Wenn das Handy einmal klingelt – Gericht verbot Lockanrufe eines Anbieters

Wenn das Handy einmal klingelt - Gericht verbot Lockanrufe eines Anbieters

Mit kurzen Anrufen, die etwa 1,5 Sekunden dauerten, hinterließ ein Anbieter bei Handynutzern eine Telefonnummer, die mit der Vorwahl 00674 (Inselstaat Nauru im Pazifik) begann. Aufgrund der geringen Anrufdauer konnten die Mobilfunknutzer das Gespräch nicht annehmen, in diesem Fall spricht man von einem Lockanruf.

Diejenigen, die zurückriefen, wurden über eine Umwegschaltung nach Leipzig verbunden und hörten eine Tonbandaufnahme. Das hatte bei den Mobilfunkkunden Verbindungskosten von insgesamt mehr als 174.000 € verursacht. Der Netzbetreiber sperrte die Vorwahl und klagte gegen den Anbieter.

Das Landgericht München I entschied in seinem Urteil, dass es sich um eine Täuschung über den Werbecharakter der Maßnahme handele und verbot dem Anbieter sein Vorgehen. Der Handynutzer werde veranlasst, die hinterlassene Rufnummer zurückzurufen, in der Annahme, dass ihn ein ernsthafter Gesprächspartner erreichen wollte. Nur durch den Rückruf könne er erkennen, worum es sich handele (AZ 1HK O 7754/03).

Diese Art von Werbung für eine unerwünschte Dienstleistung, wie in diesem Fall in Form eines abgespielten Tonbands, ist keine Seltenheit. Insgesamt haben in dem beschriebenen Fall 160.000 Handynutzer die auf ihrem Mobiltelefon hinterlassene Nummer zurückgerufen. Möchten Sie mehr über Lock-SMS und Rückrufgaunerei erfahren?

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