Der Bundesrat erhob vor einigen Tagen gegen den Entwurf zur Umgestaltung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Einspruch. Der Bundestag konnte den Einspruch zurückweisen und hat die Gesetzesnovelle am Mittwoch mit einer rot-grünen Mehrheit verabschiedet. Umstritten war vor allem das vorgesehene Verbot von Telefonwerbung, über das im Vermittlungsausschuss keine Einigung erzielt worden war.
Der Gesetzgeber verbietet künftig unter anderem unerbetene Telefonwerbung, unerwünschte Werbe-SMS, -Faxe und -eMails (Spam) sowie die Ausnutzung der Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen. Außerdem wird der Gewinnabschöpfungsanspruch eingeführt. Wettbewerbswidrig, zum Beispiel durch den Versand von Werbe-SMS, erzielte Gewinne müssen künftig abgegeben werden.
Die betroffenen Unternehmenszweige äußerten sich missmutig über die verabschiedete Gesetzesnovelle. Die Industrie sei durch die radikale Beschränkung des Telefonmarketings gezwungen, Arbeitsplätze in das Ausland zu verlagern. Das Gesetz sei auch für die Call-Center-Industrie, die in den vergangenen Jahren in Deutschland stark gewachsen sei, eine massive Gefährdung.
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