Telefonauskunft rückwärts – Der Inverssuche kann widersprochen werden

Telefonauskunft rückwärts - Der Inverssuche kann widersprochen werden

Beim abendlichen Ausräumen der Hosentaschen finden sich oft Rufnummern auf zusammengefaltete Zetteln, die partout keinem Namen mehr zuzuordnen sind. Bisher hatten die Betroffenen in solchen Fällen Pech. Denn über die Telefonauskunft waren nur Daten eines Teilnehmers herauszufinden, wenn man den namentlich kannte. Aufgrund des neuen Telekommunikationsgesetzes geht das nun auch mit der Inverssuche (Rückwärtssuche) anders herum. Auskunftsdienste dürfen jetzt Name und Adresse eines Teilnehmers mitteilen, wenn man dessen Rufnummer angibt. Doch was für den einen ein Vorteil ist, kann einem anderen als Nachteil erscheinen. Die Telefonnummer werde so „zu einem Schlüssel zu weiteren Datenbeständen„, sagte Brandenburgs Datenschutzbeauftragter Alexander Dix. Verbraucherschützer befürchten einen Missbrauch der neuen Möglichkeit und raten Telefonkunden, die Frage der sogenannten Inverssuche oder Rückwärtssuche bewusst zu prüfen. Die Inverssuche kann über telefonische Telefonauskünfte, über CD-ROMs oder die kostenlose Telefonauskunft im Internet erfolgen. Wenn ein Suchender anhand einer Telefonnummer den Namen und die Anschrift des Rufnummern-Inhabers erfragt, ist es gleichgültig zu welchem Zweck er diese persönlichen Daten zu nutzen beabsichtigt.

Bestehenden Eintrag überprüfen

In die Verzeichnisse werden jedoch nur Telefonkunden eingetragen, deren Daten bereits in einem Teilnehmerverzeichnis vorhanden sind. Und sie dürfen nicht ohne Einverständnis übernommen werden: der Kunde muss von seiner Telefongesellschaft darüber aufgeklärt worden sein, dass er gegen die Aufnahme in die Inverssuche Widerspruch einlegen kann. Tut der Verbraucher das nicht, werden vorhandene Datensätze nach vier Wochen in die Inverssuche übernommen. Seit kurzem weist die Telekom in ihren Telefonrechnungen auf die Widerspruchsmöglichkeit hin. „Wir hätten uns gewünscht, dass diese Mitteilung separat verschickt wird„, sagt Michael Bobrowski vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Denn bei dem vielen Kleingedruckten in der Telefonrechnung könne man den Hinweis leicht übersehen.

Widerspruch beim Telefonanbieter

Der Widerspruch der Inverssuche der Telefonnummer kann jederzeit kostenlos bei der von dem Kunden genutzten Telefongesellschaft eingelegt werden. Das kann schriftlich oder telefonisch geschehen. Die Telekom hat ihren Kunden für den Widerspruch der Inverssuche die Rufnummer 01375-103300 eingerichtet. Der Telefonanschluss, von dem aus bei dieser Nummer angerufen wird, wird automatisch für die Rückwärtssuche gesperrt. Bei einem Anruf von einem ISDN-Anschluss werden alle vorhandenen ISDN-Rufnummern (MSN) gesperrt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt, der Aufnahme in die Inverssuche frühzeitig zu widersprechen. Denn Unternehmen wie Telegate, klickTel und die Telekom haben bereits angekündigt, den neuen Auskunftsdienst zu starten. Bei einem rechtzeitigem Widerspruch kann davon ausgegangen werden, dass der Widerspruch mit Einführung der Rückwärtssuche wirksam wird.

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