem Verbraucherschutzverein habe der Mobilfunkanbieter einen erheblich höheren Unrechtsgewinn erwirtschaftet als die jetzt festgelegten 12,25 Millionen Euro. Der Sanktionszweck des Abschöpfungsverfahrens sei dennoch erfüllt, da der Anbieter einen großen Teil des Unrechtsgewinns inzwischen an den Bundeshaushalt herausgeben muss.

Weitere Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]